Silhouetten von Personen mit Binärzahlencode
Datenschutz geht alle an. Um den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten, gibt es in allen Bundesländern den Landesbeauftragten für den Datenschutz - so auch in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Ralph Peters

Aufgaben und Zuständigkeiten FAQ: Was macht eigentlich ein Landesdatenschutzbeauftragter?

28. Juni 2023, 05:00 Uhr

Datenschutz ist in digitaler Zeit wichtiger denn je. Weil es aber immer wieder zu Verstößen und Missachtungen kommt und wichtige Informationen nicht immer für alle uneingeschränkt zugänglich sind, gibt es in Sachsen-Anhalt den Landesdatenschutzbeauftragten. Welche Aufgaben die Behörde hat und wie Bürgerinnen und Bürger von ihr profitieren können – die wichtigsten Fragen und Antworten.


Wer oder was ist der Landesdatenschutzbeauftragte?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (auch Landesdatenschutzbeauftragter, kurz: LfD) ist in erster Linie für die datenschutzrechtliche Beratung der "öffentlichen und seit 2011 auch der nicht-öffentlichen Stellen des Landes" zuständig. Er ist nicht nur eine Person, sondern auch eine Behörde mit Sitz in Magdeburg. Die Leitung der Behörde wird vom Landtag für fünf Jahre gewählt. In Sachsen-Anhalt ist die Stelle nach mehreren gescheiterten Wahlversuchen derzeit nur kommissarisch besetzt.


Welche Aufgaben hat der Landesdatenschutzbeauftragte?

Nach § 22 des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben der Landesbeauftragte und seine Behörde eine Reihe von Aufgaben: Der LfD berät die Landesregierung und den Landtag bei der Gesetzgebung, soweit Vorschriften über den Datenschutz betroffen sind, insbesondere, wenn es um die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten geht. Auch die Verwaltung wird in Fragen des Datenschutzes beraten – zum Beispiel durch Fortbildungen. Einmal im Jahr legt er dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit einen Tätigkeitsbericht vor.


Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger vom Landesdatenschutzbeauftragten?

Auch Hinweise aus der Bevölkerung zum Thema Datenschutz müssen von der Behörde bearbeitet werden, etwa bei der Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden. Der Landesdatenschutzbeauftragte kann dabei Akten einsehen, Behörden zu Stellungnahmen auffordern, bei Verstößen gegen das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und Verstöße beanstanden, wenn keine Abhilfe geschaffen wird.

Zuletzt etwa hatte sich die Fanhilfe an den Landesdatenschutzbeauftragten gewandt und sich über den Einsatz von Drohnen bei einem Fußballspiel des 1. FC Magdeburg beschwert. Generell hat der LfD auch die Aufgabe, die Regeln für den Auftritt der Polizei in sozialen Netzwerken und den Umgang mit Datensammlungen, wie z.B. dem Landeskrebsregister, zu kontrollieren.

Er hat auch die Aufgabe, die Informationsfreiheit zu überwachen. Danach hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, alle amtlichen Informationen uneingeschränkt zu erhalten.


Hat der Landesbeauftragte für Datenschutz auch Einfluss auf Bundesbehörden?

Nein. Der LfD ist nicht zuständig für die in Sachsen-Anhalt ansässigen Bundesbehörden, wie zum Beispiel das Umweltbundesamt. Die Bundesbehörden unterliegen der Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Bei den Gerichten des Landes beschränkt sich die Kontrolle des Landesbeauftragten auf deren Verwaltungstätigkeit.

Mehr zum Thema: Sachsen-Anhalt sucht Datenschützer

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MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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