• Moderator: Guten Abend und herzlich willkommen zum Chat! Die Corona-Krise bringt viele, viele Vorhaben und Pläne ganz schön durcheinander, darunter auch zahlreiche Reisepläne. Wenn der Reisetraum geplatzt ist oder die Traumreise immer ungewisser wird, kommen allerhand reiserechtliche Fragen auf. Möglichst viele davon wollen wir jetzt im Chat beantworten.
  • Moderator: Dazu begrüße ich von den Verbraucherzentralen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Rechtsexpertinnen Claudia Neumerkel aus Leipzig und Simone Meisel aus Halle sowie den Rechtsexperten Ralf Reichertz aus Erfurt. Schön, dass Sie heute Abend dabei sind!
  • Moderator: Und damit eröffnen wir den Chat. Los geht's!
  • Ralf Reichertz: Hallo aus Thüringen. Ich hoffe, ich kann viele Fragen beantworten.
  • Simone Meisel: Auch aus Halle liebe Grüße.
  • TheTravellers: Hallo! Wenn wir einen Flug stornieren, müssen wir uns mit einem Gutschein zufrieden geben (wie von unserer Airline angeboten) oder können wir auf die Auszahlung des entsprechenden Betrags bestehen?
  • Simone Meisel: Wenn der Flug seitens der Fluggesellschaft abgesagt wurde, dann steht Ihnen natürlich der gezahlte Flugticketpreis zu. Einen Gutschein können, müssen Sie aber nicht akzeptieren.
  • Ralf Reichertz: @Ute Es handelt sich ja um eine Pauschalreise. Derzeit kann man nicht sagen, wie die Situation im Mai sein wird. Bleibt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis Mai, können Sie von der Reise zurücktreten - ohne Stornogebühr. Sollte sich die Situation normalisieren und es gibt keine Reisewarnung und keine Beschränkungen könnten Sie nur gegen Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Ute: Hallo! Wir sind eine Gruppe von vier Leuten und haben für Mai über ein Reisebüro eine dreiwöchige Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn inkl. Flügen und Hotelübernachtung gebucht. Wir haben jeweils 700 Euro angezahlt. Ist das Geld jetzt weg? Und haben wir weitere Möglichkeiten, z.B. eine Verschiebung der Reise? Laut ABG darf nur der Reiseveranstalter bei besonderen Umständen vom Vertrag zurücktreten, aber nicht der Reisende.
  • Ralf Reichertz: Es handelt sich ja um eine Pauschalreise. Derzeit kann man nicht sagen, wie die Situation im Mai sein wird. Bleibt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bis Mai, können Sie von der Reise zurücktreten - ohne Stornogebühr. Sollte sich die Situation normalisieren und es gibt keine Reisewarnung und keine Beschränkungen könnten Sie nur gegen Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Dr. Lauterbach: Guten Abend zusammen. Wie verhält es sich bei gebuchten Reisen in den nächsten Wochen, z. B. auch innerhalb Deutschlands. Aktuell gibt es ja die offizielle Empfehlung Freizeitreisen zu unterlassen. Habe ich da erweiterte Stornorechte?
  • Ralf Reichertz: Nach meiner Ansicht reicht der heutige Warnhinweis aus, um von Pauschalreisen ohne Stornogebühren zurücktreten zu können.
  • Matthias: Ich habe in Anfang April einen Aufenthalt in einem Wellnesshotel mit Spa in Thüringen gebucht. Kann die Reise aufgrund des touristischen Übernachtungsverbotes kostenfrei storniert werden und wid ist dies mit einer für Mai gebuchten Ferienwohnung auf Rügen, welches auch für Touristen gesperrt wurde?
  • Simone Meisel: Seit gestern existiert eine offizielle Reisewarnung für Urlaubsreisen in Deutschland. Den Spa - Urlaub können Sie somit ohne weiteres kostenfrei stornieren. Ähnlich wird es mit dem Rügenurlaub werden. Sie sollten die offiziellen Reisewarnung genau beobachten.
