Arbeitsgericht Leipziger Porsche-Betriebsrat klagt erfolgreich gegen Lohnkürzung
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02. Februar 2024, 17:41 Uhr
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Der Leipziger Porsche-Betriebsrat Knut Lofski hat am Freitag mit einer Klage gegen seinen Arbeitgeber Erfolg gehabt. Das Arbeitsgericht Leipzig entschied, dass er einen Anspruch auf Vergütungsdifferenz, also Zahlung seines früheren Gehalts hat. Nach Angaben Lofskis waren dessen Bezüge seit September 2022 um etwa ein Drittel gekürzt worden. Davor hatte der Autokonzern vor dem Hintergrund des VW-Prozesses die Vergütungen der Betriebsräte heruntergesetzt, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) dies nahegelegt hatte.
BGH gegen hypothetische Gehälter
Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH im Vorjahr die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Das bedeutet, wie sich die freigestellten Arbeitnehmervertreter innerhalb des Betriebes entwickelt hätten, wenn sie nicht in das Gremium gewählt worden wären. Die Bedenken des BGH teilte das Leipziger Arbeitsgericht nicht. Eine "hypothetische Betrachtung" sei möglich, wenn diese durch Fakten aus der Vergleichsgruppe, wie in diesem Fall der anderen Schichtleiter, unterlegt werde, hieß es in der Begründung (Aktenzeichen: 9 Ca 1217/23). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Klagen anderer Betriebsräte ebenfalls erfolgreich
An anderen Arbeitsgerichten waren die Klagen mehrerer Betriebsräte in der Vergangenheit ebenfalls erfolgreich. Porsche muss dem Betriebsratschef nun das einbehaltene Geld nachzahlen und ihn wieder entsprechend höher eingruppieren.
Er sei erleichtert, sagte Lofski. "Es war aber schon befremdlich, nach 23 Jahren den Arbeitgeber zu verklagen, um an mein Recht zu kommen", sagte der 60-Jährige, der seit 2001 mit kurzer Unterbrechung Vorsitzender des Betriebsrates ist.
MDR (sth/sys)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 02. Februar 2024 | 15:30 Uhr