Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD)
Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) rät, die Grundsteuererklärung möglichst schnell abzugeben. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Frist naht Finanzministerin Taubert: "Jeder muss die Grundsteuererklärung abgeben"

18. Januar 2023, 10:36 Uhr

Bis zum 31. Januar müssen alle Hauseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben, damit die Steuer neu berechnet werden kann. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert pocht darauf, dass sie ihrer Pflicht nachkommen. Die CDU fordert jedoch, keine "Strafgebühren" zu erheben.

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) besteht darauf, dass alle Eigentümer ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und ihre Grundsteuererklärung abgeben. "Kein Eigentümer entgeht der Grundsteuererklärung. Jeder muss sie abgeben", sagte die Ministerin am Dienstag in Erfurt. Taubert erwarte, dass 75 bis 80 Prozent der Immobilienbesitzer in Thüringen bis Ende Januar ihre Grundsteuererklärung eingereicht haben.

Zunächst würden Erinnerungen von den Finanzämtern verschickt. "Wenn alles nichts nutzt, werden auch Bußgelder verhängt", so Taubert weiter. Notfalls würden die Grundstücke geschätzt: "Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die letzten zwei Wochen vor dem Fristende für die Erstellung der Grundsteuererklärung zu nutzen." Die oppositionelle CDU-Fraktion verlangte, von "Strafgebühren" abzusehen.

60 Prozent der Erklärungen sind eingegangen

In Thüringen seien zwei Wochen vor Fristende 754.407 Grundsteuererklärungen eingegangen - die Quote beträgt nach Tauberts Angaben 60 Prozent. "Wir liegen damit im Bundesvergleich der Länder auf Platz fünf." Insgesamt werden 1,25 Millionen Erklärungen erwartet.

Kein Eigentümer entgeht der Grundsteuererklärung.

Heike Taubert Finanzministerin

Die Daten werden gebraucht, damit die Kommunen die Grundsteuer neu berechnen können. Für eine seriöse Berechnung müssten mindestens 75 bis 80 Prozent der Grundsteuererklärungen vorliegen, so die Ministerin. Derzeit nehmen die Kommunen im Schnitt etwa 260 Millionen Euro pro Jahr an Grundsteuer ein.

Fehler von Postdienstleistern eingeräumt

Taubert räumte ein, dass es durch Fehler einzelner Postdienstleister im vergangenen Jahr regional in Thüringen zu Pannen kam ist, als Informationen zur Grundsteuererklärung übermittelt wurden. Das schließe sie aus Anrufen und Mails von Bürgern, die diese Informationen nicht bekommen haben, sagte die Ministerin.

Es habe sich herausgestellt, dass davon bestimmte kleinere Gebiete betroffen waren - das lasse darauf schließen, dass einzelne Dienstleister unzuverlässig gewesen seien, erklärte die Ministerin weiter. Wo das nachweisbar sei, würden Gespräche geführt und Preise neu verhandelt.

Wenn alles nichts nutzt, werden auch Bußgelder verhängt.

Heike Taubert Finanzministerin

Nach Angaben der Ministerin wurden bisher 86 Prozent der Erklärungen online in den Finanzämtern verschickt - fast 651.000. Das sei ein hoher Anteil, so Taubert. Die restlichen 14 Prozent kamen auf Papier. Das Finanzministerium bietet bis Freitag weitere Telefonsprechstunden für Grundsteueranliegen an.

Das Thüringer Finanzministerium startet noch einmal ein Hilfsangebot für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis zum Ende der Frist Ende des Monats werde das Ministerium fünf Telefonsprechstunden anbieten, sagte Taubert. Auch bei den Finanzämtern könne man nachfragen. Diese bräuchten die Mitarbeit der Bürger. Aus rechtlichen Gründen dürften sie nämlich nicht auf die Daten der Katasterämter zugreifen.

Mehr zur Grundsteuererklärung

MDR (dpa/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. Januar 2023 | 19:00 Uhr

34 Kommentare

tdnp am 18.01.2023

Für wieviele Grundstücke der "Bund" eine Grundsteuererklärung abzugeben hat, ist rechtlich völlig irrelevant.
Hoffentlich werden dann auch - und das sage ich jetzt mal absichtlich sehr polemisch - für die Grosskopferten Bussgelder verhängt und nicht nur für die Untertanen.

Burgfalke am 18.01.2023

Stimmt, den "Steuermeßbetrag". War/ bin ich ohnehin"mißtrauisch", denn hier in diesem D. darf man nicht zu leichtgläubig sein, sondern grundsätzlich alles in Zweifel ziehen/ hinterfragen.
Man schreibt da: "Der Grundsteuermeßbetrag ab 1.2025 wird auf ... festgelsetzt".
Wenn dann allerdings die Gemeinde irgendwelche "Faktoren" noch in Anwendung bringt, damit deren erwartetes Ergebnis erreicht wird, dann ....

beyer am 18.01.2023

Das was Sie erhalten haben ist der Steuermessbetrag - vom Finanzamt. Die Steuer legt die Kommune 2025 fest. Von daher kann jetzt noch niemand wissen, ob dann mehr oder weniger bezahlt werden muß. Die Kommunen sind nur angehalten, in Summe den gleichen Gesamtbetrag wie vorher einzunehmen.

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