  • wolfi: habe eine rundreise türkei beginn 15.05. gebucht, habe eine anzahlung geleistet. wie verhalte ich mich weiter? muss ich die restzahlung tätigen oder bekomme ich meine anzahlung zurück
  • Ralf Reichertz: Aktuell gibt es ja die faktische Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die für mich eine Stornierung ohne Stornokosten nach sich zieht. Allerdings ist nicht klar, wie sich die Situation bis Mai entwickeln wird. Aktuell würde ich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen, und mir bestätigen lassen, dass die Reise stattfindet. Sollte er die Bestätigung nicht geben, würde ich nicht zahlen. Sollten Sie zahlen, und findet die Reise nicht statt, muss der Reiseveranstalter das Geld zurückzahlen.
  • Urlauber: Ich habe vom 3.-5.4.2020 eine Ferienwohnung in Bochum gebucht. Booking.com lässt diese nicht kostenlos stornieren, trotz der Verbote der Regierung. Wie verhalte ich mich?
  • Simone Meisel: Sie können dort nicht hinreisen. Keine Leistung, keine Bezahlung. Fordern Sie die Rückzahlung Ihrer Zahlung. Erfolgt diese nicht, müssen Sie Ihre Rechte gerichtlich einfordern.
  • Heike: Hallo, ich habe eine frage zum reiserecht nach Thüringen ich habe ein Hotel gebucht, wo eine Stornierung kostenfrei nicht möglich ist. Wie ist damit umzugehen?
  • Ralf Reichertz: Für Thüringen gibt es eine Allgemeinverfügung, aus der sich ergibt, dass Hotelaufenthalte für Urlaubsreisen derzeit nicht gemacht werden sollen. Ich würde mit dem Hotel Kontakt aufnehmen, ob schon eine entsprechende Anweisung von den Behörden ergangen ist. Wenn der Aufenthalt nicht möglich ist, muss das Hotel den Hotelpreis erstatten, sofern Sie schon bezahlt haben. Falls noch nicht - müssen Sie auch nichts zahlen.
  • Moderator: Ihre Fragen kommen alle an. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie nicht gleich eine Antwort erhalten. Es kommt eine Menge rein und wir versuchen, möglichst viel zu beantworten.
  • Diana: Guten Abend, wir haben für Ende Mai eine Reise nach Kreta gebucht. Wie verhalten wir uns jetzt? Wenn wir selbst stornieren bleiben wir auf den stirnokosten ,,sitzen,,oder? Vielen Dank für eine Antwort
  • Simone Meisel: Was Ende Mai sein wird, weiß niemand. Wollen Sie ganz sicher gehen, sollten Sie vom Vertrag zurück treten. Das heißt aber Stornokosten. Die Höhe können Sie in den Reisebedingungen nachlesen. Je eher Sie vom Vertrag zurück treten, umso geringer sind die Stornokosten. Sie können aber auch abwarten. Ggf. informiert Sie der Reiseveranstalter zu diesem Zeitpunkt, dass die Reise nicht stattfinden kann. Dann kommen Sie kostenfrei aus den Vertrag.
  • Mandy: Guten Abend und erst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen. ich habe eine Flugreise von München nach Berlin über die Lufthansa Anfang Mai gebucht. Günstigstes Ticket ohne Storno-und Umbuchungsmöglichkeit. Da wir zu dritt fliegen, alle unterschiedlich arbeiten und nicht wissen, ob und wann wir diese Reise dann eventuell nochmal nachholen können, wie stehen die Chancen, von der LH das Geld anstelle eines Gutscheins zu bekommen? Also welche Bedingungen müssen erfüllt sein, für eine Rückzahlung?
  • Ralf Reichertz: Wenn der Flug nicht stattfindet muss Ihnen die Lufthansa die Flugkosten erstatten. Auf einen Gutschein oder Ähnliches müssen Sie sich nicht einlassen.
