Jugendschutz EU-Kommission geht gegen Online-Plattform TikTok wegen Suchtgefahr vor
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22. April 2024, 21:11 Uhr
In einem neuen Verfahren will die EU gegen die Social-Media-Plattform TikTok vorgehen. Das neue Bonusprogramm der Version "TikTok Lite" verstoße gegen gesetzliche Regelungen. Kritiker befürchten, dass damit ein erhöhtes Suchtpotenzial einhergeht.
Wegen eines möglichen Verstoßes gegen den europäischen Digital Services Act (DSA) hat die EU Ermittlungen gegen TikTok eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob der chinesische Konzern mit der App TikTok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet und damit gegen EU-Regeln verstößt. Das teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit.
Besonders beunruhigt sei man über ein Aufgaben- und Belohnungsprogramm. Dieses ermögliche es den Nutzerinnen und Nutzern, Punkte zu sammeln, wenn sie bestimmte Aufgaben in der App-Version TikTok Lite erfüllen. Dazu gehöre das Ansehen oder Liken von Videos. Dies könne süchtig machen und sei besonders besorgniserregend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter der Nutzerinnen und Nutzer wirksam überprüft werde.
TikTok drohen Geldstrafen
Die Kommission kritisierte, dass der Konzern vor Veröffentlichung der Version der App in Frankreich und Spanien keinen Bericht zur Risikobewertung vorgelegt hatte. Die Online-Plattform wird nun aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung der neuen Belohnungsfunktionen vorzulegen, andernfalls drohten tägliche Geldstrafen. Der Kommission zufolge können beispielsweise Geldbußen von bis zu einem Prozent der gesamten Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes auf TikTok zukommen.
Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Es solle geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz, und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt, hatte es von der Kommission geheißen. Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.
dpa/Reuters (jst)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. April 2024 | 17:30 Uhr
fritz deutsch vor 23 Wochen
Ist nicht unser Bundeskanzler Teil dieses "Vereins" ? Aber hier keine Suchtgefahr ,Vergesslichkeit sei Dank .ER könnte hier jeder Zeit nachschauen ,wie seine gesuchte Aktentasche aussah . (als Beispiel)
Fakt vor 23 Wochen
@Rain Man:
Sie schreiben mal wieder Unsinn!
Es gibt nicht nur Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Spielsucht, sondern auch Online-Sucht. Einfach mal informieren. Und mit einem Einschränken der Meinungsfreiheit hat das soviel zu tun, wie die Sachertorte mit Bratheringen.
goffman vor 23 Wochen
Wenn, dann Informationsfreiheit. So wie Altersbeschränkungen bei Pornographie.
Aus meiner Sicht ist der Jugendschutz ja wichtiger, aber wenn Sie das anders sehen ...