Solaranlage Wann Balkonkraftwerke trotz Denkmalschutz möglich sind
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13. September 2024, 13:03 Uhr
Mit Balkonkraftwerken kann ganz unkompliziert zu Hause klimafreundlicher Strom erzeugt werden. Schwieriger wird es, wenn man in denkmalgeschützten Gebäuden lebt, so wie MDR AKTUELL-Hörer Janes Stockhammer aus Leipzig. Bei ihm wurde ein Solarkraftwerk, das er auf seinem Balkon anbringen wollte, vom Vermieter abgelehnt. Der Grund: Denkmalschutz. Er fragt sich, warum der Denkmalschutz wichtiger ist als der Klimaschutz.
- Balkonkraftwerke werden meist genehmigt, wenn sie das Erscheinungsbild denkmalgeschützter Häuser nicht beeinträchtigen.
- Nur wenige Balkonkraftwerke und Solaranlagen werden laut Denkmalschutzbehörde abgelehnt.
- Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen in Leipzig, Tobias Peter, vermutet, dass einige Vermieter die Anlagen vorschnell ohne Prüfung ablehnen.
Rund 20 bis 25 Prozent aller Gebäude in Leipzig sind denkmalgeschützt. Wer dort wohnt und ein Balkonkraftwerk anbringen will, braucht die Zustimmung vom Vermieter und dieser wiederum eine Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde.
Wichtig für die Genehmigung: gutes Erscheinungsbild
Peter Leonhardt, stellvertretender Abteilungsleiter der Behörde in Leipzig, erklärt, nach welchen Kriterien sie entscheiden: "Die Frage ist immer: Kann die Solaranlage so integriert werden, dass sie das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt? Wenn sie an den Hofseiten sind, dann gibt es nur wenige Anlagen – etwa historische Balkone – die besonders aufwendige Zimmermannsarbeiten sind, wo das vielleicht nicht so ideal wäre. Problematischer sind die Straßenseiten." Da würden Balkonkraftwerke dann eher abgelehnt.
Rene Hobusch ist Präsident des sächsischen Eigentümerverbands Haus und Grund. Er erlebt immer wieder, dass Wohnungseigentümer keine Solarpanels anbringen dürften, weil ihr Haus denkmalgeschützt ist: "Sie haben ein Gebäude, das als Gesamtdenkmal unter Denkmalschutz steht. Dann ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass sie auch auf Hofinnenseiten oder auf Straßen abgewandten Seiten, Solarpanele auf dem Dach oder an der Fassade anbringen können."
Genehmigungsquote liegt bei 85 Prozent
Peter Leonhardt von der unteren Denkmalschutzbehörde hat konkrete Zahlen dazu. Ablehnungen gibt es nach seinen Worten nur sehr selten, erst recht bei Balkonkraftwerken: "Wir haben ungefähr eine Genehmigungsquote von 85 Prozent bei den Solaranlagen auf den Dächern. Bei den Balkonanlagen ist der Prozentsatz noch höher. Wir haben eine ganz niedrige Ablehnungsquote."
Für Peter Leonhardt steht der Denkmalschutz der Energiewende hier also nicht im Weg. Auch weil immerhin 80 Prozent der Gebäude in Leipzig nicht denkmalgeschützt sind und es auf vielen dieser Gebäude noch keine Solaranlagen gibt. Das Potenzial auf den nicht denkmalgeschützten Gebäuden sei also noch lange nicht ausgeschöpft.
Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen in Leipzig, Tobias Peter, sieht das ähnlich: "Dann muss man auch sagen, dass nur ein Bruchteil der Gebäude mit Denkmalschutz dann auch Balkone haben, die solch ein Denkmalschutzwert haben." Tobias Peter glaubt, dass schon viel geschafft wäre, wenn die 80 Prozent der Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind, mit einem Balkonkraftwerk ausgestattet wären.
Vermieter lehnen Anträge teilweise vorschnell ab
Klar sei es ärgerlich, wenn, wie bei Hörer Janes Stockhammer, ein Balkonkraftwerk nicht genehmigt wird. Aber der Denkmalschutz habe auch einen wichtigen Stellenwert, sagt Tobias Peter: "Leipzig hat Gott sei Dank wirklich auch tolle, denkmalgeschützte Gebäude. Ich glaube, das ist auch ein Wert an sich, der zu Lebensqualität der Stadt beiträgt. Den sollten wir uns schon erhalten in der Abwägung.".
Er vermutet aber auch, dass manche Vermieter Balkonkraftwerke etwas vorschnell ablehnen und das dann mit dem Denkmalschutz begründen. Die untere Denkmalbehörde hat einen Leitfaden, mit dem sie entscheidet, ob Balkonkraftwerke genehmigt werden. Dieser kann auch von Mietern angefragt werden. Außerdem können sie sich vom jeweiligen Vermieter eine Vollmacht ausstellen lassen, um selbst den Antrag bei der unteren Denkmalbehörde zu stellen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. September 2024 | 06:25 Uhr
astrodon vor 3 Wochen
@Daniel: Was Sie "verschandeln" nennen ist das eine. Das andere ist die Frage, was alles warum unter Denkmalschutz steht. Da lann auch ein Betonbunker aus den 70er Jahren ein Denkmal sein.
Zu Ihrer konkreten Frage: Sehr viele, und zum Glück werden es immer mehr ...
nasowasaberauch vor 3 Wochen
Ein Balkonkraftwerk lohnt sich nur, wenn bestimmte Parameter passen und der Denkmalschutz muss nicht ohne diese Betrachtung geopfert werden. Wesentliche Punkte sind die Ausrichtung des BK und die erzeugte Energie ist nur an einem der drei Leiter angeschlossen. An diesem Leiter muss die selbst erzeugte Energie in den Endstromkreisen genutzt werden, sonst hat nur der Energieversorger einen Vorteil.
DanielSBK vor 3 Wochen
"Wann Balkonkraftwerke trotz Denkmalschutz möglich sind"
Welcher normal denkende Mensch kommt denn auf so eine Idee, ein Denkmal damit zu verschandeln ???