  • Heike: Ein ganz dickes Danke schön für die Mühe und die tollen schnellen Antworten
  • Moderator: Danke, das freut uns sehr :)
  • Fichtel: Guten Abend, Reise nach Nepal vom Reiseveranstalter AT-Reisen Leipzig Gmbh storniert.Dazu folgende Nachricht erhalte ist es uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen die komplette Rückerstattung des bezahlten Reisepreises in Aussicht stellen zu können. Ob die bisherigen reiserechtlichen Regelungen in der derzeitigen, bislang nicht dagewesenen Situation überhaupt zur Anwendung kommen, wird gerade auf „oberster Ebene“ zwischen den Verbänden und der Bundesregierung versucht zu klären. Was tun
  • Simone Meisel: Gute Frage! Nach den Buchstaben des Gesetzes muss der Reiseveranstalter nach Rücktritt - wie in Ihrem Fall - unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt den Reisepreis zurück erstatten. Natürlich ist die Situation für die Reiseveranstalter auch nicht einfach. Aber das Ergebnis einer Diskussion zwischen wem auch immer abzuwarten, scheint mir nicht überzeugend.
  • Sonne: Hallo, das Reiseverbot gilt ja vorerst bis 19.04. richtig? Habe ab dem 19.04. gebucht. Man darf sozusagen aber erst am 20.04. stand heute wieder reisen oder?
  • Ralf Reichertz: Ich habe keine Frist gefunden. Kann aber sein, dass es eine gibt, was Sinn machen würde. Dann muss man abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Ich weiß, dass dies schwer und ärgerlich ist. Lesen Sie villeicht noch einmal unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
  • Dk1: Ein großes Dankeschön für ihre Informationen
  • Moderator: Danke! Es freut uns, wenn Ihnen der Chat weiterhilft. :)
  • yvonne: Hallo , ich habe Mitte März , online Ei e Reise nach Spanien - Gran Canaria gebucht , aber bis heute noch nicht bezahlt . Gestern habe ich die Reise - mit einem Formular aus dem Internet , gekündigt aufgrund der aktuellen Situation! Also nicht storniert ! Diese Kündigung habe ich per Einschreiben mit Rückschein . Kann mich der Anbieter - in dem Fall : Pauschalreise über das Portal : ab -den .-Urlaub.de . Der Reiseveranstalter ist Alltours belangen - finanziell .
  • Ralf Reichertz: Die aktuelle Warnung des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762) reicht für mich aus, um vom Vertrag ohne Stornokosten zurücktreten zu können. Die einschlägige Norm ist §651h Abs. 3 BGB. Hier liegt ein außergewöhnliches Ereignis vor. Dass Sie Kündigung geschrieben haben, spielt keine Rolle.
  • Urlauber: Vielen Dank für Eure Mühe, Ihr habt mir sehr geholfen!
  • Moderator: Super, danke! :)
  • klaus: wir haben über Ostern ein Wohnmobil gemietet,wollten in Deutschland bleiben aber jetzt machen die meisten Stellplätze zu und ich bin auch noch Risiko Person (Asthma und Diabetes). Kann ich den Vertrag stornieren
  • Simone Meisel: Dazu muss man in den Vertrag schauen. Wenden Sie sich an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
  • Moderator: Bitte stellen Sie Ihre Fragen nur einmal. Sie kommen an. Wenn es etwas dauert, dann deshalb, weil hier sehr viele Fragen reinkommen.
  • Klausi : Danke für die schnelle Antwort
  • Moderator: :)
  • nordhäuser: Ich habe einen Ryanair Flug in den Osterferien gebucht. Bis jetzt wurde der Flug von der Airline nicht storniert, im Flugplan steht bestätigt. Per Mail bekam ich die Möglichkeit der Umbuchung genannt. Eine Umbuchung kommt für mich nicht in Frage. Welche Möglichkeit der Stornierung bzw. Rückerstattung des Flugpreises habe ich?
