Walter Lübcke
Die Urteile zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (Foto) sind rechtskräftig. Der BGH wies alle dagegen eingereichten Revisionen ab. Bildrechte: IMAGO / Hartenfelser

Bundesgerichtshof Urteile im Prozess um Lübcke-Mord rechtskräftig

25. August 2022, 12:47 Uhr

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) wurde im Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen. Der Rechtsextremist Stephan E. gestand die Tat und wurde verurteilt. Trotzdem blieben für Familie und Staatsanwaltschaft Fragen ungeklärt, welche seit Ende Juli am Bundesgerichtshof überprüft wurden. Nun hat der BGH entschieden, dass die Urteile rechtskräftig sind.

  • Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Fall des Mordes an Walter Lübcke mehrere Revisionsanträge abgewiesen.
  • Der CDU-Politiker war 2019 aus Fremdenhass zu Hause auf seiner Terrasse getötet worden.
  • Die Bundesantwaltschaft hatte Revision eingelegt, weil der mutmaßliche Helfer nur eine Bewährungsstrafe erhalten hatte.

Die Urteile im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke sind rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH hatte sich seit Juli mit Revisionen von Verteidigung und Anklage befasst.

Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Familie Lübckes hatten gegen das ursprüngliche Urteil Revision eingelegt. Das Ziel: die Aufhebung des Freispruchs vom Vorwurf der Beihilfe von Markus H. – der Freund des verurteilten Mörders Stephan E. Anklage und Lübckes Familie sind von der Schuld des Mitangeklagten überzeugt.

Mord an Walter Lübcke: Was ist passiert?

Der CDU-Kommunalpolitiker Walter Lübcke hatte im Oktober 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, seine Asylpolitik verteidigt. Er setzte sich damals energisch für die Aufnahme von Flüchtlingen in Hessen ein. Dafür wurde er von Rechtsextremen angefeindet und bedroht. Darunter auch Stephan E. und und Markus H., die Zuhörer auf einer seiner Veranstaltungen waren. Für sie war Lübcke seitdem Hassobjekt.

Vier Jahre später, am 1. Juni 2019, wurde Lübcke zu Hause auf seiner Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet. Nach langen Ermittlungen wurde Stephan E. angeklagt und gestand später die Tat. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den heute 48 Jahre alten Rechtsextremisten daraufhin im Januar 2021 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Zur Begründung hieß es, er habe seinen Fremdenhass zunehmend auf Lübcke projiziert und diesen für seine Flüchtlingspolitik abstrafen wollen.

Offene Fragen: Welche Rolle spielt Markus H.?

Sein Freund und Mitangeklagter Markus H. wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagt. So soll er den Mordanschlag von E. durch gemeinsame Schießübungen in Wäldern und Schützenvereinen gefördert haben.

Auch sollen gemeinsame Unternehmungen E. in seinem Entschluss bestärkt haben, Lübcke umzubringen. Doch eine Beihilfe ließ sich aus Sicht des OLG nicht nachweisen. Es verurteilte Markus H. wegen vorsätzlichen unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dennoch bleibt seine Rolle im Fall umstritten.

Unmittelbar nach dem Urteil kündigte die Bundesanwaltschaft an, in Revision zu gehen. Denn sie ist davon überzeugt, dass H. beim Mord geholfen hat. Der Grund: Stephan E. hat im Laufe des Verfahrens drei unterschiedlichen Versionen von H.'s Rolle präsentiert.

Alle Beteiligten legten Revision ein

Auch Familie Lübcke ist von einer Mittäterschaft überzeugt und möchte als Nebenklägerin die Aufhebung des Urteils erreichen. Der Verteidiger der Verurteilten E. und H. legte ebenfalls Revision gegen das Urteil ein.

MDR (lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. August 2022 | 11:00 Uhr

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