
22.03.2020 | 16:20 Uhr Kampf gegen Coronavirus: Sachsen verschärft ab Montag erneut Ausgangsregelungen
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22. März 2020, 16:20 Uhr
Sachsen verschärft im Zuge der Eindämmung des Coronavirus erneut die Vorsichtsmaßnahmen. Dazu tritt in der Nacht zum Montag eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Diese sieht erweiterte Regelungen für Ausgangsbeschränkungen vor. "Ab Montag 00:00 Uhr ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund in Sachsen untersagt", sagte Sachsens Innenminister Roland Wöller auf einer Pressekonferenz am Sonntag in Dresden. Obwohl die Staatsregierung weitreichende Allgemeinverfügungen erlassen habe, "treffen sich noch immer viele, ich sage zu viele Menschen im öffentlichen Raum", begründete Wöller diesen Schritt.
Es seien weitergehende Maßnahmen notwendig, um Gruppenbildungen mit mehr als fünf Personen zu unterbinden. Die verschärften Ausgangsregeln sollen ab Montag vorerst für 14 Tage gelten. Die Regelungen sei von Bürgermeistern und Landräten in Sachsen einhellig begrüßt worden, teilten deren Vertreter mit.
Uns ist bewusst, dass das sehr einschneidende Maßnahmen sind. Ich bitte Sie, dass das eingehalten wird.
Augenmaß und Ansprache bei Kontrollen
Innenminister Wöller appellierte an den gesunden Menschenverstand der Sachsen. Die neuen Regeln sollen den Ausgang und die sozialen Kontakte einschränken und auf den Wohnbereich beschränken. "Wer durchs ganze Land fährt oder zwei Landkreise weiter, ist nicht mehr im Wohnbereich", meinte Wöller. Ausgenommen seien Berufstätige mit triftigem Grund. Menschen auf dem Weg zur oder von der Arbeit sollten Hausausweise oder Mitarbeiterausweise ihrer Arbeitgeber bei sich haben, die sie notfalls zeigen könnten. Spezielle Formulare oder Ausweise für Berufstätige will Sachsen nicht extra verlangen.
Sieben bis zehn Tage lang Konsequenz nötig
Uns bleibt nur das Mittel, soziale Kontakte zu unterbinden.
Die Ausgangsbeschränkungen sollen von der Polizei und Ordnungsämtern kontrolliert werden. Nach Wöllers Worten sei höfliche Ansprache das erste Mittel dieser Kontrollen. Platzverweise seien auch möglich. "Zwang ist immer der letzte Weg". Wenn sich alle Bürger konsequent an die Auflagen halten, sieht Wöller in sieben bis zehn Tagen "Licht am Ende des Tunnels". Und: "Ob wir das erreichen, hängt von jedem Einzelnen ab", sagte Wöller. Er hofft, dass es bei den verschärften Regeln bleibt und keine noch strikteren Regeln angewandt werden müssten.
Das bleibt weiterhin erlaubt
Grundsätzlich kann man sagen: Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben erlaubt. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen erlaubt.
Hier die Ausnahmen in der Übersicht:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum |
Ausübung beruflicher Tätigkeiten |
Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung |
Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit) |
Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel |
Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften |
Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen |
Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Lebensmittel, Banken, Tankstellen) |
Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten usw. |
Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich |
Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen |
Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf |
Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen |
unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren |
Quelle: MDR/dk/kk
Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 22.03.2020 | ab 17:00 Uhr in den Nachrichten