Corona-Pandemie Neue Corona-Regeln für Sachsen seit Oktober

01. Oktober 2022, 10:14 Uhr

Die Corona-Regeln für Sachsen sind Ende September ausgelaufen. Die Landesregierung hat die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die vom 1. Oktober bis Anfang April kommenden Jahres gelten soll. Als Grundlage dienen die vom Bundestag beschlossenen Basisschutzmaßnahmen.

Am 1. Oktober ist in Sachsen die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Diese hatte Sachsens Landesregierung noch in der letzten Septemberwoche beschlossen. Nach Angaben des Sozialministeriums soll die Verordnung bis zum 7. April 2023 gelten. Die neuen Regeln sehen keine Verschärfungen oder weitreichende Änderungen vor. Im Wesentlichen gelten auch in Sachsen die sogenannten Basisschutzmaßnahmen, die der Bundestag im September beschlossen hatte.

Maskenpflicht im ÖPNV und Testpflicht bleiben bestehen

Zu den zentralen bundesweiten Bestimmungen gehören eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Außerdem gilt eine Testnachweispflicht für Besucher und Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Ergänzend gilt im Freistaat weiterhin, dass in Bus und Bahn mindestens ein medizinischer Mundschutz zu tragen ist - Kinder unter sieben Jahren sind davon ausgenommen. Außerdem ist der Zutritt zu verschiedenen Einrichtungen wie zur Unterbringung von Asylbewerbern nur mit einem Testnachweis gestattet. Dort gilt ebenfalls die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Die sächsische Staatsregierung empfiehlt zudem dringend das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes.

MDR (ben)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 27. September 2022 | 15:00 Uhr

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