Zwei Hände zeigen eine Hanfpflanze.
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Legalisierung seit 01. April Cannabisgesetz: Die Regeln für Kiffen und Hanfanbau in Deutschland

23. April 2024, 08:54 Uhr

Seit 1. April ist in Deutschland für Erwachsene der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei. Eine kontrollierte Abgabe über Vereine soll den Schwarzmarkt eindämmen. Die ursprünglich geplanten kommerziellen Cannabis-Shops kommen später. Die Regelungen im Cannabisgesetz (CanG) im Überblick und eine Chronik, wie es dazu kam.

MDR AKTUELL Mitarbeiter Andreas Sandig
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1. April 2024 | Das Cannabisgesetz (CanG) der Ampelregierung tritt in Kraft

KONSUM | VEREINE

  • Legalisierung von Cannabis-Konsum für Erwachsene: der Besitz von bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum zum Eigengebrauch ist erlaubt, der Besitz von bis zu 50 Gramm trockenen Blüten ist legal
  • Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden, da wird es ab 60 Gramm Trockenblüten strafbar. (Weitere Details sind in Paragraph 3 des Gesetzes beschrieben)
  • Sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben – mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt; an junge Erwachsene bis 21 Jahre jedoch nur 30 Gramm/Monat. Die kontrollierte Abgabe startet voraussichtlich im Juli.
  • Diese Clubs sind rechtlich eingetragene Vereine (e.V.), arbeiten also nicht gewinnorientiert und dürfen maximal 500 Mitglieder haben; in Clubs darf nicht konsumiert werden; sie müssen einen Präventionsbeauftragten benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen; sie dürfen nicht für sich werben
  • Sogenannte Edibles bleiben verboten, also etwa Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten
  • Der ursprüngliche Ampel-Plan zum staatlich kontrollierten Verkauf in lizenzierten Geschäften wurde aus EU-rechtlichen Gründen aufgeschoben; das soll zunächst in regionalen Modellversuchen getestet werden

Wie viel Cannabis ist in einem Joint?

Experten rechnen je nach Dosierung und Hanfsorte mit etwa 0,2 bis 0,4 Gramm Cannabis pro Joint. Bei durchschnittlich 0,3 Gramm entspricht das für die öffentlich erlaubten 25 Gramm etwa 80 Joints. Die von Cannabis Clubs maximal freigegebene Menge von 50 Gramm pro Mitglied monatlich wären demnach etwa 160 Joints, also etwa fünf pro Tag.

Was kostet Cannabis im Verein?

Ab 1. Juli 2024 soll die Abgabe von Cannabis-Produkten in Cannabis Social Clubs beginnen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird je nach Standort wahrscheinlich im zweistelligen Bereich variieren. Kostenfaktor neben dem Cannabis-Anbau sind die Abgabestellen. In Ballungsräumen und bei aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen dürften die Beiträge entsprechend höher sein. Deutschlandweit haben sich bislang mehr als 400 Anbauvereinigungen gegründet. Die Bundesregierung rechnet mittelfristig mit etwa 3.000 Clubs. Ob sich das CSC-Modell ökonomisch trägt, bleibt abzuwarten. Bis Anbau und Abgabe etabliert sind, dürfte es noch Monate dauern.

KINDER- / JUGENDSCHUTZ

  • für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten
  • Öffentlich bleibt Kiffen im Umkreis von etwa 100 Metern bzw. in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten
  • In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden
  • Aufklärung, Prävention sowie Behandlungsangebote für Cannabis-Konsumenten sollen ausgebaut werden
  • spätestens nach anderthalb Jahren sollen die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz geprüft und bewertet werden

STRAFRECHT / STRASSENVERKEHR

  • Alte Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm können auf Antrag aus dem Zentralregister gelöscht werden
  • Erwachsene und Minderjährige machen sich weiterhin strafbar u.a. beim Handel und Inverkehrbringen ohne Lizenz unabhängig von der Menge sowie bei Erwerb, Besitz und Anbau oberhalb der jeweils erlaubten Mengen; es drohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahre. Für den Verkauf an Minderjährige sind bis fünf Jahre Haft möglich.
  • Für den Straßenverkehr hat eine Expertenkommission Ende März Vorschläge gemacht. Demnach soll der THC-Grenzwert bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen. Das sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. Für das Festschreiben des THC-Grenzwerts ist noch eine Gesetzesänderung nötig.