  • Ralf Reichertz: Ryanair storniert aktuell Flüge - allerdings nur gegen Gutscheine. Darauf brauchen Sie sich nicht einlassen. Für mich liegt in der aktuellen Situation ein Fall des § 313 / § 314 BGB vor (Wegfall der Geschäftsgrundlage vor. Das führt dazu, dass Sein aus dem Vertrag kommen.
  • Maik: Hallo, wir hatten eine Ägypten Nilkreuzfahrt mit Kairo gebucht. Abflug war am 22 März 2020 ab Erfurt. Wir haben aus Vernunft die Reise am Freitag den 13.März 2020 storniert. Zu dieser Zeit ist es bereits zu Quarantäne Stellungen in Ägypten gekommen auf diversen Nilkreuzfahrtschiffen. Mit der Begründung und der Reisempfehlung des Auswärtigen Amts haben wir die Stornierung gemacht. Sonnenklar.tv berechnet uns dennoch 75 Prozent Stornokosten.Werden wir für Vernunft bestraft?
  • Simone Meisel: Im schlimmsten Fall ja, aber letztlich ging es auch um Ihre Gesundheit. Hier bedarf es aber einen genauen Blick auf die Situation, wie sie zu diesem Zeitpunkt war. Es muss nicht zwingend eine offizielle Reisewarnung sein, die zu einem kostenfreien Rücktritt berechtigt. Lassen Sie Ihren Fall auf jeden Fall nochmal prüfen.
  • Matthias: Dies gilt auch, wenn nicht über einen Reiseveranstalter gebucht wurde?
  • Ralf Reichertz: Für individuell gebuchte Reisen (also keine Pauschalreise) sehe ich momentan §§ 313, 314 BGB als einschlägig an (Wegfall der Geschäftsgrundlage; außerordentliche Kündigung). Findet der individuell gebuchte Reiseteil nicht statt weil abgesagt müssen Sie nichts bezahlen. Kann aufgrund einer behördlichen Anweisung eine Leistung nicht erbracht werden liegt eine Unmöglichkeit vor, und man muss dies nicht bezahlen.
  • Moderator: Für alle, die gerade auf eine Antwort warten: Eine Menge an Informationen rund um die Corona-Krise finden Sie auch auf unserer Seite mdr.de/coronavirus
  • Alfi: Guten Abend, Meine Familie wollte in der ersten Osterferien Woche in einen Center Parc fahren. Dieses sind nun geschlossen. Zwar nur bis zum 04.04.2020,aber ob danach wieder geöffnet wird ist nicht sicher. An der Hotline wurde mir gesagt,dass ich nicht kostenlos stornieren kann und ich nur Umbuchen oder einen Gutschein bekomme. Ist das rechtens? Denn auch wenn die Umbuchung kostenlos ist, so ist zum Beispiel der neue Zeitraum teurer.
  • Simone Meisel: Ist der Park auch nach dem 04.04. geschlossen, kämen Sie kostenfrei raus. Aber das heißt für Sie, auf Zeit zu bauen. Sie sollten überlegen, wie Sie entscheiden. Dass ein Besuch zu einem späteren Zeitpunkt teurer ist, ist sicherlich ärgerlich, aber wen will man dafür verantwortlich machen?
  • Michael: Gemeinsam mit einer befreundeten Familie aus der Schweiz (2 Erwachs., 2 Kinder) haben wir (aus Weimar, 2 Erw., 3 Kinder) für eine Woche ab Ostern eine große Ferienwohnung in Bayern gemietet. 200 Euro Anzahlung wurden bereits geleistet, lt. Vertrag wären bei einer Stornierung 80% des Gesamtpreises fällig. Da wir davon ausgehen, dass weder unsere Schweizer Freunde noch wir aufgrund der aktuellen Situation diese Reise antreten dürfen: Müssen wir tatsächlich zahlen – und was ist mit der Anzahlung?
