Ladesäule für E-Autos
Hersteller von E-Autos und beauftragte Vermieter dürfen auch bei Vertragskündigung Akkus nicht ferngesteuert sperren. Das hat der BGH entschieden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / MiS

Verbraucherzentrale Sachsen BGH verbietet Fernabschaltung von E-Auto-Batterien

26. Oktober 2022, 11:49 Uhr

Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht per digitalem Fernzugriff abschalten. Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Mittwoch für unwirksam. Mit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose. Die Klagelast werde auf den Mieter abgewälzt. Das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Sachsen (VSZ) hatte den Fall vor Gericht gebracht.

Bank hatte bisherige Gerichtsurteile nicht akzeptiert

Die Geschäftsbedingungen der Bank des französischen Autoherstellers Renault sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert. Die Verbraucherzentrale monierte, Mieter würden unangemessen benachteiligt. Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf hatten das ähnlich gesehen und die Nutzung jener Klausel untersagt. Dagegen ging die Bank am BGH vor.

Bei Neuwagen ist inzwischen das separate Vermieten von Akkus unüblich, wird aber auf dem Gebrauchtwagenmarkt teilweise noch umgesetzt.

MDR (lam)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Meldungen | 26. Oktober 2022 | 10:30 Uhr

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