Der Redakteur Wie legal sind Barbershops ohne Friseurmeister?

03. Februar 2023, 18:21 Uhr

Das Friseurhandwerk unterliegt der Meisterpflicht. Das bedeutet: Wer Haare schneiden möchte, der muss seinen Meister haben oder einen Betriebsleiter einsetzen, der Meister ist. Und da beginnt die Grauzone, in der sich Barbershops bewegen. Eine Recherche unseres Redakteurs für Hörerfragen. Sie fragen - wir antworten.

Thomas Becker
Bildrechte: MDR/Christoph Falkenhahn

Der Friseurmeister bürgt mit seinem Namen

So lange es wirklich nur um den Bart geht, kann ein Barbershop auch ohne Friseurmeister legal betrieben werden. Die rote Linie ist quasi der Brillenbügel. Geht es darüber hinaus, sind wir im Meisterbereich unterwegs. Nach den Beobachtungen der Friseur-Innungen in Thüringen wird dieses Problem häufig dadurch gelöst, dass ein Meister dem Barbershop für einige hundert Euro im Monat seinen Namen zur Verfügung stellt. Das klingt nach Strohmann mit einer schwierigen Beweisführung.

Betriebsleiter muss greifbar sein

Eigentlich müssten noch ein paar mehr Voraussetzungen erfüllt sein, als nur auf dem Papier zu stehen. Der Betriebsleiter müsse in Thüringen zu 50 Prozent der Arbeitszeit im Geschäft sein, innerhalb einer Viertelstunde erreichbar sein bzw. sich im Umkreis von 20 Kilometern aufhalten, sagt Sven Heubel, Innungsmeister der Friseure in Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Das ist die Krux, dass manche Leute für eine Prämie ihren Meister hergeben.

Sven Heubel, Innungsmeister der Friseure Sachsen-Anhalt und Thüringen

Handwerkskammer Ostthüringen beschäftigt sich mit Barbershops

Dass es oft eigene Kollegen sind, die helfen, als Barbershops getarnte Friseurläden zu legalisieren, erschwert es den Branchenvertretern natürlich, allzu laut die Stimme zu erheben. Die Handwerkskammer Ostthüringen beispielsweise hat nach eigener Aussage immer wieder mit den Barbershops zu tun und überprüft bei der Geschäftseröffnung ganz genau, ob jemand als Friseur die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle erfüllt.

"Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sich aber als Kosmetiker eintragen lässt, muss eine entsprechende Erklärung unterzeichnen, dass er keine Haupthaare schneidet." Pressemitteilung Handwerkskammer Ostthüringen

Die Strafen für Verstöße seien empfindlich und reichen bis zur Schließung des Ladens, so die Kammer. Mit der Eintragung ist aber nicht alles erledigt. In Ostthüringen sind zum Beispiel ständig zwei Kolleginnen unterwegs, um quer durch alle Branchen zu kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Da geht es um unlauteren Wettbewerb und eben auch um unerlaubte Handwerksausübung.

Also der Tischler, der Heizungen anschließt, wäre auch ein solcher Fall. Nur ist es eben noch nicht illegal, wenn Friseurmeister A neben seinem eigenen Friseurladen oder nach Eintritt in die Rente noch für den Barbershop B seinen Namen hergibt. Zumindest gebe es bei der Eintragung in die Handwerksrolle keine Handhabe, das zu verbieten, sagte ein Sprecher der Handwerkskammer Ostthüringen (HWK) gegenüber MDR THÜRINGEN.

Wird der Meister auch bezahlt?

Wenn dann bei der Kontrolle auch noch festgestellt wird, der Friseur arbeitet tatsächlich in dem Barbershop, dann wäre ohnehin alles bestens. Das ist aber wohl eher nicht die Regel, wie Branchenkenner vermuten. Oft greifen dann die anderen Teile der Vorschrift. Auf Anforderung der Kontrolleure muss der Meister innerhalb von einer Viertelstunde erscheinen.

Entstehen am Ende der "Vorstellung" des Barbershops dann doch mehr Fragen als Antworten, könnte tiefer gebohrt werden. Zoll und Finanzbehörden könnten gebeten werden, doch mal in die Bücher zu schauen, ob denn der Meister gemäß dem vorgelegten Arbeitsvertrag auch ordnungsgemäß entlohnt wird und diese Gelder auch fließen. Das wäre ja ein überzeugendes Indiz, ob man es mit einem Strohmann oder einem Friseur zu tun hat. Und an dieser Stelle könnte das Eis auch ganz schön dünn werden. Denn viel Geld für meisterliches Nichtstun, das dürfte sich kaum ein Barbershop leisten können.

178 Thüringer Barbershops im Vorjahr überprüft

Nun arbeiten Polizei, Gewerbeämter, Handwerkskammer, Finanzamt und Zoll zwar gelegentlich zusammen, aber wenn keine Verdachtsmomente an die jeweils zuständigen anderen weitergegeben werden oder gemeinsame Kontrollen stattfinden, macht jeder seins.

So geschehen im April 2022 in Thüringen durch den Zoll. Da fand in der Friseurs- und Barbershop-Branche eine Schwerpunktprüfung statt. Diese Auftritte sehen sehr massiv aus, weshalb der Begriff "Razzia" immer schnell die Runde macht. Doch das ist sachlich falsch. Und in den damals überprüften 178 Barbershops und Friseurläden in Thüringen und im angrenzenden Südwestsachsen war aus Zoll-Sicht fast ausnahmslos alles in Ordnung.

