Verkehrssicherheit Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge

03. April 2023, 19:25 Uhr

Sachsen hat die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Wie der sächsische Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) am Montag mitgeteilt hat, dürfen Autos mit einer gültigen ukrainischen Zulassung und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung bis zu dieser Frist am Verkehr teilnehmen. Dulig begrüßte die "unkomplizierte Lösung", damit die Betroffenen weiter in Deutschland mobil sein können, ohne dass große Kosten auf sie zukommen.

Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen
Seit der Flucht hunderttausender Ukrainer durch den russischen Kriegsangriff im Februar 2022 sind auch auf sächsischen Straßen häufiger ukrainische Fahrzeuge zu sehen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Innenminister hatte mit Stilllegung gedroht

Nach den geltenden Regeln dürfen Flüchtlinge aus der Ukraine ein Jahr lang ihre Autos ohne deutsche Zulassung nutzen. Zwölf Monate nach der Flucht wäre diese Regelung ausgelaufen. Zuvor hatte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung gedroht, ukrainische Fahrzeuge ohne gültige Versicherung stilllegen zu lassen. Laut des Vereins Verkehrsopferhilfe der deutschen Kfz-Versicherer sind die Fahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland jedoch zumeist versichert.

Die Verkehrsministerkonferenz hat den Bund bereits aufgefordert, eine längerfristige Lösung für ein einheitliches Vorgehen zu finden.

MDR (wim/MINA)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 03. April 2023 | 19:30 Uhr

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