Der am 1. Mai geborene Säugling Henry gähnt und greift einen Finger seiner Mutter Kristin in einem Zimmer der Geburtshilfestation in der Frauenklinik im Städtischen Krankenhaus Kiel.
Beide Elternteile können in den ersten zwölf Monaten bald nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und beide Elterngeld beziehen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Ab April Mütter und Väter bekommen nur einen Monat gleichzeitig Elterngeld

07. Februar 2024, 10:42 Uhr

Eine Familie zu gründen, kann viel Freude bringen, aber auch viel Arbeit. Zudem hat das Bundesfamilienministerium entschieden, dass die Elterngeld-Monate ab dem 1. April 2024 nicht mehr flexibel unter den Eltern verteilt werden kann. Eltern können sich also nicht mehr gleichzeitig ums Kind kümmern. Und begründet wird das mit mehr Gleichberechtigung.

So war es bisher: Für ein Neugeborenes können sich Eltern maximal 14 Monate nehmen, haben während dieser Zeit Kündigungsschutz und bekommen Elterngeld. Wie sie diese 14 Monate unter sich aufteilen, konnte jedes Paar individuell entscheiden – also auch sieben Monate zusammen zu Hause bleiben. Wenn das Kind nach dem 31. März 2024 auf die Welt kommt, wird das nicht mehr möglich sein.

Dann dürfen Eltern nur noch einen Monat zeitgleich Elterngeld beziehen. Wenn man die 14 Monate voll nutzen möchte, muss das andere Elternteil sich also mindestens einen Monat allein um das Kind kümmern.

Warum diese neue Regelung? Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums schrieb MDR Aktuell: "Mit der Regelung soll eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden. Väter sollen darin bestärkt werden Elterngeldmonate abwechselnd mit der Partnerin zu beziehen. Dies ist auch aus gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten sinnvoll."

Ministerium argumentiert mit Gleichberechtigung

Das Ministerium verweist auf Studien: Wenn Väter die Monate alleine nehmen, beteiligen sie sich langfristig mehr im Haushalt und in der Erziehung. Friedrich Förster, Vorsitzender vom Deutschen Familienverband Sachsen, gibt zu bedenken: "Es kann aber sein, dass eben durch so eine Regelung der Schuss nach hinten losgeht, wenn dann einfach der Ernährer, der ja meistens immer noch der Mann ist, länger wegfällt, als das in der Vergangenheit der Fall war."

Die Zeit würde dann nicht gerecht aufgeteilt, sondern Mütter würden die maximal zwölf Monate nehmen. Das befürchtet auch Elterngeldmentorin Diana Lieg: "Ich sehe das aus Beratungen mit den Eltern, dass das nicht der Realität entspricht. Die wenigsten Paare wollen es sich so radikal aufteilen, dass die Mutter z.B. schon nach sechs bis sieben Monaten wieder arbeiten geht und insofern nützt es den Eltern auch gar nichts."

Kritik von Familienverbänden: Staat wolle sparen

Diana Lieg vermutet eher, dass der Staat durch die neue Regelung Geld durch die Hintertür sparen möchte. Denn je komplizierter die Anträge würden, desto weniger Menschen könnten dieses Geld korrekt beantragen. Und der Staat könnte darauf spekulieren, dass Väter auf einen Monat verzichteten, wenn sie das Kind in der Zeit allein betreuen müssen: "Wenn er jetzt diesen zweiten Monat nicht mehr unterkriegt, dann hat sich der Staat bestenfalls den Höchstsatz von 1.800 Euro gespart."

Familienverbände sind dafür, die Elterngeld-Monate wieder freier regeln zu können. Für Familien, deren Kind ab April auf die Welt kommt, hat Diana Lieg aber noch einen Tipp, das Elterngeld zu strecken und so ein bisschen länger zusammen zu Hause zu bleiben: "Es gäbe die Lösung, dass der Vater statt Basis-Elterngeld in der Zeit Elterngeld Plus nimmt, dann natürlich nur den halben Auszahlungsbetrag bekommt über die doppelte Zeit und bleibt dann insgesamt drei Monate zu Hause." Und in den ersten drei Monaten brauche die Mutter oft die meiste Unterstützung von ihrem Partner.

Mehr zum Bundestagsbeschluss: Beim Anspruch auf Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare bei ab April 2024 geborenen Kindern von bisher 300.000 Euro zunächst auf 200.000 Euro. Ab April 2025 sind es dann noch 175.000 Euro. Für Alleinerziehende gelten ab April 2024 150.000 Euro. Hier liegt die Einkommensgrenze bisher bei 250.000 Euro.

Möglich sind nach dem Bundestagsbeschluss zwar weiter bis zu 14 Monate, in denen Elterngeld bezogen wird. Beide Elternteile können in den ersten zwölf Monaten aber nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und beide Elterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es bei Früh- und Mehrlingsgeburten.

MDR, mit Material von dpa

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 23. Dezember 2023 | 06:18 Uhr

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