Stiftungsgesetz Bundestag beschließt Regeln für parteinahe Stiftungen
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10. November 2023, 14:55 Uhr
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit ein neues Stiftungsgesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen. So muss die zugehörige Partei mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein. Die AfD protestierte vehement, weil sie sich benachteiligt sieht.
- Mit dem neuen Stiftungsgesetz wird die Förderung parteinaher Stiftungen an eine längerfristige Präsenz der Parteien im Bundestag geknüpft.
- Die AfD protestiert gegen das Gesetz, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht.
- Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung verliert durch das Gesetz ihren Anspruch auf Förderung.
Der Bundestag hat die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das am Freitag beschlossene Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Die jeweilige Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Und die Stiftung muss die Gewähr bieten, insgesamt für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten.
Das Gesetz wurde von SPD, Grünen, FDP, Union und Linkspartei getragen. Die AfD protestierte vehement, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht. Sie sitzt erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag und hält das neue Gesetz wegen Verstoßes gegen die vom Grundgesetz verlangte Chancengleichheit für verfassungswidrig. Der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser sprach von einem "AfD-Verhinderungsgesetz", mit dem "eine ganz große Koalition" sich selbst begünstigen wolle und damit Staatsverdrossenheit fördern werde.
Das geforderte Eintreten der AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung dürfte bei der AfD in Frage gestellt werden, da inzwischen die AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Der Protest der AfD zeige, dass diese sich "offensichtlich selbst nicht mehr als demokratisch einstuft", sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.
Geschlossenheit aller Parteien außer AfD
Für die Unionsfraktion wies auch Ansgar Heveling Diskriminierungsvorwürfe zurück. Das Gesetz "richtet sich nicht gegen irgendeine Partei", hob er hervor, sondern verlange von allen Stiftungen das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Auch der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae fragte: "Warum sollte der Staat eine Stiftung fördern, die sich nicht aktiv für diesen Staat und die Demokratie einsetzt?"
"Es wird kein Geld für Feinde der Demokratie und der Menschenwürde geben", sagte auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. "Demokratinnen und Demokraten halten bei diesem wichtigen Thema zusammen", betonte für die Grünen Konstantin von Notz. Er verwies zudem auf weitere Verbesserungen in der Vorlage, wie zusätzliche Transparenzpflichten für die Finanzierung und die Arbeit aller Stiftungen.
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat damit also momentan keinen Anspruch auf eine Förderung. Auf Antrag der AfD hatte das Bundesverfassungsgericht aber verlangt, die Kriterien für staatliche Zahlungen gesetzlich festzuschreiben.
AFP, dpa (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Nachrichten | 10. November 2023 | 14:00 Uhr