Gesundheitssystem Entwurf für Krankenhausreform soll bis Sommer vorliegen

05. Januar 2023, 22:19 Uhr

Schließungen verhindern, Behandlungen verbessern: Das soll die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Krankenhausreform erreichen. Für den Gesetzesentwurf gibt es nun einen Zeitplan. Lauterbach will unter anderem das bisherige System der Fallpauschalen überwinden. Grundlage für den Entwurf sollen die Vorschläge einer Expertenkommission sein.

Bis zum Sommer soll ein Referentenentwurf für die geplante große Krankenhausreform vorliegen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Donnerstag nach Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Berlin an. Die Länder sollen bei der Erarbeitung des Gesetzes umfassend beteiligt werden. Am Ende soll ein gemeinsamer Entwurf stehen: "Wir wollen bis Sommer einen Vorschlag entwickeln, den wir zu einem Gesetz machen. Länder, Fraktionen – alles sollen mitmachen", sagte der SPD-Politiker.

Länder betonen eigene Zuständigkeiten

Vertreter der Länder lobten die Einbeziehung und signalisierten den Willen zur Einigung. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens sagte, die Krankenhausreform sei eine "Mammutaufgabe", die aber gelingen müsse. "Die Frage der Zuständigkeit interessiert die Patientinnen und Patienten nicht", sagte die SPD-Politikerin.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte ebenso wie Behrens, dass es in der Gesundheitsversorgung vielfältige regionale Unterschiede gebe und die Krankenhausplanung weiter Ländersache bleiben müsse: "Es darf keine Bundes-Schablone über die Krankenhäuser gelegt werden", sagte der CDU-Politiker.

Bei der Ausstattung der Kliniken gibt es eine Aufgabenteilung. Über die Krankenversicherung ist der Bund für die Finanzierung von Behandlungen zuständig, die Länder tragen die Investitionskosten in die Infrastruktur und legen die Krankenhauspläne fest. In Letzteren werden auch die stationären Kapazitäten festgelegt.

Keine Angaben zu kurzfristigen Hilfen

Minister Lauterbach betonte das gemeinsame Ziel der Reform, Kliniken vor der Insolvenz zu bewahren und die Behandlungsqualität zu verbessern. Derzeit stünden 60 Prozent der 1.900 Krankenhäuser vor massiven finanziellen Problemen. Lauterbach betonte, es gehe darum, dass die Krankenhäuser das Hamsterrad von immer mehr Leistungen verlassen könnten. Dazu müsse das bisherige Abrechnungssystem der Fallpauschalen überwunden werden. "Wir stehen am Vorabend einer notwendigen Revolution im Krankenhaussektor", sagte er.

Zu kurzfristigen weiteren Hilfen für die Kliniken sagte Lauterbach nichts. Er verwies lediglich auf die schon beschlossene Übernahme von Energiekosten im Umfang von demnach sechs Milliarden Euro.

Vorschläge von Expertenkommission bilden Grundlage

Anfang Dezember hatte eine Expertenkommission zur künftigen Klinikstruktur in Deutschland Vorschläge für eine Reform vorgelegt. Geplant ist unter anderem eine Absenkung der Pauschalbeträge (Fallpauschalen), die Kliniken pro Patient oder Behandlungsfall bekommen. Das soll Anreize senken, möglichst viele Patienten zu behandeln und möglichst teure Behandlungen anzubieten. Im Gegenzug sollen die Kliniken feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik bekommen.

Außerdem sollen die Krankenhäuser bundesweit drei Kategorien zugeordnet werden: Kliniken zur Grundversorgung, zur "Regel- und Schwerpunktversorgung" und zur "Maximalversorgung". Das soll eine bessere Behandlungsqualität garantieren, weil sich Kliniken auf bestimmte Behandlungen spezialisieren. Diese Einteilung hätte selbstverständlich große Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder.

Die Ergebnisse der Kommission bildeten die Arbeitsgrundlage für die weiteren Verhandlungen, sagte Niedersachsens Ministerin Behrens – sie würden aber nicht eins zu eins umgesetzt.

KNA/dpa/MDR (ala)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 05. Januar 2023 | 19:30 Uhr

1 Kommentar

Wagner am 06.01.2023

Interessanter Vorschlag ,der aber zum Teil am wesen des Systems vorbei geht : das verhältnis ambulant -stationär sollte aufgearbeitet werden. Das Vorhalten von doppelten Strukturen.

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