Stilisierte Grafik: 10 Menschen an einem Konferenztisch. Im Hintergrund sind Logos von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu sehen.
Die öffentlich-rechtlichen Medien sollen Information, Austausch und Meinungsbildung sicherstellen. Ihre Gremien sind dabei die Verbindung zwischen Sendeanstalten und Gesellschaft. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G

ARD-Themenwoche 2022 Gremien: Zwischen Anstalt und gesellschaftlichem Anspruch

08. November 2022, 16:16 Uhr

"Gibt es in unserer Gesellschaft noch ein 'Wir' – oder driften wir immer weiter auseinander?" lautet die Fragestellung der diesjährigen ARD-Themenwoche. Die öffentlich-rechtlichen Medienangebote wollen nach eigenem Selbstverständnis genau dieser "Kitt der Gesellschaft" (MDR-Intendantin Karola Wille) sein. Denn sie sind ein wesentlicher Faktor, in einer sich immer stärker fragmentierten Welt, übergreifend öffentlichen Austausch, Diskussion und Meinungsbildung in der Gesellschaft sicherzustellen.

Um diese Rolle nicht nur zu beanspruchen, sondern auch wirklich ausfüllen zu können, bedarf es aber einer entsprechenden Akzeptanz in dieser Gesellschaft. Damit ist es im Moment allerdings nicht zum Besten bestellt. Dabei sind die öffentlich-rechtlichen Sender einmal mit der Idee geschaffen worden, zu "einem wahren Volksrundfunk" zu werden, wie es der Rundfunkpionier Hans Bredow 1947 in einem Gutachten zur "Neuordnung des Rundfunks" nach dem Zweiten Weltkrieg formulierte.

Vielfalt sichern und Interessen vertreten

Ganz wesentlicher Bestandteil der Idee dieses "Volksrundfunks" waren schon damals seine Gremien, denen auch Bredow später als Mitglied im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks angehörte. Bredow wollte einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der staatlicher Kontrolle entzogen ist und stattdessen von der "Mitbestimmung der Rundfunkgemeinde" lebt. In seinem Gutachten schlug er daher eine ganz neue Instanz vor, die die Rundfunkanstalten kontrollieren sollte: Ein Gremium, in dem ein "möglichst großer Kreis der Rundfunkteilnehmer durch Spitzenorganisationen […] erfasst wird". Bis heute ist diese Idee aktuell. Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Medien sollen die Verbindung zwischen den Anliegen, Erwartungen und Ansichten der Gesellschaft, also den Bürgerinnen und Bürgern, und dem Programmbetrieb sichern. Deshalb sollen die Gremien in Idealform durch ihre Mitglieder die Gesellschaft im Kleinen abbilden, so die Vielfalt sichern und den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag überwachen.

Über die neun Landesrundfunkanstalten der ARD wachen jeweils Rundfunkräte. Das ZDF macht nur Fernsehen und hat daher einen Fernsehrat, beim Deutschlandradio heißt es entsprechend Hörfunkrat. Diese Räte sind das oberste Gremium der jeweiligen Anstalten. Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind im weitesten Sinne mit Aufsichtsräten bei großen Firmen zu vergleichen. Denn auch sie entscheiden über alle wichtigen Punkte - von der Intendantenwahl und anderen Führungspositionen bis zum Geld für die Bundesliga.

Mitglieder aus verschiedenen Organisationen

Um dabei die Gesellschaft im Kleinen abzubilden, sollten die Ratsmitglieder aus möglichst vielen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen stammen. In Deutschland hat man daher von Anfang an den Ansatz gewählt, ganz verschiedene Organisationen, Vereine und Institutionen zu beteiligen. Nicht die Politik, Parlamente oder die Sender selbst bestimmen, welche Personen im Rundfunkrat sitzen. Sondern die sogenannten "gesellschaftlichen Organisationen" entsenden die Mitglieder aus ihren Reihen. Dazu gehören natürlich auch Menschen aus den politischen Parteien, den Parlamenten und anderen Bereichen der Politik oder der offiziellen Verwaltung wie beispielsweise dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Dazu kommen Vertreter von Gewerkschaften und von Arbeitgeberseite, der Kirchen, Sportvereine, Verbände von Künstlerinnen und Künstlern, Journalistinnen und Journalisten oder Wohlfahrtseinrichtungen. Das können große Einrichtungen wie das Deutsche Rote Kreuz sein, aber auch kleinere Verbände. Und seit ein paar Jahren sind bei immer mehr Anstalten auch Muslime, Umweltschutz-Organisationen, Migranten und die LSBTTIQ-Bewegung vertreten.