  • Ralf Reichertz: Wenn aufgrund der heutigen Anweisungen in Bayern die Ferienwohnung nicht genutzt werden kann, müssen Sie nichts bezahlen. Sie sollten mit dem Anbieter der Ferienwohnung Kontakt aufnehmen, ob eine behördliche Anweisung schon vorliegt. Wenn ja: es liegt Unmöglichkeit vor, und Sie müssen nicht zahlen,. Ansonsten müssten Sie über §§ 313 / 314 BGB Wegfall der Geschäftsgrundlage den Vretrag stornieren, und Ihr Geld zurückverlangen.
  • nils: Hallo! Vielen Dank für dieses Informationsangebot. Wenn eine Airline den Flug aus betriebswirtschaftlichen Gründen storniert (also den Flug keine behördlichen Quarantänemaßnahmen oder Flughafenschließungen entgegen stehen, jedoch das Passagieraufkommen stark abnimmt und der Flug so für die Airline nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben ist), steht uns dann neben dem Ticketpreis such eine zusätzliche Entschädigung zu?
  • Simone Meisel: Eine spannende Frage, die aber wahrscheinlich nur ein Gericht klären kann. Rein formal stehen in dieser speziellen Konstellation nach Ansicht der Verbraucherschützer tatsächlich weitergehende Ansprüche nach der EU-Fluggastrechterichtlinie zu. Der Grund für den Flugausfall sind wirtschaftliche Gründe, nicht vordergründig das Corona Virus. Hier bleibt eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten. Einen entsprechenden Antrag sollten Sie dennoch stellen.
  • Jens: Hallo!Unsere Reise nach Ägypten sollte am 02.04.20 in Leipzig starten.Haben wir jetzt das Recht,diese Reise jetzt kostenlos zu stornieren. Der Reiseveranstalter Schauinsland schreibt auf seiner Seite,daß im Moment alle Reisen bis 27.03.20 kostenfrei storniert werden können.
  • Ralf Reichertz: Aufgrund des heutigen Warnhinweises des Auswärtigen Amtes bin ich der Ansicht, dass Sie von der Reise ohne Stornokosten zurücktreten können. Der Hinweis dürfte mindestens bis Ostern gelten. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762. Weiter sind die Einreiseregeln für Ägypten durchaus auch zu beachten. das dürfte auch ausreichen, um §651h Abs.3 BGB anzuwenden.
  • Moderator: Noch ein Tipp für alle Auf-eine-Antwort-Wartenden: Werfen Sie zwischendurch ruhig mal einen Blick ins Chatprotokoll. Vielleicht finden Sie ja dort schon eine Antwort, die zu Ihrem Anliegen passt.
  • Maik: Danke für die Info Frau Meisel unser Staat handelt im Sinne der Verbraucher meist zu spät, Hauptsache der Wirtschaft wird Geld zugeschanst.
  • yvonne: Reise Mitte März über online Portal Nach Spanien gebucht , per Rechnung . Aufgrund der reisewarnung aber nicht gezahlt . Gestern diese Reise per Einschreiben gekündigt . Können hier seitens des Vera stalkers noch Forderungen entstehen ?
  • Ralf Reichertz: Fall der Reiseveranstalter Ihnen eine Stornorechnung schicken sollte, sollten Sie mitteilen, dass ein Fall des §651h Abs.3 BGB vorliegt (außergewöhnlicher Umstand).
  • Dk1: Guten Abend, wir haben für Ende Mai eine Reise nach Kreta gebucht. Wenn wir jetzt stornieren bleiben wir auf den stornokosten ,,sitzen,,oder?
