Booster freiwillig Thüringen lockert Corona-Impfpflicht im Gesundheitsbereich

27. September 2022, 15:16 Uhr

Thüringen entschärft die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen: Sie gelten ab Oktober auch dann als vollständig geimpft, wenn sie keine Booster-Impfung bekommen haben. Mediziner und Pfleger werten das als Entlastung - fordern aber, die einrichtungsbezogene Impfpflicht komplett abzuschaffen. Zudem leitete Thüringen über 1.200 Bußgeldverfahren ein.

Thüringen hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum 1. Oktober wie angekündigt entschärft. Der Erlass wurde auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) teilte am Dienstag mit, Landkreise, Kommunen und Verbände seien informiert. Demnach werden die Gesundheitsämter angewiesen, ab 1. Oktober alle doppelt Geimpften weiterhin als vollständig geimpft zu behandeln. Bisher war auch die Auffrischungsimpfung vorgeschrieben, die auch Booster genannt wird.

Corona-Impfpflicht bleibt bestehen

Ausgesetzt werden könne die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht, das könne nur der Bundesgesetzgeber, so Werner. Sie gehe davon aus, dass es zu keinen Betretungs- oder gar Tätigkeitsverboten mehr kommen wird.

Thüringen geht laut Werner damit einen ähnlichen Sonderweg wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg. Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab 1. Oktober grundsätzlich nur noch derjenige oder diejenige als vollständig gegen Corona geimpft, wenn er oder sie drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen kann.

Erneute Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit Monaten heftig umstritten - die Entscheidung des Gesundheitsministeriums bewertete der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen daher als "überfällig und mehr als notwendig". Landesgeschäftsführer Stefan Werner sagte, das bedeute für die Pflege zumindest eine kleine Entlastung.

Damit werde verhindert, dass sich weitere Pflegerinnen und Pfleger aus dem Beruf zurückziehen. Von Anfang an sei klar gewesen, dass "dieses ganze Konstrukt fehlerhaft und nicht zielführend" sei. Ohne eine allgemeine Impfpflicht sei eine Teilimpfpflicht unlogisch und sinnlos, so Werner.

Landesärztekammer geht Schritt nicht weit genug

Die Landesärztekammer sieht die Entscheidung als ersten Schritt in die richtige Richtung: Mehrfach hatte auch sie auf die Probleme mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hingewiesen. Zu groß war die Befürchtung, noch mehr Personal durch Betretungsverbote zu verlieren.

Dennoch geht Werners Schritt der Ärztekammer nicht weit genug, der Erlass des Ministeriums helfe nur teilweise, denn nicht geimpftes Personal bleibe außen vor. Die Impfpflicht sollte daher komplett abgeschafft werden, hieß es.

Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion war der Schritt längst überfällig. Er komme nach langem Zögern der Gesundheitsministerin gerade noch rechtzeitig, bevor eine weitere Verschärfung eingetreten wäre, sagte der sozialpolitische Sprecher Thaddäus König. Die Lockerungen seien jedoch nur ein Zwischenschritt. Jetzt müsse die Gesundheitsministerin den nächsten Schritt gehen und sich beim Bund umgehend für die komplette Aussetzung einsetzen, so König.

Über 1.200 Bußgeldverfahren in Thüringen eingeleitet

Bis zum 31. August waren in Thüringen 2.900 Verfahren abgeschlossen oder eingestellt worden, weil die geforderten Nachweise vorgelegt wurden. Nach Ministeriumsangaben wurden bisher 1.260 Bußgeldverfahren eingeleitet.

MDR (kk,jn)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 01. Oktober 2022 | 14:00 Uhr

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