Gestapelte Geldmünzen liegen auf Geldscheinen
In Sachsen-Anhalt gab es 2022 Schenkungen im Wert von knapp 100 Millionen Euro, die steuerlich festgesetzt worden sind. Bildrechte: picture alliance/dpa | Tobias Hase

Bilanz 2022 Fast 100 Millionen Euro Schenkungen in Sachsen-Anhalt

24. Oktober 2023, 09:33 Uhr

In Sachsen-Anhalt sind 2022 fast 100 Millionen Euro als Schenkungen übertragen worden – doppelt so viel Vermögen wie im Vorjahr. Das Land hat rund 26 Millionen Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer eingenommen, ebenfalls mehr als im Vorjahr. In die Statistik fließen allerdings nur steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen ein.

In Sachsen-Anhalt sind 2022 Geld und weitere Vermögensgegenstände im Wert von 99,4 Millionen Euro als Schenkungen übertragen worden. Wie das Statistische Landesamt in Halle mitteilte, hat sich der Wert damit im Vergleich zu 2021 in etwa verdoppelt.

Land nimmt Steuern für Schenkungen und Erbschaften ein

Insgesamt hat die Finanzverwaltung 2022 laut Statistik 2.360 Erbschaften und Schenkungen erstmalig zur Erbschafts- und Schenkungssteuer veranlagt. Diese hätten einen Gesamtwert von 387 Millionen Euro gehabt. Das seien rund 500 Fälle mehr als 2021, als ein Gesamtwert von rund 225 Millionen Euro erfasst worden sei.

Die Finanzämter haben dem Statistischen Landesamt zufolge im vergangenen Jahr 26,4 Millionen Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer festgesetzt. 2021 waren es rund 900.000 Euro weniger. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote habe 2022 bei 10,6 Prozent für Schenkungen und 22,2 Prozent für Erbschaften gelegen.

Wie sich Schenkungen und Erbschaften unterscheiden

Eine Erbschaft ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch immer mit dem Tod einer Person verbunden, dem Erbfall. Eine Schenkung ist dagegen laut Gesetz eine Zuwendung, die der oder die Beschenkte ohne Gegenleistung erhält.

Steuerrechtlich werden beide ähnlich behandelt. Während eine Erbschaft naturgemäß aber nur einmal anfällt und nur einmal besteuert wird, können Schenkungen mehrfach stattfinden – und das alle zehn Jahre mit einem Freibetrag.

Welche Steuern für Schenkungen und Erbschaften anfallen

Wie hoch die Steuern für eine Schenkung oder Erbschaft sind, kann man nicht pauschal sagen. Für Erbschaften gibt es laut Erbrecht drei Steuerklassen, je nachdem, wie nah die Erben den Verstorbenen stehen. In Steuerklasse I fallen demnach unter anderem Ehepartner, Kindern und Eltern, in Steuerklasse II unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen, in Steuerklasse III entferntere Verwandte.

Je nach Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad gelten verschiedene Freibeträge, die steuerfrei sind. Auch Schenkungen in dieser Höhe können alle zehn Jahre steuerfrei vorgenommen werden. Der Steuersatz für ein Erbe beträgt je nach Wert und Steuerklasse zwischen sieben und 50 Prozent.

Schenkungen in Sachsen-Anhalt: vor allem Unternehmensanteile

Dem Statistischen Landesamt zufolge sind 2022 in Sachsen-Anhalt vor allem Anteile an Kapitalgesellschaften durch Schenkungen übertragen worden. Vererbt wurden demnach vor allem Bankguthaben und Grundvermögen wie Immobilien oder Grundstücke.

Bundesweit ist die Summe des Vermögens, das vererbt oder verschenkt wurde, 2022 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge hatte es 2021 seinen Höchstwert seit 2009 erreicht und ist 2022 um 14 Prozent auf 101,4 Milliarden Euro gesunken. Während Sachsen-Anhalt diesem Trend zwar nicht folgt, hatte eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 2021 gezeigt, dass Erbschaften von Menschen in Ostdeutschland im Schnitt rund 43 Prozent geringer sind als in Westdeutschland.

In die Statistik der Erbschafts- und Schenkungssteuer fließen den Statistischen Ämtern zufolge aber nicht alle Erbschaften und Schenkungen eines Jahres ein, sondern nur die, zu denen die Finanzverwaltung erstmals eine Steuerfestsetzung durchgeführt hat. Die Statistik erfasst also viele Schenkungen und Erbschaften nicht, weil diese innerhalb der Freibeträge liegen.

Mehr zum Thema Geld und Vermögen in Sachsen-Anhalt

dpa, MDR (Maren Wilczek)

0 Kommentare

Mehr aus Sachsen-Anhalt

Eine Collage aus dem AfD Politiker Björn Höcke und einem Mann am Badesee. 2 min
Bildrechte: dpa
2 min 15.05.2024 | 18:21 Uhr

Urteil im Höcke-Prozess, Polizei ermittelt nach Tod einer Zweijährigen, Start der Badesaison: die drei wichtigsten Themen vom 15. Mai aus Sachsen-Anhalt kurz und knapp. Präsentiert von MDR-Redakteurin Viktoria Schackow.

MDR S-ANHALT Mi 15.05.2024 18:00Uhr 01:38 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/video-nachrichten-aktuell-fuenfzehnter-mai-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video