Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Cum-Ex-Affäre: Keine Ermittlungen gegen Scholz

16. August 2022, 10:02 Uhr

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht in der sogenannten Cum-Ex-Affäre weiterhin von Ermittlungen gegen Olaf Scholz ab. Die Beweislage umfasse keine neuen Erkenntnisse, die ein solches Verfahren rechtfertigen würden.

In der sogenannten Cum-Ex-Affäre werden keine Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz eingeleitet. Das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger Scholz (beide SPD) wurde abgewiesen. Zuerst berichtete der "Tagesspiegel", anschließend bestätigte eine Behördensprecherin die Abweisung. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Grund sei, dass sich aus der Strafanzeige keine neuen Erkenntnisse ergäben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung gegen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen, erklärte die Sprecherin. Im März hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss" gesehen. Diese Entscheidung bestätigte nun die Generalstaatsanwaltschaft.

Scholz: Keine politische Beeinflussung

Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro an die Warburg Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verzichtet. Scholz war damals Erster Bürgermeister der Hansestadt. Es steht die Frage im Raum, ob auf diese Entscheidung von politischer Seite her Einfluss genommen worden war. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft geht dem nach. Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft haben die Finanzbeamten damals nicht rechtswidrig gehandelt.

Erst kürzlich hatte der amtierende Bundeskanzler weiterhin jegliche Verantwortung in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank zurückgewiesen. "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat", sagte er am vergangenen Donnerstag in Berlin. "Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird."

Cum-Ex-Geschäfte Beim Cum-Ex-Geschäftsmodell schoben Banken, Händler und Investoren Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch in einem Kreisgeschäft hin und her. Es war ein Verwirrspiel rund um den Dividendenstichtag, bei dem Finanzämter keinen Überblick mehr hatten und Kapitalertragssteuer erstatteten, obwohl die Investoren diese gar nicht gezahlt hatten. Der deutsche Staat büßte Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass "Cum-Ex" eine Straftat war. Die Hochphase der Betrugsfälle war von 2006 bis 2012.

dpa(amu)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. August 2022 | 15:00 Uhr

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