Tempo 30 in einer Hauptstraße in Leipzig
Tempo 30 in einer Hauptstraße in Leipzig: Eine generelle Tempo-30-Vorgabe lehnt Verkehrsminister Wissing ab. Bildrechte: Volker Bode / Leibniz-Institut für Länderkunde

Forderung des Städtetages Verkehrsminister Wissing lehnt flächendeckend Tempo 30 für Städte ab

22. April 2023, 12:46 Uhr

Bundesverkehrsminister Wissing hat die Forderung vieler Städte zurückgewiesen, flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen. Es gebe bereits Möglichkeiten, dieses Tempo leichter einzuführen. Von flächendeckend Tempo 30 in Städten halte er nichts.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat die Forderung vieler Städte zurückgewiesen, flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen. Der FDP-Politiker sagte dem "Tagesspiegel", in den Städten gebe es nicht nur den innerstädtischen Verkehr, sondern auch Durchgangsverkehr. Es müssten nicht nur die Interessen der Bewohner, sondern auch derjenigen, die durchfahren, berücksichtigt werden. Derzeit gilt innerorts in Deutschland Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit.

Mehr Möglichkeiten aber kein Zwang

Wissing erklärte, man habe bereits viele Möglichkeiten geschaffen, Tempo 30 auf bestimmten Strecken und in bestimmen Zonen leichter einzuführen. Zudem sei man im Gespräch darüber, wie man die Möglichkeiten der Kommunen erweitern könne. "Aber von flächendeckend Tempo 30 halte ich nichts."

Auf der Internetseite des Verkehrsministeriums sind Möglichkeiten aufgeführt, wo Tempo 30 in Städten bereits jetzt angeordnet werden kann. So ist dies etwa in Wohngebieten, bei besonderen Gefahrenlagen, zum Lärmschutz, zum Schutz vor Abgasen oder rund um Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten möglich.

Koalitionsvertrag ohne generelles Tempolimit

Im Koalitionsvertrag einigten sich SPD, Grüne und FDP dahingehend, Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass "neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen." Allerdings steht auch eindeutig in dem Papier: "Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben."

Ende Januar hatte der Deutsche Städtetag gefordert, Kommunen die Möglichkeit zu geben, stadtweit Tempo 30 eigenmächtig einführen zu dürfen. Bundesverkehrsminister Wissing wurde aufgefordert, das Verkehrsrecht entsprechend anzupassen. Der Städtetag unterstützt die Forderung, dass Kommunen dort, wo sie es notwendig finden, die Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde innerorts festlegen dürfen.

dpa (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. April 2023 | 06:00 Uhr

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