Nicht jede Behörde kontrolliert alles

Der Blick der Zöllner richtete sich damals auf die ordnungsgemäße Zahlung des Mindestlohns, auf den sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Ob niemand unrechtmäßig Sozialleistungen bezieht und ob Ausländer illegal beschäftigt werden. Der Meisterbrief ist aber eben leider außerhalb der Zuständigkeit des Zolls und sei an diesem Tag auch kein Kontrollgegenstand gewesen, wie ein Zoll-Sprecher MDR THÜRINGEN bestätigt. Wie solche Kontrollen in den Thüringer Barbershops ausgehen, wenn Zoll, Polizei, Finanzamt, Handwerkskammer und Gewerbeamt gemeinsam aufschlagen, das wäre sicher mal eine spannende Frage.

Bart und Haare schneiden oder darf es noch etwas mehr sein?

Aus der Friseurbranche jedenfalls bekamen wir in den vergangenen Tagen gespiegelt, dass Kundenfrequenz, Preise und Fuhrpark einzelner Barbershops mitunter nicht so richtig zusammenpassen. Was direkt zu der Frage führt, wie dort die Mitarbeiter bezahlt werden (Stichwort Mindestlohn, zuständig: der Zoll) und was da sonst noch für Geschäfte laufen. Zuständigkeit: Polizei und Justiz, die in anderen Bundesländern schon Verbindungen zu Clan-Kriminalität untersucht haben. Allerdings sind auch an dieser Stelle Pauschalverurteilungen deplatziert, denn fachlich sind viele Barbiere meisterhaft unterwegs und haben in ihren Herkunftsländern sogar entsprechende Qualifikationen erworben.

Und es gibt auch Barbershop-Betreiber, die ihren Meister in Deutschland redlich erworben haben. Dann hängt der Meisterbrief sogar gut sichtbar an der Wand mit dem Namen des Betreibers. Trotzdem müssen Zoll und die anderen Ordnungsbehörden letztlich dafür sorgen, dass gleiches Recht für alle gilt. Sonst läuft es wie bei Uber und den Taxifahrern, wo bestimmte Regeln nur von Letzteren eingehalten werden müssen. Das verzerrt den Wettbewerb und untergräbt den Glauben an den Rechtsstaat.

Der Redakteur - Sie fragen, wir antworten Täglich beantwortet "Der Redakteur" Fragen, die Ihnen auf den Nägeln brennen. Unser Redakteur Thomas Becker recherchiert und hält Sie im Programm von MDR THÜRINGEN auf dem Laufenden darüber, wer als Ansprechpartner zur Verfügung steht, welche Experten oder Verantwortlichen hilfsbereit sind und wer sich um eine klare Antwort drückt. Auch Hörerhinweise zu den Fragen sind herzlich willkommen.

MDR (ifl)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 03. Februar 2023 | 16:20 Uhr

12 Kommentare

goffman am 05.02.2023

Das Problem ist nicht die Kontrolle, sondern dass in dem einen Gewerk ein Meisterzwang besteht und in einem anderen, aber sehr ähnlichen Gewerk nicht.

Meiner Meinung nach ist das kein Behördenversagen, sondern ein "Versagen" der Gesellschaft. Wir müssen uns darüber klar werden, ob wir einen Meisterzwang wollen und klare Regeln schaffen, welche Berufe darunter fallen.

Es ist für mich nicht erklärbar, warum der Friseur, Bäcker, Tischler oder Orgelbauer einen Meister braucht, ein Barbier, Brauer, Galvaniseur oder Geigenbauer aber nicht.

Sicher hat der Meisterzwang Vor- und Nachteile. Wir sollten aber ähnliche Berufe auch ähnlich behandeln - und meiner Meinung nach öfter den Meister verlangen.

Pro:
- Förderung von Ausbildung, Qualifikation, Bildung und Wissen
- Sicherung von Qualität
- Förderung des Ansehens des Handwerks
- Steigerung der Attraktivität einer handwerklichen Ausbildung

Cons:
- Marktzugangsbeschränkung (vor allem aber für schlecht Ausgebildete)

Ich bins am 05.02.2023

Meiner Meinung nach ganz einfache Geschichte, aber das scheint wieder mal Behördenversagen zu sein, oder den Ämtern zu viel Arbeit.
Wer einen Barber-Shop eröffnen will, muß zwingend einen Meisterbrief vorlegen und der wird dann nachgeprüft. Das kann man ohne Probleme bei der Handwerkskammer nachprüfen. Wie gesagt: kein Brief - keine Konzession. Genauso sollte dann bei den Angestellten verfahren werden. Tut der das nicht, gibt's dann auch keine Konzession. Tut er es dennoch, dann muß auch sanktioniert werden. Und zwar mit der ganzen Härte des Gesetzes. Und da muß man dann auch das entsprechende Bußgeld ohne mit der Wimper zu zucken verhängen. Aber solange die Ämter damit Larifari machen und nicht genau prüfen, wird das so weitergehen. In meinem Beruf ist das so: Da ich Kraftfahrer bin, muß ich alle 5 Jahre meine Berufstauglichkeit nachweisen. Und fehlt entweder der Modul-Nachweis 95 und/oder die Medizinische Untersuchung inkl. Sehtest ist es vorbei mit dem Arbeiten.

omira1 am 05.02.2023

Das wird auch geprüft, bei der Prüfung durch das Amt muss das vorgelegt. Und Vorortpflicht siehe die 20 km Regel. Aber wie alles gibt es zwei Seiten. Man kann auf dem rechten, aber auch linken Auge blind sein.

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