Schüler einer dritten Klasse der Grundschule von Booߟen nahe Frankfurt (Oder) (Brandenburg) haben am 19.07.2016 ihre Tafel im Klassenraum zum Ferienstart gestaltet.
Krank oder urlaubreif? Wenn Schüler kurz vor den Ferien im Unterricht fehlen, stellt sich diese Frage oft. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / ZB | Patrick Pleul

Früher in den Urlaub Kinderärzte geben vor den Ferien keine Atteste mehr aus

29. Juni 2023, 19:21 Uhr

In einer Woche heißt es für die Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt: Endlich Ferien! Für viele Eltern ist das verbunden mit Stress, vollen Autobahnen und teurem Reisen. Entspannter wäre es doch, ein paar Tage früher als andere in den Urlaub zu starten. Wenn Kinder kurz vor den Ferien fehlen, verlangen viele Schulen ein Attest. Doch die Ärztinnen und Ärzte haben dafür weder Zeit noch Verständnis.

Es klingt so einfach: Die Kinder krank melden und ein paar Tage früher als alle anderen in den Urlaub starten. Spart Zeit, Geld und Nerven auf der Autobahn. Neu ist die Idee nicht. Jedes Jahr fehlen Schülerinnen und Schüler vor den Ferien. Die Schulen verlangen dann zum Teil Atteste. Doch da wollen die Ärztinnen und Ärzte nicht mitmachen.

Keine Kranken-Kontrolle

Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt teilt auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT ganz klar mit: "Urlaubsreisen müssen in den Ferien stattfinden." Ausnahmegenehmigungen werden nur in seltenen Fällen erteilt, etwa wenn beide Elternteile ihren Urlaub nicht in den Ferien nehmen können oder dürfen. Hierfür brauche es eine Bestätigung vom Arbeitgeber, sagt Tobias Kühne vom Landesschulamt.

Wie viele und welche Schulen Atteste verlangen, sei zwar nicht bekannt, das Landesschulamt geht nach eigenen Angaben aber davon aus, dass einige Schulen in Sachsen-Anhalt in Einzelfällen solche Nachweise fordern. Ob ein entschuldigtes Kind tatsächlich zuhause im Bett liegt, werde aber nicht kontrolliert. "Es gilt ein grundsätzliches Vertrauen in die Angaben der Eltern bzw. der Ärztinnen und Ärzte", so Kühne.

Wann brauchen Schülerinnen und Schüler ein Attest? Laut Landesschulamt Sachsen-Anhalt gilt:
- Wenn Schülerinnen und Schüler krank sind und nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen die Eltern sie am ersten Fehltag entschuldigen. Dazu reicht zunächst ein Anruf in der Schule.
- Wenn ein Kind länger als drei Tage oder bei einer Leistungskontrolle fehlt, braucht es eine schriftliche Entschuldigung mit ärztlichem Attest.
- Beim Verdacht einer unberechtigten Entschuldigung können Schulen auch ab dem ersten Fehltag schon ein Attest verlangen, beispielsweise wenn Schülerinnen und Schüler sehr häufig oder an bestimmten Tagen fehlen. Hier wägen die Schulen im Einzelfall ab.
- An berufsbildenden Schulen müssen Fehlzeiten immer mit ärztlichem Attest entschuldigt werden.

Kinderärzte stellen keine Atteste aus

Ärztinnen und Ärzte haben für diese Extra-Atteste vor den Ferien weder das Verständnis noch die Zeit. "Diese zusätzliche medizinisch unsinnige Arbeit würde die Versorgungszeit für die kranken Kinder verkürzen und damit die Versorgung von Kindern und Jugendlichen verschlechtern", sagt Jakob Maske vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte MDR SACHSEN-ANHALT.

Daher stellen sie keine Schulatteste aus. Das gelte bundesweit, also auch in Sachsen-Anhalt. Eine Attestpflicht würde auch Kinder, die vor den Ferien wirklich krank sind, unter Generalverdacht stellen, so Maske. Die Praxis zeige aber ohnehin, dass in der Zeit vor den Ferien nicht häufiger nach einem Attest gefragt werde als in anderen Zeiten.

