Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises hat den Antrag auf ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Verwaltungsneubau abgewiesen. Eigenen Angaben nach wurde der Antrag nicht fristgerecht eingereicht. Das hätte in diesem Fall vier Wochen nach Bekanntgabe des kritisierten Kreistagsbeschlusses geschehen müssen. Der Kreistag und seine Ausschüsse hatten laut Landratsamt aber bereits im Jahr 2020 in einem Grundsatzbeschluss entschieden, dass die verschiedenen Standorte Kreisverwaltung in einem Neubau in Eisenberg konzentriert werden sollen. Außerdem verweist das Landratsamt auf die bisher in die Planung geflossenen Gelder in Höhe von etwa 400.000 Euro. Es bestehe zudem Gefahr erheblicher Schadensersatzansprüche, sollte das Vorhaben gestoppt werden.
Für Kreistagsmitglied Markus Gleichmann -als Initiator des Bürgerbegehrens- schlägt die Begründung des Landratsamtes fehl. Das Bürgerbegehren ziele nicht auf eine Aufhebung des Grundsatzbeschlusses. Sondern das Projekt insgesamt soll Gleichmann zufolge neu bewertet werden. Vor allem die 2020 genannten Kosteneinsparungen durch den geplanten Sammel-Standort sollten noch einmal auf den Prüfstand. Gleichmann schließt nicht aus, das Bürgerbegehren per Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gera durchsetzen zu lassen. Man habe das jetzt angefangen und werde das nun durchziehen.
Der neue Verwaltungsstandort soll am Rand von Eisenberg gebaut werden. Die geplanten Baukosten liegen Gleichmann zufolge derzeit bei etwa 29 Millionen Euro - mehr als doppelt so viel wie ursprünglich geplant. Am 22. Mai soll der Kreistag die ersten Aufträge verteilen. Gleichmann bemängelt, dass die endgültigen Kosten erst zwei Tage vorher vorgestellt werden sollen.