Frauen mit Kinderwagen
Die Streichung von Kindergeld für EU-Ausländer in den ersten drei Monaten ist nicht statthaft. Bildrechte: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Europäischer Gerichtshof EuGH kippt deutsche Kindergeld-Regelung für Zuzügler-Familien

05. August 2022, 12:52 Uhr

Deutschland darf Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht generell das Kindergeld streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die EuGH-Richter erklärten, für den Anspruch auf Kindergeld reiche es aus, dass EU-Ausländer sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen. Die Bundesregierung will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs "unverzüglich prüfen".

Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Regelung zur Einschränkung von Kindergeldleistungen für Zuzügler aus anderen EU-Staaten für unzulässig erklärt. Die EuGH-Richter entschieden, dass Ansprüche in den ersten drei Monaten des Aufenthalts von EU-Zuzüglern nicht von Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden dürfen.

Kindergeld ist keine Sozialhilfeleistung

Das in Luxemburg sitzende höchste europäische Gericht stellte hierzu fest, dass Kindergeld keine Sozialhilfeleistung im Sinne möglicher Ausnahmebestimmungen darstelle. Schließlich diene es nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten. Die vom deutschen Gesetzgeber hinsichtlich solcher Familienleistungen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Inländern und EU-Ausländern sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar, urteilten die EuGH-Richter.

Der EuGH schränkte allerdings ein, dass sich Zuzügler aus anderen EU-Staaten nur dann auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen könnten, wenn sie während der fraglichen ersten drei Monate tatsächlich ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland begründet haben. Ein nur vorübergehender Aufenthalt genüge demnach nicht.

Regierung wollte Zustrom in Sozialsysteme verhindern

Durch die Ungleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern und EU-Zuzüglern beim Kindergeld, wollte Deutschland einen Zustrom von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten samt einer unangemessenen Inanspruchnahme des deutschen Sozialsystems vermeiden. Die EuGH-Richter merkten hierzu an, dass dies jedoch nicht für deutsche Staatsangehörige gelte, die von einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückkehrten.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist der Fall einer bulgarischen Frau, deren Antrag auf Kindergeld für ihre drei Kinder in Deutschland von der Familienkasse Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wurde. Die Behörden begründeten das damit, dass sie und ihr Mann in dem relevanten Zeitraum keine inländischen Einkünfte erzielt hätten. Die Entscheidung in dem Einzelfall liegt nun beim Finanzgericht Bremen.

Bundesregierung will Urteil "unverzüglich prüfen"

Die Bundesregierung will das Urteil des EuGH zur Zahlung von Kindergeld an Zuwanderer aus anderen EU-Staaten laut Bundesfinanzministerium "unverzüglich prüfen". Es sei dabei ein dringendes Anliegen, "eine unangemessene Inanspruchnahme des sozialen Systems in Deutschland zu verhindern", sagte ein Ministeriumssprecher der "Bild"-Zeitung vom Dienstag. Kritik an dem Urteil kam aus der CDU.

AFP, dpa (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. August 2022 | 11:00 Uhr

89 Kommentare

emlo am 03.08.2022

Von welchen "Rechtsbrüchen" fabulieren Sie hier? Der EuGH hat doch gerade geurteilt, dass die Verweigerung des Kindergeldes in den ersten drei Monaten nicht rechtens ist. Und inwiefern es die Briten gut haben, müssten Sie mal näher erläutern. Die wirtschaftliche Lage ist dort keineswegs besser als hier und der Bevölkerung geht es auch nicht besser.

emlo am 03.08.2022

Ein wichtiger Absatz des oben stehenenden Artikels lautet: "Der EuGH schränkte allerdings ein, dass sich Zuzügler aus anderen EU-Staaten nur dann auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen könnten, wenn sie während der fraglichen ersten drei Monate tatsächlich ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland begründet haben. Ein nur vorübergehender Aufenthalt genüge demnach nicht." - Den haben viele der hier Kommentierenden offenbar "übersehen" bzw. absichtlich ausgeblendet.

emlo am 03.08.2022

Mal wieder die übliche Neiddebatte der einschlägig bekannten Kommentatoren. Deutschland steht kurz vor dem Untergang und wir werden alle sterben. Ich kann es echt nicht mehr lesen!

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