22. März 2024 | Bundesrat lässt CanG passieren

Die Länderkammer stimmt mehrheitlich dem CanG zu. Trotz anhaltender Kritik vor allem der unionsgeführten Länder findet sich keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dann hätte sich der Start des Gesetzes noch einmal verschieben können. Sachsen etwa stimmte im Bundesrat uneinheitlich ab und wurde als ungültig gewertet. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte angekündigt, für den Vermittlungsausschusses zu stimmen – auch gegen die Haltung der Koalitionspartner SPD und Grüne.

23. Februar 2024 | Bundestag gibt grünes Licht

Der Bundestag beschließt nach kontroverser 2. und 3. Lesung das Cannabisgesetz der Ampel-Regierung. Der Bundesrat soll im März darüber abstimmen. Die Länder können das Gesetz aber nicht verhindern, sondern nur bei weiterem Abstimmungsbedarf verzögern.

November 2023 | Ampel ändert nochmals CanG-Regeln und verschiebt Starttermin

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teilt mit, dass das Gesetz nicht zum Jahreswechsel in Kraft treten kann und die Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat verschoben werden. Erst ist als neuer Termin der 1. März im Gespräch, dann wird der 1. April avisiert.

Die Koalitionsfraktionen einigen sich Ende November auf die abschließende Fassung für ein Cannabis-Gesetz. Es soll weniger streng ausfallen als geplant. Das Konsumverbot in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen wird demnach von 200 auf 100 Meter reduziert. Die legalen Mengen beim Eigenanbau und Besitz werden auf 50 Gramm erhöht, die Strafbarkeit auf 60 Gramm, darunter ist es eine Ordnungswidrigkeit. Laut der Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther werden Strafvorschriften und Bußgelder reduziert, die maximale Bußgeldhöhe von 100.000 auf 30.000 Euro gesenkt.

Auch wird Forderungen einiger Bundesländer nach Verschärfungen Rechnung getragen, etwa Strafen für Dealer. Bei schweren cannabisbezogenen Straftaten und organisierter Cannabis-Kriminalität werden die Ermittlungsbefugnisse erweitert.

17. November 2023 | Bayern "kündigt maximal restriktiven Vollzug" an

Bayern pocht weiter auf einen Stopp der Cannabis-Pläne. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kritisiert es als " unverantwortlich, trotz der breiten Kritik auch von Ärzten sowie aus der Polizei und der Justiz weiter Cannabis legalisieren" zu wollen. Bayern wird laut Gerlach eine eigene "zentrale Kontrolleinheit etablieren und einen maximal restriktiven Vollzug sicherstellen".

6. November 2023 | Anhörung im Bundestag zur Kritik von Ärzteverbänden

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich mit Kritik am geplanten Cannabis-Gesetz. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte, die Bundesärztekammer und auch die Psychotherapeutenkammer lehnen die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ab. Der Richterbund erwartet vom CanG eine Mehrbelastung statt Entlastung. Andere Sachverständige hingegen loben das Ampel-Vorhaben als Paradigmen-Wechsel.

18. Oktober 2023 | Unionsfraktion beantragt im Bundestag den Stopp der Cannabis-Legalisierung

CDU und CSU warnen, eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen wird zur Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Dazu wird eine Metastudie des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) angeführt. Auch die AfD fordert den Stopp der Cannabis-Legalisierung. Vom Bundesrat kommen Befürchtungen zu hohen finanziellen Folgebelastungen für die Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben.

16. August 2023 | Bundesregierung beschließt geänderten Gesetzentwurf

Das Ampel-Kabinett beschließt das "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und Änderung weiterer Vorschriften". Basis ist das 2-Säulen-Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom April. Der Gesetzentwurf setzt die erste Säule um – zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum.

Mit dieser Teilung reagiert die Bundesregierung auf ungeklärte mögliche Widersprüche zum EU-Recht. So hat sich Deutschland im Schengener Abkommen dazu verpflichtet, den Handel und Verkauf von Cannabis zu unterbinden. Daher wird zunächst nur die Abgabe von Cannabis in Vereinen und der private Anbau von drei Pflanzen für den Eigenkonsum erlaubt. Später soll der Cannabis-Verkauf in regionalen Modellvorhaben mit "kommerziellen Lieferketten" folgen und wissenschaftlich evaluiert werden.

