Auf einem Tisch liegt ein Joint, eine Cannabisblüte und weiteres Zubehör für den Konsum. Das Konzept der Ampel-Koalition sieht vor, dass in Deutschland der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen künftig straffrei sein sollen.
Über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis stimmt der Bundestag am 22. März ab. Bildrechte: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Überlastung der Justiz Überprüfung von Tausenden Altfällen bei Cannabis-Legalisierung nötig

17. März 2024, 16:42 Uhr

Mit der Cannabis-Legalisierung müssten nach Angaben der Deutschen Richterzeitung mehr als 210.000 Strafakten zu Altfällen erneut überprüft werden. Die Länder befürchten eine Überlastung der Justiz. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen aber lediglich 7.500 Verfahren gesichtet werden müssen.

Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland müssen Strafakten zu Altfällen geprüft werden. Eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung zufolge führt das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung dazu, dass bundesweit mehr als 210.000 Strafakten überprüft werden müssen. In Sachsen seien es 7.000 Fälle, in Sachsen-Anhalt 5.000 und in Thüringen 4.500.

Länder befürchten Überlastung der Justiz 

Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis ab 1. April soll die Justiz deutlich entlastet werden. Doch das Gegenteil könnte passieren, denn das Gesetz soll rückwirkend gelten und somit müssen alte Fälle geprüft werden. Aus den Ländern und vom Deutschen Richterbund (DRB), Herausgeber der Richterzeitung, gibt es daran Kritik. Sie befürchten eine Überlastung der Justiz.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte, die Staatsanwaltschaften müssten alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals auswerten und prüfen, ob es bei einem Betäubungsmittelverstoß um Cannabis gegangen sei und um welche Mengen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik zurückgewiesen. Bei der Einführung gebe es zwar eine Belastung. Durch die Legalisierung fielen aber auch jährlich zehntausende Delikte weg.

Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, nur auf maximal 7.500 bundesweit. Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle und beträfen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwandes.

Ein Mann in einer Cannabis-Plantage 1 min
Bildrechte: MDR/Lucas Riemer

Erlass von Haft- und Geldstrafen

Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen werden. Eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister sollen gelöscht werden.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren damit abbremsen.

AFP/dpa (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 17. März 2024 | 09:00 Uhr

10 Kommentare

max92 vor 5 Wochen

Nach neusten Äußerungen zur geplanten Zustimmung zu einem VA , gerade solcher „ Ziel ist es das Gesetz nicht mehr aus dem VA herauskommen zu lassen!“ stellt sich mir die Frage ob Sie das überhaupt dürfen ? Laut Grundgesetz soll der VA dazu dienen Streitigkeiten zwischen Bundesrat und Tag zu eliminieren und zu verhandeln. Jedoch wird laut Aussage Verschiedenster die für einen VA sind , betont, dass Sie das Gesetz dort durch alle möglichen Maßnahmen blockieren lassen wollen. Den Vermittlungsausschuss auszunutzen um ein Gesetz maximal zu behindern ist ja nicht Sinn und Aufgabe des VA ! Die Äußerungen den VA zu nutzen um es darin sterben zu lassen durch herauszögern ist auch unzulässig,da es schnellstmöglich verhandelt werden muss , und wenn vorsätzlich Verzögerung geplant sind und der VA nur genutzt wurde um maximale Verzögerung herbei zu führen,ist es doch Missbrauch dieses Demokratischen Mittels mit VORSATZ !

astrodon vor 5 Wochen

@Atze: In Ihrer firma werden alle AN vor Arbeitsantritt auf Alkohol getestet? Oder nur bei Auffälligkeit?
Und nur weil sich bisher keiner Gedanken über Drogenkonsum gemacht hat - gab es den deshalb nicht?
Die nächste Frage wäre, wie es mit Medikamenten aussieht? Legal, womöglich gar vom Arzt verordnet - dank Wirkungen und Nebenwirkungen aber "gefährlich beim führen von Fahrzeugen oder der Bedienung von Maschinen".
Und um mal zu polemisieren: Was ist denn mit der unterschätzten gefahr des Schlafmangels ("Sekundenschlaf")? Wer testet da und wo ist da die "Fürsorgepflicht"?

Tom0815 vor 5 Wochen

Wie muss ich mir das vorstellen? Ich nehme an da liegen tausende von Akten, die ohne die Legalisierung IRGENDWANN mal bearbeitet würden. Aber weil nun das Gesetz kommen soll, müssen diese Akten nicht IRGENDWANN, sondern JETZT bearbeitet werden?

Folgender pragmatischer Vorschlag: Die Stapel einfach wie bisher nach und nach abarbeiten und beim öffnen der Akte dann nach neuem Stand bewerten.
Und da hoffentlich weniger neue Fälle hinzukommen, sollte der Stapel auf die Art auch mit der Zeit immer kleiner werden.

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