Sonnabend, 11.01.2020: Verantwortung übernehmen
Heute, am 11. Januar 2008, vor 11 Jahren wurde das Todesurteil gegen Marinus van der Lubbe durch die Bundesanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben. Lubbe sollte 1933 den Reichstag in Berlin angebrannt haben. In einem Schauprozess des Hitlerregimes wurde er damals im Leipziger Reichsgericht zum Tode verurteilt. Das war 1934, als Hitler vermutlich selbst den Reichstag anbrennen lies, um einen Grund zu finden, gegen die damalige kommunistische Partei, besonders gegen die Mitglieder der KPD vorzugehen. Viele Mitglieder dieser Partei kamen damals in neu eingerichtete Konzentrationslager.
Als ich diese Nachricht und Information aus dem Ereigniskalender des heutigen Tages mitnahm und las – hat mich das doch ein ganzes Stück überrascht: Eine Gerichts-Farce in der Nazizeit, wird zu einer Beschlusssache der Bundesanwaltschaft – einer Gerichts-Institution unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates.
Aber warum denn eigentlich nicht, dachte ich mir. Warum soll eine heutige gültige Vertretung in Deutschland nicht Verantwortung übernehmen, was damals Falsches und Unrechtmäßiges in Deutschland geschehen ist? Verantwortung für vergangenes Unrecht übernehmen, ein Gebot der Stunde auch heute?
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