  • Simone Meisel: Wahrscheinlich ja, aber dann haben Sie hundertprozentige Sicherheit für sich und vor allem Ihre Gesundheit. Sie können natürlich auch "pokern" und auf eine Absage seitens des Reiseveranstalters warten, dann wären Sie kostenfrei raus. Was im Mai sein wird, kann niemand sagen...
  • Elisa: Ich habe für den 20.April eine Pauschalreise nach Indien u Nepal gebucht, angezahlt. Kann ich diese kostenfrei stornieren oder die Restzahlung leisten und warten
  • Ralf Reichertz: Aktuell müßten Sie bspw. in Nepal mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Sollte die Situation so bleiben, können Sie ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten. Sie müßten sich ggf. noch etwas gedulden. So lange Ihnen nicht bestätigt wurde, dass die Reise durchgeführt wird, sollten Sie nichts zahlen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nepal-node/nepalsicherheit/221216?isLocal=false&isPreview=false
  • yvonne: Ralf, danke . Auf diesen Paragrafen habe ich mich namentlich berufen ! Danke für die schnelle Reaktion
  • Tommy: Unsere Reise würde vom 06.04. - 13.04. nach Mexiko gehen. Aufgrund der weltweiten Reisewahrnung habe ich den Reiseveranstalter kontaktiert um zu stornieren. Er hat mir aber nur (für den selben Zeitraum) eine Umbuchung angeboten. Lautseiner AGB w2äre eine kostenlose Stornierung nicht möglich, erst im Juli-
  • Simone Meisel: Die Argumentation des Reiseveranstalters überzeugt mich nicht. Widerspricht auch den Buchstaben des Gesetzes. Sollten die Reisebedingungen tatsächlich Derartiges hergeben, dann wären sie aus meiner Sicht nicht wirksam. Hier bedarf es einen Blick in den Vertrag mit dem entsprechenden Kleingedrucktem.
  • pianist: Guten Abend, ich bin Pianist und habe im Kalender in der nächsten Woche eine CD-Aufnahme stehen. In ÖSTERREICH!! In Vorarlberg, ganz kurz hinter der Grenze nahe Lindau. Praktisch sitze ich im Saal alleine am Flügel, in einem anderen Raum sitzt der Tonmeister und wir kommunizieren über Mikrofon und Wechselsprechanlage. Werde ich nach Österreich fahren können? Es ist beruflich. LG Vom Pianisten
  • Ralf Reichertz: Hier mal die Hinweise des Auswärtigen Amtes:https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962 Sie sollten vielleicht mit einem Konsulat oder der Botschaft Kontaktaufnehmen, ob man Sie reinlässt. So wie ich die Hinweise lese, dürfte es zumindest schwierig sein.
  • Rina: Ich habe eine Flugreise mit Hotel nach Stockholm vom 01.05.20 bis 04.05.20 über Norwegian gebucht. Die Fluggesellschaft bietet für die Flüge nur Cashpoint an, die ich bis November einlösen müsste.Diese würden mir aber nichts nützen. Kann ich den Flug kostenfrei stornieren und auch die Hotelkosten zurückbekommen?
  • Ralf Reichertz: Eine Stornierung aufgrund der aktuellen Situation führt dazu, dass Sie Ihr Geld erstattet bekommen müssen. Auf Gutscheine oder Ähnliches müssen Sie sich nicht einlassen.
  • Elisa: Vielen Dank für die Antwort
  • Moderator: :)
  • AndreWe: Ich habe bei Lufthansa am 03.05.gebucht, kann ich jetzt stornieren ohne Einbußen, danke
  • Ralf Reichertz: Das kann man aktuell nicht sagen. Bleiben die Hinweise des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 bis dahin bestehen, dürfte §§ 313, 314 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) vorliegen.
  • Annetteg: Hallo, wir haben vom 15.02.- 22 02.2020 eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Was muss ich jetzt tun bzw.wie soll ich mich verhalten ?
