Eine Wählerin wirft den Stimmzettel in die Wahlurne bei der Stimmabgabe für die Landtagswahl in einem Wahllokal.
Eine Wählerin wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Bundestagswahl Sieben zugelassene Parteien treten nicht an

12. August 2021, 12:21 Uhr

Obwohl alle Erfordernisse erfüllt sind, alle Unterlagen eingereicht und die Zulassung des Bundeswahlleiters vorliegt, treten sieben kleine Parteien nun doch nicht bei der Bundestagswahl an. Sie haben weder Landeswahllisten noch Direktkandidaten aufgestellt. Damit stehen am 26. September jetzt bundesweit 47 Parteien zu Wahl.

Sieben eigentlich zur Bundestagswahl zugelassene Parteien werden bei der Abstimmung doch nicht dabei sein. Wie Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag mitteilte, treten diese Kleinstparteien weder mit Landeslisten noch mit Wahlkreiskandidaten an.

Damit nehmen an der Wahl am 26. September jetzt noch 47 Parteien teil. Dazu gehören bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertretene Parteien, wie etwa CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD und Freie Wähler, sowie diverse andere Klein- oder Kleinstparteien.

Der Bundeswahlleiter wies darauf hin, dass zugelassene Wahlvorschläge selbst dann auf dem Stimmzettel erscheinen können, wenn eine Partei nachträglich auf eine Teilnahme an der Wahl verzichtet.

Auf den Wahlzetteln in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ändert sich jedoch nichts, da die Rückzieher in anderen Bundesländern angemeldet waren.

Folgende zugelassene Parteien treten nicht an

  • BVB/FREIE WÄHLER – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen
  • Deutsche Konservative
  • DM - Deutsche Mitte
  • LD - Liberale Demokraten
  • SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung
  • WiR2020
  • Wir2020

Quellen: dpa/Bundeswahlleiter

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 12. August 2021 | 12:00 Uhr

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