Ärzte: Sind nicht die Schulpolizei

Zudem müssen die Ärztinnen und Ärzte beim Austellen eines Attests oft auf die Aussagen der Eltern vertrauen, wenn ihre Kinder eine Krankheit haben, die nicht auf Anhieb von außen erkennbar ist, wie zum Beispiel Kopf- oder Bauchschmerzen. "Das könnten also ebensogut die Schulen tun", sagt Maske.

Kinder- und Jugendärztinnen sind nicht die Polizei der Schulen und stehen daher für Schulatteste nicht zur Verfügung.

Jakob Maske Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte

Ärztinnen und Ärzte sehen sich auch gar nicht in der Verantwortung, zu kontrollieren, ob ein Kind wirklich krank ist oder bloß früher in den Urlaub möchte. "Wenn Schulen auf Atteste bestehen, ist dies eine klare Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes", sagt Maske. Ein Schulattest sei keine kassenärztliche Leistung, kann also Geld kosten.

Elternrat: langweilige Tage rechtfertigen kein Schwänzen

Matthias Rose vom Landeselternrat Sachsen-Anhalt räumt ein, dass in den Tagen zwischen Notenschluss und Zeugnisausgabe nicht viel neuer Unterrichtsstoff vermittelt werde. "Ich kenne viele Schulen, die dann in den letzten Tagen traditionell ein Schulfest ansetzen, eine Reihe von Schulen organisiert auch ihre Klassenfarthen in der Woche vor Ferienbeginn", sagte Rose MDR SACHSEN-ANHALT.

Pseudokranke Kinder in Sachsen-Anhalt eher Einzelfälle

Auch Tage ohne neuen Stoff und Klassenfahrten rechtfertigen laut Rose kein Krankschreiben eines gesunden Kindes. Diese Praxis sieht er in Sachsen-Anhalt aber "bestenfalls als Randthema in Einzelfällen". Enstprechende Vorwürfe werden demnach in keiner nennenswerten Zahl erhoben oder gar erhärtet. "Mit Sicherheit gibt es aber auch ernste Erkrankungen bei den Kindern, auch kurz vor den Ferien, die zurecht vom Schulbesuch abhalten", so Rose weiter.

In Nordrhein-Westfalen berichten Ärztinnen und Ärzte, dass Eltern ihre Kinder häufig nur für ein Schulattest vorstellen, nicht weil der Gesundheitszustand einen Arztbesuch erfordert. Dass das Phänomen in Sachsen-Anhalt kleinere Ausmaße hat, erklärt der Elternrat so: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist in NRW größer und damit verbunden auch die Reisewelle zum Sommerferienbeginn. Außerdem beginnen die Ferien dort meist an einem Wochenende und in Sachsen-Anhalt traditionell an einem Donnerstag. Einige Familien würden direkt am ersten Ferientag, andere am ersten freien Wochenende in den Urlaub fahren. Dadurch würde der Reiseverkehr hier entzerrt.

Ob uns das Phänomen künftig betreffen wird, wenn die Sommerferien gegen die bestehende Tradition auch an einem Wochenende beginnen, bleibt abzuwarten.

Matthias Rose Landeselternrat

Schwänzen kostet bis zu 1.000 Euro

Auch wenn die Tage zwischen Notenschluss und Ferienstart nicht die spannendsten sind, gilt nach wie vor die Schulpflicht. Und das heißt auch: Unentschuldigtes Fehlen ist Schwänzen und wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Diese wird in Sachsen-Anhalt laut Bußgeldkatalog mit bis zu 1.000 Euro geahndet.

Wer schwänzt, muss natürlich nicht automatisch ein Bußgeld zahlen. Unentschuldigtes Fehlen wird laut Bildungsministerium "zunächst innerschulisch pädagogisch entsprechend aufbereitet". Jeder Fall werde einzeln geprüft, dabei gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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MDR (Fabienne von der Eltz)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. Juli 2023 | 07:10 Uhr

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