Gesetzesänderung Sachsen: Mehr Freiheiten für Kommunen bei Straßenausbaubeiträgen

14. September 2023, 16:35 Uhr

Sachsens Kommunen bekommen mehr Freiheiten bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die strikte Erhebungspflicht für diese Beiträge in finanzschwachen  Kommunen wird abgeschafft, teilte Albrecht Pallas von der SPD–Landtagsfraktion auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt.

Straße wird asphaltiert
Sachsens Kommunen sollen mehr Freiheiten erhalten, um über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu entscheiden. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Kommunen erhalten mehr Finanzautonomie

Nach rechtlicher Prüfung streicht das Innenministerium diese Passage aus dem Gesetz (Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltswirtschaft), so Pallas weiter. Damit werde die Finanzautonomie der Kommunen gestärkt. Kommunen mit klammen Kassen konnten bisher verpflichtet werden, ihre Bürgerinnen und Bürger an den Straßenausbaukosten zu beteiligen. Das kann für Anlieger zu erheblicher finanzieller Belastung führen.

Alle ostdeutschen Bundesländer haben Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft. Nur in Sachsen ist das nicht erfolgt. Zuletzt hatten die Linken im Landtag einen Vorstoß zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unternommen.

Straßenausbaubeiträge Der Straßenausbaubeitrag (in einigen Bundesländern Straßenbaubeitrag genannt) ist eine kommunale Abgabe, zu der Anlieger/innen einer Straße herangezogen werden, um bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus mitzufinanzieren. Es geht dabei nicht um den Neubau einer Straße (hier kommt u.U. ein Erschließungsbeitrag in Betracht), sondern nur um Maßnahmen an vorhandenen Straßen. Dies können zusätzliche Einrichtungen wie Beleuchtung, Gehweg oder Abwasserkanal sein, aber auch eine Erneuerung der Fahrbahn. Heinrich Böll Stiftung

MDR (lam/Beate Dietze)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 14. September 2023 | 16:00 Uhr

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