 24. Juli 2023 | Kinder- und Jugendpsychologen sehen CanG skeptisch

Der Verband der Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) befürchtet durch eine Cannabis-Liberalisierung unter Verweis auf internationale Erfahrungen einen erhöhten Konsum sowie vermehrte Gesundheitsschäden. Die Kriminalität werde durch die Pläne nicht einschränkt.

12. April 2023 | Bundeskabinett einigt sich mit Brüssel auf Kompromiss

Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie perspektivisch im Rahmen wissenschaftlicher Modellversuche in lizenzierten Fachgeschäften kaufen können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt.

November 2022 | Bedenken der EU-Kommission gegen Cannabis-Handel

Die Legalisierung und ein legaler Verkauf von Cannabis kollidieren mit Vorgaben der EU und internationalen Abkommen. Eine Sprecherin der EU-Kommission stellt im "Handelsblatt" klar: "Das EU-Recht verbietet den Anbau von Cannabis."

26. Oktober 2022 | Kabinett stimmt Lauterbachs Eckpunkten für Cannabis-Legalisierung zu

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach legt ein Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis vor – unter dem Vorbehalt einer Prüfung, ob die Pläne konform sind mit EU- und Völkerrecht. Das Bundeskabinett stimmt den Plänen zu.

09. Mai 2022 | "Bild": "Wird Kiffen noch in diesem Jahr legal?"

Die Bild-Zeitung meldet, die zuständigen Bundesministerien seien sich über eine schnelle Cannabis-Legalisierung einig. Das Gesetz dazu könnte demnach noch 2022 umgesetzt werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigt für die zweite Jahreshälfte einen Gesetzentwurf an. Justizminister Marco Buschmann (FDP) twittert: "Die Legalisierung von Cannabis kommt." Das habe er mit Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) beraten.

24. November 2021 | Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP

"Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen."

MDR AKTUELL (ans)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. April 2024 | 08:10 Uhr

31 Kommentare

fwk vor 9 Wochen

Um Zuhause anbauen zu dürfen musst du einen Club beitreten.
Ohne Mitgliedschaft darf man Zuhause nicht an sie, bitte selbst richtig informieren denn wenn das einfach jemand macht ist es strafbar.

pa063s vor 9 Wochen

Ich würde gerne Mal etwas Aufklärung betreiben für einige die hier kommentiert haben.
25g ist die freie Besitzmenge in der Öffentlichkeit. Heißt damit darf man dann am Mann rumlaufen. 60g sind die Höchstmenge an Besitz im eigenen Haushalt. Wie das mit dem 3 Pflanzen im Anbau klappen soll habe ich auch noch nicht verstanden.
Punkt Steuern: Der Staat erzielt keine direkten Steuern hierdurch, da die Clubs nicht gewinnbringend abgeben dürfen. Steuern fallen lediglich beim Einkauf der notwendigen Utensilien zum Anbau an.
Abgesehen davon reden wir von Cannabis, ein Mittel das seit Jahren und Jahrzehnten als Medikament genutzt wird und viele positive Wirkungen haben kann und keine
chemisch zusammengesetzte Droge.
Und ja, die EU-Richtlinien verbieten eine Legalisierung. Deswegen ist das was passiert auch eine Entkriminalisierung im abgesteckten Rahmen.

Ich hoffe ich konnte ein paar Fragen klären.
An die die wissen, guten Rauch ✌🏼

jay384 vor 9 Wochen

Sorry macht was ihr wollt Alkohol im Straßenverkehr ist auch nicht erlaubt ja habe grad wiedererteilung beantragt aber Sorry als LKW Fahrer hätte ich doch gerne genau Daten wie berechnet wird was erlaubt ist bzw für Gefahrguttransporte genau wie beim Alkohol 0 Grenze Alkohol kann man easy testen aber Cannabisgebrauch schwer testbar bzw dauert lange und ich möchte nicht als LKW Fahrer bei 40 oder 50 von 100 Erleben das Sie noch breit sind weil Sie abends ne Tüte zuviel geraucht haben . Sorry meine Meinung und da stehe ich absolut zu grade für Berufskraftfahrer Paketdienate Briefträger und vor allem Busfahrern sollte hier vor der Freigabe erst mal vernünftige Vorraussetzungen / Gebote festgelegt werden was ihr mit PKW alleine macht ist mir egal aber Im LKW ,Bus , Paket , Taxi oder allgemeinen Beruflichen Fahrzeugnutzen sollten erst die Gesetze festgelegt sein bevor irgendwas freigegeben wird

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