Der Google-Schriftzug und die Google-Suche 2014 auf einem kleinen Tablet.
Ein Hauptadressat des neuen EU-Rechts dürfte der Suchmaschinen-Betreiber Google sein. Bildrechte: picture alliance/dpa | Lukas Schulze

Neues Gesetz Gegen Machtmissbrauch auf Digital-Märkten

02. Mai 2023, 00:00 Uhr

Das neue "Gesetz für digitale Dienste und Märkte" tritt am Dienstag in Kraft. Es stellt EU-einheitliche Regeln für große Player der digitalen Wirtschaft auf und soll deren Nutzer, Kunden und Wettbewerber vor Machtmissbrauch schützen.

Das EU-weit geltende "Gesetz für digitale Dienste und Märkte" bringt neue Regeln für Online-Giganten wie Amazon und Google und soll die Verbraucher auch vor ihnen schützen. Das Bundeswirtschaftsministerium nannte es einen "neuen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen". Wettbewerb soll für Konkurrenten und Nutzer fairer werden, kein großes Unternehmen "einseitig die Spielregeln bestimmen" können, sagte Staatssekretär Sven Giegold.

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Lydia Jakobi und Sokrates 41 min
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Lydia Jakobi im Gespräch mit der Datenschützerin Rena Tangens.

MDR AKTUELL Mi 23.06.2021 11:52Uhr 41:08 min

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So gelten ab jetzt strengere Regeln etwa für personalisierte Werbung, die ohne Zustimmung nicht mehr adressiert werden darf. Standard-Einstellungen müssen gelöscht oder verändert werden können. Suchmaschinen und große Digitaldienste dürfen eigene Angebote in Rankings nicht mehr bevorzugen.

Für die Verbraucher wichtig sind außerdem einige neue Regelungen zur Datennutzung – bis zu Diskriminierungsverboten. Sogenannte Gatekeeper dürfen etwa Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen nicht zusammenführen, nicht selbst für Werbung nutzen und sie nicht mit anderen Plattformdiensten koppeln.

Hohe Geldbußen möglich

Verstöße können mit Sanktionen und mit hohen Geldbußen von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Zuständig für die Kontrolle sollen die Behörden der EU-Mitgliedstaaten sein, unterstützt von einem neuen EU-Gremium für digitale Dienste. Bei sehr großen Plattformen übernimmt die EU-Kommission selbst Überwachung und Durchsetzung.

Der Grund: Große digitale Plattformen, sogenannte digitale Gatekeeper, können aufgrund ihrer Marktmacht verhindern, dass Konkurrenten eine Chance haben und auch Nutzer ohne sinnvolle Alternativen benachteiligen, für die sie oft der Einstieg in das Internet oder zum Online-Einkauf sind.

Betroffen sind "Gatekeeper"

Für die Einstufung von Plattformen als "Gatekeeper" gilt nun, dass sie Kontrolle über den Kontakt gewerblicher Nutzer mit Verbrauchern haben, die Macht, dafür Regeln festzulegen, und jene, Marktzugang steuern zu können. Dazu müssen sie eine in der EU relevante Größe haben, bestimmte jährliche Mindestumsätze und einen zentralen Plattformdienst in mindestens drei EU-Ländern; mindestens 45 Millionen aktive Endnutzer monatlich in der EU und mindestens 10.000 aktive gewerbliche in drei Geschäftsjahren in Folge.

Betroffen sind etwa Online-Vermittlungsdienste zum Herunterladen von Programmen, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Video-Plattform-Dienste, virtuelle Assistenten, Browser, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste.

Weitere wichtige Änderungen

Auch sollen Nutzer die Möglichkeit haben, Entscheidungen etwa von Plattformen wie Facebook zur Moderation von Inhalten anzufechten. Zudem geht es bei den neuen Regeln einmal mehr auch um die Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet, mit neuen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen.

Dazu kommt ein Verbot bestimmter Arten gezielter Werbung, die etwa auf Kinder abzielt und personenbezogene Daten wie ethnische Zugehörigkeit, politische Ansichten oder sexuelle Ausrichtung nutzt. Auch sollen große Suchmaschinen und Plattformen der Forschung einen Zugriff auf bestimmte Kerndaten erlauben, um die Entwicklung von Risiken nachvollziehen und erkennen zu können.

(ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. Mai 2023 | 06:00 Uhr

2 Kommentare

steka am 02.05.2023

naja, es bleibt ja auch jedem selbst überlassen, welchen Webseiten man sich anvertraut, sich unbedingt bei Googl, Twitter, Facebook,...., privat anmelden muß. Schlimmer sind "Alice" und co., "intelligente" Kühlschränke, Heizungssteuerungen e.t.c. Die Stasi mit lhren tausenden "IMs" würde sicher vor Neid erblassen.

steka am 02.05.2023

kleiner Schreifehler : nicht "Alice" sondern "Alexa".

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