Explodierender Böller
Generell dürfen in Thüringen Böller nicht neben Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen oder Fachwerkhäusern angezündet werden. Bildrechte: IMAGO / localpic

Silvester Böllerverbot gilt in diesen Thüringer Innenstädten

31. Dezember 2023, 08:45 Uhr

In Thüringen darf zu Silvester in einigen Innenstädten nicht geböllert werden. Mehrere Kommunen appellieren an die Vernunft. An bestimmten Orten darf generell kein Feuerwerk entzündet werden.

Die größeren Kommunen in Thüringen sehen der Silvesternacht und dem damit verbundenen Böllern gelassen entgegen. Statt rigider Verbote setzen Städte wie Erfurt, Eisenach und Jena auf Appelle an die Bevölkerung. Allerdings gilt mancherorts wieder ein Böllerverbot in der Altstadt.

Legal ist das Böllern grundsätzlich nur für Menschen über 18 Jahre und ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar. Die jeweils lokal gültigen zusätzlichen Einschränkungen veröffentlichen die Kommunen in den Amtsblättern und im Internet.

Wo grundsätzlich nicht geböllert werden darf

Gesetzlich ist festgelegt, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Auch Tierheime bitten darum, in der Nähe keine Böller zu zünden.

Verbote und Einschränkungen in Thüringer Städten

Nicht geböllert werden darf in großen Teilen der Altstädte von Erfurt und Weimar, insbesondere in der Nähe von Fachwerkhäusern. In Erfurt ist dabei Feuerwerk nicht nur in der Altstadt, sondern auch auf dem Petersberg verboten. In Weimar ist das Böllern am Theaterplatz, am Herderplatz, am Marktplatz, am Stadtschloss, am Frauenplan und in der Scherfgasse untersagt.

Ein Silvesterfeuerwerk ist in Gotha in diesem Jahr wieder rund um das Schloss Friedenstein sowie in den angrenzenden Straßen verboten. Das hatte das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angeordnet. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Polizei soll hier das Verbot kontrollieren, da das Ordnungsamt nicht zu Silvester in Gotha arbeite.

In Eisenach darf unter anderem auf dem Markt, am Nikolaiplatz sowie an und in der Wartburg kein Feuerwerk gezündet werden.

In Mühlhausen im Unstrut-Hainich-Kreis besteht in der gesamten Altstadt ein Abbrennverbot für Böller und Raketen. Die Mühlhäuser Altstadt sei das zweitgrößte Flächendenkmal im Freistaat, heißt es von der Stadt. Wegen der engen Bebauung, der erschwerten Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude gebe es ein deutlich erhöhtes Risiko für einen Brand, bei dem ein sehr großer Schaden möglich sei. Ebenfalls darf Silvester und Neujahr in der historischen Altstadt von Bad Langensalza kein Feuerwerk entzündet werden.

Die Stadt Heiligenstadt im Eichsfeld hat zum Jahreswechsel ebenfalls das Abbrennen von Feuerwerk, Raketen und Böllern in der Innenstadt verboten. Das Verbot erstreckt sich von der Eisenbahnüberführung Göttinger Straße im Norden bis zur Sperberwiese, dem Geisleder Tor bis hin zur Petristraße.

Auch die Orte Wasungen, Bad Blankenburg, Schleusingen, Rudolstadt und Dingsleben im Landkreis Hildburghausen ordneten ein Feuerwerksverbot an.

Polizei und Ordnungsämter werden die jeweiligen Bereiche verstärkt kontrollieren. Wer dort trotzdem Silvesterraketen zündet, dem drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. 

Debatte um generelles Böllerverbot geht weiter

Laut Umweltbundesamt setzen abgebrannte Feuerwerkskörper jedes Jahr in Deutschland rund zwei Tonnen Feinstaub frei - 75 Prozent davon in der Silvesternacht. Nicht nur deshalb geht die Debatte über ein generelles Verbot weiter. Unter anderem fordert ein von der Deutschen Umwelthilfe initiiertes Bündnis ein generelles Böllerverbot in Deutschland.

Grundsätzlich werten die meisten befragten Thüringer Städte die gesetzlichen Vorgaben für ein Verbot jedoch als ausreichend. Auch die Müllentsorgung danach habe sich über die Jahre eingespielt und funktioniere reibungslos, so die übereinstimmende Aussage.

MDR (rom)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 31. Dezember 2023 | 07:30 Uhr

37 Kommentare

astrodon vor 19 Wochen

@Harka: Es braucht keine Identifikation - da sind alle aus der Gruppe dran wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Und um nur als "Gehilfe" oder Anstifter" durchzugehen braucht es einen Haupttäter. Da wird sich untereinander ganz sicher ordentlich belastet.

astrodon vor 19 Wochen

@Daniel: Wo im "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe", vulgo Sprengstoffgesetz, sollte da etwas stehen bzgl. Böllerverbot?
Es wäre ein leichtes, solch ein Gesetzt zu ändern - einfache Mehrheit im BT reicht.

emlo vor 19 Wochen

Hatten die Leute beim Einkaufen ein Schild umhängen, dass sie Bürgergeld beziehen? Oder woher stammt Ihr Wissen, dass die Böller-Käufer Bürgergeldempfänger waren?

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