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Zwei Prozent der Haushalte in Sachsen-Anhalt beziehen Wohngeld. Durch die Reform am 1. Januar soll sich die Zahl verdreifachen. Bildrechte: imago/Steffen Schellhorn

Wohngeld-Reform So viele Haushalte in Sachsen-Anhalt sind auf Wohngeld angewiesen

30. Dezember 2022, 08:39 Uhr

Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, verspricht mehr Geld für mehr Menschen. In Sachsen-Anhalt sind schon jetzt viele Haushalte auf die Sozialleistung angewiesen. Woran das liegen könnte und was sich über Wohngeldempfänger sagen lässt, verraten fünf Fakten von MDR Data.

1. Zwei Prozent aller Privathaushalte in Sachsen-Anhalt empfangen Wohngeld

In Sachsen-Anhalt sind im Vergleich zu anderen Bundesländern viele Menschen auf Wohngeld angewiesen. 2021 haben dort 22.385 Haushalte, also zwei Prozent aller Privathaushalte, Wohngeld empfangen. Und das, obwohl die Mietpreise hier deutlich unter dem deutschen Durchschnitt liegen. Auch die Mietkostenbelastung, also der Anteil der Miete am Haushaltsnettoeinkommen, liegt unter dem Bundesdurchschnitt.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, durch die einkommensschwache Haushalte entlastet werden sollen. Sie wird als Mietzuschuss an Mieter und Mieterinnen einer Wohnung ausgezahlt oder als Lastenzuschuss an Eigentümer und Eigentümerinnen an selbst genutztem Wohnraum.

2. Rund zwei Drittel aller Wohngeldbeziehenden sind Rentnerinnen und Pensionäre

Gleichzeitig liegt Sachsen-Anhalt 2021 laut den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder auf Platz vier der Bundesländer mit dem geringsten Arbeitnehmerentgelt, was den Anspruch vieler Menschen auf Wohngeld erklärt. Die meisten Wohngeldbezieher sind allerdings keine Arbeitnehmer, sondern Rentnerinnen und Pensionäre. Diese machen in Sachsen-Anhalt rund zwei Drittel aller Wohngeldbeziehenden aus, auf Bundesebene dagegen nur knapp die Hälfte.

3. So viel verdienen Wohngeldempfänger, so viel Miete zahlen sie im Schnitt

Ob ein Haushalt Anspruch auf Wohngeld hat, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise der Kostenbelastung durch den Besitz von Wohnraum ab. Nach diesen Kriterien richtet sich auch die Höhe des Wohngeldanspruchs.

In reinen Wohngeldhaushalten haben alle Mitglieder Anspruch auf Wohngeld. In wohngeldrechtlichen Teilhaushalten ist nur ein Teil der Mitglieder wohngeldberechtigt. Haushaltsmitglieder werden beispielsweise vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn sie bestimmte Transferleistungen wie Arbeitslosengeld empfangen.

4. Durch die Reform sollen ab 2023 mehr Menschen Wohngeld empfangen

Betrachtet man die Anzahl der Wohngeldhaushalte in Sachsen-Anhalt im Zeitverlauf, geht der Trend nach unten. Eine Ausnahme ist dabei das Jahr 2020, in dem die letzte Wohngeldreform umgesetzt wurde. Dort ist die Zahl an Wohngeldhaushalten sprunghaft angestiegen. Die Zahl an wohngeldrechtlichen Teilhaushalten geht dagegen seit 2017 kontinuierlich zurück.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt, sollen wieder mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld bekommen. In Sachsen-Anhalt könnten aus den aktuell 26.100 (Stand November 2022) Wohngeldhaushalten dann 78.300 werden, schätzte ein Sprecher des Ministerium für Infrastruktur und Digitales im November auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT.

5. Die meisten Wohngeldempfänger wohnen in Halle und Magdeburg

Die meisten Wohngeldbezieher wohnen in den Städten Halle und Magdeburg, dann folgen der Landkreis Harz und der Salzlandkreis. Jerichower Land, Altmarkkreis Salzwedel und Dessau-Roßlau hatten 2021 die wenigsten Wohngeldhaushalte.

Inwiefern Sie selbst einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie die Sozialleistung beantragen, können Sie hier nachlesen:

MDR (Katharina Forstmair)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

10 Kommentare

Wessi am 31.12.2022

Nö @ maranatha ... korrekt müsste es heissen:"....und dann musste Schoeder den Müll aufräumen,den Kohl+seine Wähler hinterlassen haben.Und machte es handwerklich schlecht".

Wessi am 31.12.2022

also @ Ost -Handwerker, ich habe einen kaufmännischen+einen Uniabschluß, nebenbei auch noch juristische Kenntnisse durch (ehrenamtliche)gewerkschaftliche Wahlpositionen+andere Ehrenämter.Das zu Ihrem Versuch mich zu beleidigen.Neid ist mir fremd.Und kleinbürgerlich-nationale spiespies-Denke,daß nur Leistungen erbracht werden können, wenn man Abschlüße hat, auch.Und ich differenziere juristisch sauber durchaus zw. Sozialhilfe und Sozialleistungen.

Seniorin_erinnert_sich am 31.12.2022

auch wenn es muffelt, wer nie einzahlt soll nichts bekommen, Punkt
es wäre total ungerecht, das ständig gepamperte selbe Rente wie täglich arbeitende bekämen

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