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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Pflegereform gebilligt. Bildrechte: picture alliance/dpa

Pflegeversicherung Pflegebeitrag für Kinderlose steigt auf vier Prozent

16. Juni 2023, 17:25 Uhr

Der Beitrag zur Pflegeversicherung bei Kinderlosen wird ab dem 1. Juli von derzeit 3,4 auf 4,0 Prozent des Bruttolohns angehoben. Das sieht ein neues Gesetz zur Pflegereform vor, das nun den Bundesrat passiert hat. Auch Menschen mit Kinderen sollen mehr bezahlen, Kinderreiche jedoch befristet entlastet werden. Der Sozialverband VdK kündigte eine Klage gegen das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz an.

Der Aufschlag für Kinderlose bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli von derzeit 0,35 Prozent um weitere 0,6 Prozentpunkte erhöht. Der Pflegebeitrag für Kinderlose wird damit von derzeit 3,4 auf 4,0 Prozent des Bruttolohns angehoben. Das sieht ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, dass am Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde.

Entlastung für Kinderreiche

Auch der Beitragssatz für Menschen mit Kindern wird dem neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zufolge angehoben. Dieser steigt ab 1. Juli von aktuell 3,05 auf 3,4 Prozent. Für Kinderreiche sind allerdings weitere Entlastungen vorgesehen. Wer mehrere Kinder hat, soll ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren pro Kind 0,25 Beitragssatzpunkte weniger zahlen. Diese Regelung geht auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach kinderreiche Familien entlastet werden sollen.

Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum Jahreswechsel um 5,0 Prozent. Dieses Geld bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause ehrenamtlich versorgt werden - in der Regel von Angehörigen. Gleichzeitig werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge um 5,0 Prozent angehoben.

Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro erwartet

Die Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, enthält das Gesetz auch eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung zur weiteren "Anpassung" des Beitragssatzes.

Die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ist nach Angaben Lauterbachs erforderlich, weil die Pflegeversicherung weiter ins Defizit rutscht, aber keine Leistungen gestrichen werden sollen. Mit dem sogenannten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sind aber auch Leistungsverbesserungen für die häusliche Pflege und Pflegebedürftige, die in Heimen leben, verbunden.

Sozialverband VdK kündigt Klage an

Der Sozialverband VdK kündigte dennoch eine Klage gegen die beschlossene Pflegereform an. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, ihr Verband ziehe gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht.

Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind sei nicht hinzunehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten lebenslang den nach Anzahl der Kinder gestaffelt reduzierten Beitragssatz zahlen und nicht nur für die Erziehungszeit, erklärte Bentele.

dpa/AFP/KNA/epd (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 16. Juni 2023 | 14:00 Uhr

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