Stempel mit Aufschrift KI-Verordnung.
Audio: Was Befürworter und Kritiker der EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz sagen. Die EU will mit ihrem KI-Gesetz Standards setzen. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

KI-Gesetz EU beschließt schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz

21. Mai 2024, 11:49 Uhr

Die EU will mit ihrer KI-Verordnung Standards setzen: Die Mitgliedsstaaten stimmten am Dienstag schärferen KI-Regeln zu. Darunter fallen etwa eine Kennzeichnungspflicht und ein Verbot. Bei Verstößen gegen die Regeln sollen Sanktionen möglich sein. Kritiker sehen noch viel Arbeit auf die EU-Länder zukommen.

Die Europäische Union bekommt einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten verabschiedete am Dienstag in Brüssel endgültig das KI-Gesetz. Mit ihrer Zustimmung erklärten sich die Mitgliedsstaaten unter anderem einverstanden, dass bestimmte KI-Anwendungen ganz verboten werden. Das erst ab 2026 greifende Gesetz regelt die einheitliche Nutzung der Technologien etwa in der Videoüberwachung, Spracherkennung oder bei der Auswertung von Finanzdaten.

Vorgesehen ist auch eine Kennzeichnungspflicht: Entwickler sollen mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Töne und Bilder markieren müssen, um Menschen nicht in die Irre zu führen. Experten halten das wegen der Fülle des Materials allerdings für schwer kontrollierbar.

Teaser Audioflanke Hammermann 1 min
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1 min

Künstliche Intelligenz wird die Arbeitswelt verändern. Dass sie Fachpersonal überflüssig machen wird, davon geht Andrea Hammermann vom Institut der Deutschen Wirtschaft aber nicht aus.

Fr 19.04.2024 10:39Uhr 00:52 min

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Massenüberwachung verboten

Verschärfte Vorschriften in der EU sollen für "risikoreiche" Anwendungen gelten, etwa für die Gesichtserkennung an Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten. Nötig ist künftig eine richterliche Anordnung. Grundsätzlich verboten wird eine Massenüberwachung mit biometrischen Daten wie in China.

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Das betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. 

Skepsis beim Digitalverband Bitkom

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, das KI-Gesetz lasse wesentliche Fragen offen. Verbandspräsident Ralf Wintergerst sagte, in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne die Regulierungsarbeit jetzt erst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt werde, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet wird und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden.

Bundesdigitalminister Volker Wissing räumte ein, dass der Gesetzgeber bei einer so sich schnell verändernden Technologie wie KI dauerhaft gefordert sei. "Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer Regulierung die Zukunftsfragen abschließend klären", sagte der FDP-Politiker. "Deswegen war ich immer dafür, dass wir schnell uns auf den Weg der Regulierung machen, aber auch den Mut haben, kontinuierlich nachzusteuern." Wichtig sei, dass die Innovationsfreundlichkeit der Regulierung immer im Blick behalten werde.

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regeln möglich

Wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitgliedsstaaten Sanktionen beschließen. Das können zum Beispiel Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

dpa, afp (lik)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Mai 2024 | 11:00 Uhr

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