Beschluss im Stadtrat So sollen die neuen Brücken über die Elbe in Magdeburg heißen

17. März 2023, 11:27 Uhr

Kaiser Otto und Königin Editha – beide Namen sind eng mit der Geschichte von Magdeburg verknüpft. Deshalb sollen die beiden neuen Brücken über die Elbe ihre Namen tragen, hat jetzt der Stadtrat entschieden.

Die neuen Elbbrücken in Magdeburg haben nun offiziell Namen. Wie der Stadtrat am Donnerstagabend beschloss, soll die kleinere Brücke über die Zollelbe den Namen "Königin-Editha-Brücke" tragen. Die Querung über die Alte Elbe soll demnach "Kaiser-Otto-Brücke" heißen. Der Abstimmung waren Vorschläge aus der Bevölkerung vorausgegangen. Otto I. und seine Frau Editha seien eng mit Magdeburg und der Geschichte der Stadt verbunden, hieß es zur Begründung.

Königin Editha (910-946), Gemahlin von Otto dem Großen (912-973), ist im Magdeburger Dom begraben. Im nahegelegenen Museum Ottonianum können Besucher viele Orginalexponate aus der Zeit der beiden Monarchen besichtigen.

Brückenschluss steht unmittelbar bevor

Die beiden neuen Brücken sollen gemeinsam mit der Strombrücke den Magdeburger Auto-Verkehr künftig vom Allee-Center aus in Richtung Osten der Stadt leiten. Der Brückenschluss zur anderen Seite steht unmittelbar bevor. Das Gesamtprojekt soll bis Ende des Jahres fertig werden.

Fast 3.000 Vorschläge für Namen Bei einer Online-Abstimmung hatten die Menschen in Magdeburg im Herbst die Gelegenheit, Vorschläge für die Namen der neuen Brücken zu machen – insgesamt kamen so mehr als 2.900 Ideen zusammen. Mit Abstand am meisten genannt wurden nach Angaben der Stadtverwaltung Namen wie Kaiser Otto, Zoll, Editha und Heinz Krügel, wobei dem Stadtrat empfohlen wurde, den letztgenannten Vorschlag wegen der Diskussion um Krügels Wirken zur NS-Zeit nicht weiter zu berücksichtigen.

MDR (Max Hensch, Luca Deutschländer)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. März 2023 | 06:00 Uhr

2 Kommentare

ElBuffo am 17.03.2023

Ähm, hatten die beiden sich denn für gendergerechte Sprache eingesetzt? Sowas sollte ja heutzutage der Mindestanspruch sein.

SGDHarzer66 am 17.03.2023

Sehr vernünftige Entscheidung in MD.

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