Eine Gruppe junger Menschen auf E-Scooter und Menschen auf Rädern.
E-Scooter und Fahrrad - in den meisten deutschen Großstädten ein alltägliches Bild. Sie müssen sich den gleichen Verkehrsraum teilen. Bildrechte: imago images/Stefan Zeitz

Unfälle Fahrrad gegen E-Scooter: Betrunken, nachts und ohne Helm

15. August 2022, 17:04 Uhr

Eine neue Studie aus Oslo hat das Unfallgeschehen zwischen Fahrradfahrern und E-Scooter-Nutzern verglichen. Ergebnis: Die einen trifft es in der Woche, die anderen am Wochenende und nachts – und dann sind sie meist betrunken.

Es gibt sie in allen größeren deutschen Städten in Flottenstärke zur Miete. Auch die Stadt Leipzig gab Ende 2021 ihren lange währenden Widerstand auf. Die Nutzung der kleinen Elektroflitzer kennt seit einigen Jahren nur eine Entwicklung: nach oben. 178 Millionen Euro Marktvolumen prognostiziert das Portal Statista für 2022, fast 40 Millionen mehr als 2021. Ein Beitrag zur Verkehrswende sind die maximal 20 km/h schnellen Roller aber noch nicht, sagte das Umweltbundesamt in einem ersten Fazit Ende 2021. Erste Zahlen zeigten demnach, dass sie oft den umweltfreundlicheren Fuß- und Radverkehr ersetzen. Zudem ist die Lebensdauer der Leih-Roller und Akkus offenbar kurz. Eine Untersuchung des Unfallgeschehens mit E-Scootern durch die Berliner Charité zeigte die Gefahren bei der Nutzung, vor allem unter Alkoholeinfluss und ohne Helm.

Gafhrenpotential E-Scooter vs. Fahrrad

Das Gefahrenpotential bestätigte jetzt eine neue Untersuchung mit fast 3.200 Personen in Oslo. Und dieses Mal im direkten Vergleich mit Menschen auf Fahrrädern. Untersucht wurden dafür die Daten norwegischer Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. März 2020 mit Verletzungen bei E-Scooter- oder Fahrrad-Fahrten in eine Notaufnahme des Universitätskrankenhauses Oslo eingeliefert wurden. Insgesamt waren das 850 E-Scooter-Fahrer und 2.341 Fahrradfahrer und bei beiden Verkehsmitteln waren rund zwei Drittel der Verletzten Männer.

E-Scooter: Mehr Alkohol, weniger Helme

Die Ergebnisse zusammengefasst: Von Unfällen betroffene E-Scooter-Fahrer waren jünger als Fahrradfahrer (31 zu 35 Jahre), trugen keine Helme (nur 2,1 Prozent gegenüber 62,2 bei den Radfahrern), waren häufiger alkoholisiert (39,5 Prozent im Vergleich zu 7,7 Prozent auf dem Rad) und wurden häufiger am Wochenende (46,6 Prozent), abends (32,3 Prozent) und in der Nacht (34,1 Prozent) verletzt. Die meisten Fahrradunfälle ereigneten sich dagegen an Wochentagen (69,7 Prozent) und tagsüber (61,3 Prozent). Besonders auffällig war, dass bei den 230 Fällen, in denen E-Scooter-Fahrer nachts in die Notaufnahmen kamen, mehr als 9 von 10 (91,3 Prozent) unter Alkoholeinfluss standen. Bei den Radfahrern war das mit 69,4 Prozent aber auch immer noch ein hoher Prozentsatz.

Das fordern die Forscher

Die Einführung strengerer Helm- und Alkoholvorschriften könnten sich als wirksam erweisen, um Verletzungen zu verringern, schlussfolgern die Forscher. Außerdem sehen sie hier die Behörden in der Pflicht, die mit Präventivmaßnahmen wie etwa Sensibilisierungskampagnen das Sicherheitsthema in die Öffentlichkeit bringen müssten. Außerdem sollten sie dem Forschungsteam zufolge die Verfügbarkeit von E-Scootern regulieren und die Infrastruktur verbessern .

Links/Studien

Die Studie "Characteristics of Electric Scooter and Bicycle Injuries After Introduction of Electric Scooter Rentals in Oslo, Norway" ist in Jama Network erschienen.

gp

2 Kommentare

MDR-Team am 16.08.2022

Hallo Kurt Tucholsky,
wie alle anderen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, unterliegt auch der E-Scooter den rechtlichen Normen der Straßenverkehrsordnung. Vorsicht ist hierbei vor allem hinsichtlich der Promillegrenze geboten. für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Bei Verstößen ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. (Quelle: ADAC)

Kurt Tucholsky am 15.08.2022

Wenn ich mich nicht täusche, gilt die Promillegrenze in Deutschland für alle fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer. So kann man auch als Fahrradfahrer den KfZ-Führerschein verlieren. Ergo müsste dies auch für E-Roller gelten. Aber da kann der MDR ja sicherlich aufklären.