Online-Zahlungsdienst Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen PayPal ein
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23. Januar 2023, 13:52 Uhr
Missbraucht PayPal seine Marktmacht? Diese Frage ist nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundeskartellamt in Bonn. Die obersten Wettbewerbshüter nehmen dabei zwei Klauseln ins Visier, die es Händlern schwermachen, PayPal-Alternativen anzubieten. Zunächst soll allerdings geprüft werden, wie stark PayPal den deutschen Markt dominiert.
- Gegenstand des Verfahrens sind zwei Klauseln, die Händlern das Anbieten von Alternativen zu PayPal zu erschweren.
- Zunächst soll geprüft werden, welche Marktmacht PayPal in Deutschland besitzt.
- Schon länger nimmt das Kartellamt die Online-Branche ins Visier.
Das Bundeskartellamt in Bonn hat ein Verfahren gegen den Zahlungsdienst PayPal eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind zwei Klauseln, die den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen könnten, wie das Kartellamt am Montag mitteilte. Es werde nun zunächst die Marktmacht von PayPal prüfen.
Zwei PayPal-Klauseln im Visier
Den beiden PayPal-Klauseln zufolge dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Zudem dürfen die Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen oder etwa deren Nutzung für die Kunden komfortabler gestalten.
Marktstudien zufolge ist PayPal in Deutschland der führende Anbieter für Online-Zahlungen. Zugleich ist PayPal laut Kartellamt einer der teuersten Online-Zahlungsdienste: Die Standardgebühr beträgt in Deutschland 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Üblicherweise legen Händler die Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste tragen – auch wenn sie anders als etwa die Versandkosten zumeist nicht separat ausgewiesen werden.
Kartellamt will Marktmacht von PayPal prüfen
Das Kartellamt will nun prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Wenn Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten durch Rabatte oder Aufschläge zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen, wie das Kartellamt erläuterte.
"Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", hieß es in der Mitteilung des Bundeskartellamtes.
Wettbewerbshüter beobachten verstärkt Online-Branche
Das Kartellamt hat bereits länger ein Auge auf die Internet-Wirtschaft geworfen, um in diesem Bereich den Wettbewerb zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem nehmen die Bonner auch Amazon oder Facebook unter die Lupe.
AFP/Reuters/dpa (jan)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 23. Januar 2023 | 13:00 Uhr