Hausprojekt in Halle Identitäre sollen Überwachung weiter einschränken
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06. März 2018, 17:20 Uhr
Das Hausprojekt der Identitären Bewegung in Halle hat im Herbst 2017 Kameras an der Fassade angebracht, nachdem es mehrere Angriffe auf das Haus gab. Die Überwachung aber bewegt sich rechtlich auf unsicherem Boden. Nun arbeitet der Landesdatenschutzbeauftragte daran, die Überwachung weiter einzugrenzen. Im Rahmen des Projekts "Studenten schreiben" hat sich Tanita Steckel über den aktuellen Stand informiert.
In die Debatte um die Videoüberwachung am Hausprojekt der Identitären Bewegung in Halle kehrt keine Ruhe ein. Sachsen-Anhalts Landesdatenschutzbeauftragter Harald von Bose arbeitet an einer neuen Anordnung, um die Videoüberwachung an dem Haus in der Adam-Kuckhoff-Straße weiter einzugrenzen. Denn trotz deutlicher Auflagen ist für Außenstehende weiter unklar, was genau die zwei Videokameras an der Hausfassade aufnehmen.
Passanten und Anwohner schützen
Bereits Ende des vergangenen Jahres hat das Identitäre Hausprojekt bezüglich der angebrachten Kameras klare Auflagen seitens des Landesdatenschutzbeauftragten erhalten. Von Bose sagte MDR SACHSEN-ANHALT: "Das Videomaterial darf nicht länger als 48 Stunden gespeichert werden. Außerdem dürfen die Fenster des gegenüberliegenden Gebäudes nicht gefilmt werden." Diese Maßnahmen sollen die Rechte der Passanten und Anwohner schützen.
Dabei allein soll es aber nicht bleiben, wenn es nach von Bose geht. Zwar sind inzwischen geforderte Hinweisschilder am Haus angebracht worden. Diese seien aber ungenügend, so von Bose: "Die Beschilderung muss man sehen können, bevor man den videoüberwachten Bereich betritt. Das ist aber nicht der Fall."
Von Bose: Überwachung erscheint fragwürdig
Seit Anfang Februar liegt dem Datenschützer auch die geforderte Einschätzung der Sicherheitslage seitens der Polizei vor. Diese sei nötig gewesen, um bewerten zu können, ob die Videoüberwachung des Hauses überhaupt zulässig ist. Laut von Bose geht aus dem Gutachten hervor, dass es sich bei den Angreifern zumeist um Vermummte gehandelt hat. Das lasse die Nutzung von Videoüberwachung in dem Fall "zumindest fragwürdig erscheinen", sagte von Bose. Denn bei der Strafverfolgung sind Videoaufzeichnungen von Vermummten nicht hilfreich. Schließlich bleiben diese auch durch die Linse einer Kamera weiter vermummt.
Von Bose sieht deswegen eine Reihe weiterer Einschränkungen der Überwachung vor. So soll es nur erlaubt sein, das Haus selbst und den Bürgersteig unmittelbar davor zu überwachen. Außerdem dürfen die Kameras nicht frei schwenken oder zoomen können. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat dazu bereits eine Aufforderung an den Anwalt des verantwortlichen Vereins "Ein Prozent " geschickt. Eine Stellungnahme sei bisher allerdings ausgeblieben. Auch Anfragen seitens MDR SACHSEN-ANHALT bei der Identitären Bewegung zur Situation blieben bislang unbeantwortet.
Kameras als Reaktion auf Angriffe
Monatelang hatte es vergangenes Jahr Auseinandersetzungen um die neuen Bewohner des Hauses in der Adam-Kuckhoff-Straße 16 in Halle gegeben. Eine Anwohnerinneninitiative hatte sich gegründet. In einem offenen Brief hatten die Anwohner erklärt, dass sie keine Nachbarschaft mit den Identitären wünschen. Regelmäßig fanden Demonstrationen vor dem Haus statt, bis zuletzt ein Streit mit Zivilpolizisten im November gewaltsam eskalierte. Als Reaktion auf die zahlreichen Angriffe auf das Hausprojekt zieren bereits seit September Videokameras die Hausfassade – zur Bestürzung der Anwohner und des Landesdatenschutzbeauftragten.
Über die Autorin Tanita Steckel studiert an der Universität Halle den Masterstudiengang „MultiMedia & Autorschaft“. Davor hat sie ein Soziologiestudium absolviert und war einige Jahre als freie Mitarbeiterin bei Radio Mittweida tätig. Am liebsten recherchiert sie zu Themen im Kultur- und Politikbereich.
Quelle: MDR/cw
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN ANHALT – Das Radio wie wir | 07. März 2018 | 05:30 Uhr