Solarpanel an einem Balkon
Optimale Ergebnisse erzielt man mit einem Solarpanel auf einem Südbalkon (Symbolbild). Bildrechte: IMAGO/Robert Poorten

Checkliste In 5 Schritten zum eigenen Balkonkraftwerk

11. Juli 2023, 11:01 Uhr

Eigene Energie zu produzieren war nie einfacher. Mit einer Mini-Balkon-Solaranlage lassen sich die Stromkosten dauerhaft senken. Je nach Strompreis und Förderung hat man die Investitionskosten nach fünf bis acht Jahren wieder drin. Die Anlagen halten deutlich länger und sind vor allem für Menschen in Rente oder im Homeoffice ideal – denn sie verbrauchen tagsüber zu Hause Strom, wenn die Sonne ihn sowieso produziert. Diese fünf Punkte sollten Sie vor der Installation bedenken.

1. Wo soll das Balkonkraftwerk stehen?

Optimal ist natürlich ein Südbalkon. Aber auch mit einer Ost- oder West-Ausrichtung erzielt man gute Ergebnisse. Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Vor der Installation mit dem Eigentümer sprechen, ob ein Balkonkraftwerk erlaubt ist. 

2. Förderungen prüfen

Einige Länder und Kommunen geben bei Anschaffung eines Balkonkraftwerkes Geld dazu. Eine zentrale Übersicht gibt es (noch) nicht. Das Bundesland Sachsen hat ein Förderprogramm aufgelegt – bei der Sächsischen Aufbaubank können ab August 2023 Anträge gestellt werden. Kommunen informieren online, telefonisch oder über die Lokalpresse über bestehende oder beabsichtigte Förderungen.

3. Passende Anlage wählen

Aktuell gibt es viele Angebote auf dem Markt, auch bei Discountern oder Baumärkten. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht alle Solar-Module auf jeder Höhe angebracht werden dürfen. Die Grenze liegt bei drei bis vier Metern (abhängig von der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes). Vor dem Kauf sollte unbedingt geprüft werden, ob die Solaranlage für die Montage geeignet ist.

4. Stromzähler kontrollieren

Aktuell darf ein Stromzähler nicht rückwärts laufen, wenn Energie mit von einer privaten Solaranlage eingespeist wird. Daher muss geprüft werden, ob der Stromzähler eine Rücklaufsperre hat und diese funktioniert. Wenn nicht, muss ein neuer Stromzähler installiert werden. Die Bundesregierung will diese Regelung, Stand Juli 2023, aber bald vereinfachen und vielleicht sogar abschaffen.

5. Balkonkraftwerk anmelden

Das Balkonkraftwerk muss beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister angemeldet werden. Netzbetreiber ist in der Regel ein regionaler Stromversorger. Im Marktstammdatenregister werden alle Energieerzeuger eingetragen. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt.

Weitere Informationen gibt es unter anderem online bei der Verbraucherzentrale.

Gibt es bald neue Regelungen? Der Bundesregierung will die Installation und Anmeldung von Mini-Solaranlagen vereinfachen. Im Mai überreichte eine Initiative eine Petition, die über 100.000 mal unterzeichnet wurde.

Sie fordert unter anderem:

1. Mietern und Wohnungseigentümern mehr Rechte zuzusprechen. Derzeit können Vermieter und Wohnungseigentümerschaften die Installation mit ihrem Veto verhindern.

2. Die Leistungsgrenze für geeignete Solaranlagen soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden.

3. Das Anmeldeverfahren soll vereinfacht werden. Statt der doppelten Anmeldung bei Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister sollen sich Nutzer eines Balkonkraftwerks einfach registrieren können.

Schuko Stecker auf einem Solarpanel
Die Balkon-Solaranlage wird ganz einfach per Steckdose mit dem Stromnetz verbunden (Symbolbild). Bildrechte: IMAGO/Robert Poorten

MDR (lk)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 11. Juli 2023 | 17:00 Uhr

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