Dem MDR-Rundfunkrat gehören aktuell Vertreter und Vertreterinnen folgender Interessenverbände an:

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Die Größe der Gremien variiert dabei beträchtlich. Beim Südwestrundfunk (SWR) sind es 74, bei der größten ARD-Anstalt, dem WDR, nach einer Verkleinerung im Jahr 2021 noch 55 und beim kleinsten ARD-Sender Radio Bremen immerhin noch 32 Mitglieder. Der MDR-Rundfunkrat hat aktuell 50 Mitglieder - schließlich macht er auch für drei Bundesländer Programm. Der ZDF-Fernsehrat zählt aktuell 60, der Hörfunkrat bei Deutschlandradio 45 Köpfe.

Staatsverträge regeln die Gremien

Die Zahl der Mitglieder und welche Organisationen Vertreterinnen und Vertreter entsenden dürfen, wird von der Politik bestimmt. Genauer gesagt, von den Parlamenten der Bundesländer, für die die jeweilige Anstalt sendet. Bei sogenannten "Mehrländeranstalten" wie MDR, NDR und SWR ist dies in Staatsverträgen festgelegt, die zwischen den beteiligten Bundesländern geschlossen werden. Beim ZDF und Deutschlandradio, die bundesweit zuständig sind, hat der Bund trotzdem nur wenig zu melden. Auch hier schließen die 16 Bundesländer einen Staatsvertrag, der regelt, wer in den Gremien sitzt. Das liegt in der "Kulturhoheit" der Länder begründet, unter die fast alle medienpolitischen Aufgaben fallen.

Daneben gibt es in jeder Anstalt noch einen Verwaltungsrat, der ganz oder in Teilen vom Rundfunkrat gewählt wird. Die ebenfalls ehrenamtlichen Mitglieder dieser Verwaltungsräte überwachen die Geschäftsleitung der Anstalten und sind insbesondere in Sachen Finanzen und bei einigen Anstalten auch in hochrangigen Personalentscheidungen - etwa bei Chefredaktionen oder Programmdirektionen - gefragt. Die konkreten Kompetenzen, Rechte und Zuständigkeiten bei sowohl Rundfunk- als auch Verwaltungsrat sind aber von Anstalt zu Anstalt höchst verschieden. Das gilt auch für die Vertretung der Mitarbeitenden in den Gremien. Mal sitzen sie im Rundfunk-, mal im Verwaltungsrat. Bei einigen Anstalten sind sie vollwertige Mitglieder mit Stimmrecht, bei anderen nur beratend dabei.

Stilisierte Grafik: Ein Mann und eine Frau. Im Hintergrund Diagramme.
Die Mitglieder des MDR-Verwaltungsrates werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Wahl des Vorsitzenden findet aller zwei Jahre statt. Bildrechte: MDR | MEDIEN360G

Ehrenamtliche Arbeit in den Gremien

Die Gremienmitglieder sind, anders als man denken könnte, allerdings keine "Abgesandten" ihrer Organisationen, die deren Interessen beim jeweiligen Sender vertreten sollen. Ein Vertreter beispielsweise des ADAC - gibt es beim MDR - ist gerade nicht als Auto-Lobbyist dabei. Im MDR-Staatsvertrag heißt es dazu: "Die Mitglieder des Rundfunkrates haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden."

Der MDR-Rundfunkrat tritt mindestens vier Mal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen, die seit Herbst 2021 öffentlich stattfinden. Wie in einem Parlament gibt es für bestimmte Themen eigene Ausschüsse. Aktuell gibt es Programmausschüsse für die MDR-Programmdirektionen Leipzig und Halle sowie MDR-übergreifend den Telemedienausschuss für alle Online-Themen und den Haushaltsausschuss für die Finanzen. Beim MDR kommt noch eine Besonderheit dazu. Als Dreiländeranstalt für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es im MDR-Rundfunkrat noch drei Landesgruppen. Sie überwachen die Einhaltung der Landesprogramme aus den drei Landesfunkhäusern Erfurt, Magdeburg und Dresden.

Für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten die Mitglieder der Gremien eine Aufwandsentschädigung. Beim MDR gibt es im Rundfunk- bzw. Verwaltungsrat für jedes Mitglied 711,18 Euro pro Monat und dazu noch 59,29 Euro pro Sitzungstag.

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Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

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https://www.mdr.de/medien360g/medienpolitik/interview-mathias-fangohr-mdr-rundfunkrat-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

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