Anschlag in Halle Prozess zum Halle-Attentat geht weiter – Gericht lehnt Antrag auf Unterbrechung ab
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17. November 2020, 17:13 Uhr
Im Prozess um den Anschlag von Halle hat das Gericht einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, das Verfahren zu unterbrechen. Damit kann der Prozess wie geplant weitergehen. In dieser Woche soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.
Der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle geht wie geplant weiter. Die Richter am Oberlandesgericht Naumburg haben am zwanzigsten Prozesstag einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Prozess für mehrere Wochen zu unterbrechen oder auszusetzen. Eine Aussetzung hätte dabei einen kompletten Neubeginn des Verfahrens erforderlich gemacht.
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens erklärte, es hätten sich in der Hauptverhandlung keine neuen Tatsachen ergeben. Diese Entscheidung hatte sie bereits in einer vorläufigen Bewertung angekündigt. Anwälte der Nebenklage wollten einen Unfall während der Flucht des Angeklagten als versuchten Mord werten. Bei der Flucht war ein Mann aus Somalia vom Angeklagten angefahren und verletzt worden. Dies ist in der Anklageschrift bisher als fahrlässige Körperverletzung erfasst.
Experte: Synagoge nicht genügend geschützt
Nachdem die Richterin die Entscheidung verkündet hatte, stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter. Dieser sollte am Dienstag sein Gutachten vor Gericht ergänzen. Die Richter aber sahen auch diesen Antrag als unbegründet. Anschließend wurde der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) als Sachverständiger vernommen. Dieser kritisierte vor allem den mangelnden Schutz der halleschen Synagoge.
Seiner Einschätzung zufolge hätten die Behörden den unzureichenden Schutz des Gotteshauses kennen müssen. Er betonte, dass deren Sicherheitseinschätzungen für jüdische Einrichtungen oft von denen der betroffenen Gemeinden abwichen. Im Laufe des Prozesses wurde mehrfach deutlich, dass in den Behörden keine Anzeichen für eine Gefahr gesehen wurden.
RIAS dokumentiert und untersucht antisemitische Angriffe in Deutschland. Wie der Experte vor Gericht sagte, sind etwa 79 Prozent aller Jüdinnen und Juden in Deutschland bereits Opfer solcher Vorfälle gewesen. Die wenigsten würden die Angriffe allerdings zu Anzeige bringen. Da Polizeibeamte teilweise von einer Anzeige abrieten oder auch die Relevanz solcher Angriffe nicht erkennen würden, hätten viele der Gläubigen das Vertrauen in die Polizei verloren, so der Experte weiter.
Verteidigung will zweiten Gutachter
Weil der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, kam am Nachmittag Psychiater Norbert Leygraf erneut zu Wort. Er hatte das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten verfasst. Ihm zufolge hatte der Angeklagte angeben, nur noch "rot gesehen" zu habe, nachdem er an der Synagogentür gescheitert war.
Das hatte Leygraf in seinem Gutachten nicht beachtet und es als irrelevant bezeichnet. Die Verteidigung dagegen bewertete das als Symptom eines Migräneanfalls, infolgedessen der Angeklagte die Kontrolle über sein Handeln verloren habe. Deswegen hat die Verteidigung nun ein zusätzliches Gutachten beantragt. Darüber ist am Dienstag allerdings noch nicht entschieden worden.
Hintergrund des Gerichtsverfahrens
Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle. Aus Platzgründen wird der Prozess aber in den Räumen des Landgerichts in Magdeburg geführt. Dort steht der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts zur Verfügung.
Der 28-jährige Stephan B. hatte gestanden, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Darin feierten gerade 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte jedoch an der Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbei kam, und später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss.
Stephan B. ist wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 68 Fällen, versuchter räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung angeklagt.
Quelle: MDR/cw
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 17. November 2020 | 05:00 Uhr
ossi1231 am 18.11.2020
"anwesende tür hat mehr für die gemeinde getan als die gesamte abwesende polizei" ... wieviel Gramm Schrot hat die "anwesende tür" nun genau abgehalten? Wie ist das Ergebnis der Beweisaufnahme?
Da war bisher weder beim MDR; MZ oder "#HalleProzess | democ" zu lesen.
ossi1231 am 18.11.2020
"Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle" was ist da schlimm und glücklicherweise ist das Video Teil der öffentlichen Verhandlung.
Es war viel Verkehr in der Humboltstrasse und man sah im Tatvideo kurz nach Filmminute 14 im Rückspiegel weitere Fahrzeuge auf Jana zufahren.
Was bitte taten diese Fahrer die ganze Zeit danach?
Wie kann das Gericht die Beweisaufnahme da schließen wenn die Ermittlungen von Gericht und Staatsanwaltschaft was-auch-immer sind?
Haller am 17.11.2020
Ein schwarzes Polizeifahrzeug kam unmittelbar als der Attentäter von der Synagoge abfuhr.
Dieser PKW war im Rückspiel des Attentäter zu sehen und dürfte auch jenes Fahrzeug sein welches später noch am Tatort fotografiert wurde.