  • Simone Meisel: Sie meinen termintechnisch doch sicher 2021? Wir gehen doch alle ganz positiv davon aus, dass wir im kommenden Jahr durch die Corona-Zeit durch sind. Hier sollten Sie sich zurücklehnen und alle Kraft und Zuversicht in die kommenden Monate investieren.
  • Dirk: Hallo Ich habe über eine Billigflugline einen Hin und Rückflug für Palma/Mallorca gebucht am 15.04. Voraussichtlich muss ich stornieren.Laut AGB der Anbieter bekomme ich kein Geld zurück. Welche Chance habe ich die GEBÜHREN UND Steuern erstattet zu bekommen? Vielen Dank, Dirk Rottluff
  • Ralf Reichertz: Aktuell dürfte §§ 313, 314 BGB vorliegen, und Sie müßten ohne Stornokosten aus dem Vertrag kommen. Sonst muss Ihnen der Reiseveranstalter Gebühren und Steuern erstatten.
  • Moderator: Fragen über Fragen! Wir versuchen, möglichst viele zu beantworten. Bitte haben Sie etwas Geduld. Unsere Experten tippen wie die Weltmeister.
  • Georg: Guten Abend, wir haben vom 04.04.2020 bis 15.04.2020 eine Reise nach Gran Canaria über Alltours gebucht. Die Reise ist bereits vollständig bezahlt. Beim gestrigen Telefonat mit der Reiseagentur wurde uns gesagt, dass wir bis zum 27. März warten müssten, um die Reise kostenfrei stornieren zu können. Nach der aktuellen Reisewarnung der Bundesregierung müsste dies doch aber nun kostenfrei möglich sein. Ist das richtig. Vielen Dank für Ihre Mühe.
  • Simone Meisel: Das sehe ich nicht anders wie Sie.
  • Christian: Hallo, kann man mit der Reisewarnung auch Reisen im August nach Griechenland kostenlos stonieren?
  • Ralf Reichertz: Für mich reicht dies aus. Es ist für mich ein Fall des § 651h Abs. 3 BGB, der zum Rücktritt ohne Stornokosten berechtigt (außergewöhnlicher Umstand). Die Warnung dürfte aber nicht unbegrenzt sein, und es kommt dann darauf an, wann die Reise stattfinden soll.
  • spain: Guten Abend Wir haben Urlaub auf Mallorca gebucht und haben aktuell horrende Stornogebühren . Was kann ich tun um möglich wenig zu zahlen nach der aktuellen Reisewarnung ?
  • Ralf Reichertz: Für mich reicht die faktische Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762) für einen Rücktritt ohne Stornokosten (§651h Abs.3 BGB). Zusätzlich sollten die Reisehinweise für Spanien / Mallorca beachtet werden. Dies dürfte auch ausreichen, um von einem außergewöhnlichen umstand zu sprechen.
  • Matthias: Simone Meisel: Seit gestern existiert eine offizielle Reisewarnung für Urlaubsreisen in Deutschland. Den Spa - Urlaub können Sie somit ohne weiteres kostenfrei stornieren. Ähnlich wird es mit dem Rügenurlaub werden. Sie sollten die offiziellen Reisewarnung genau beobachten. Gilt dies auch, wenn ich individuell und nicht als Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht habe?
  • Simone Meisel: Mit der eindeutigen Ansage von Bundeskanzlerin und Außenminister gilt das nach unserer Auffassung auch für Individualleistungen, sprich wie in Ihrem Fall - Buchung einer Ferienwohnung.
  • Gruner: Guten Abend, wir kommen aus Dresden und wollen über Ostern Urlaub in der Uckermark machen. Ist daran jetzt überhaupt noch zu denken oder sollten wir die Ferienwohnung stornieren?
  • Ralf Reichertz: Nehmen Sie Kontakt mit dem Betreiber der Ferienwohnung auf, ob schon eine behördliche Anweisung vorliegt, keine Feriengäste aufzunehmen. Dann liegt Unmöglichkeit vor, und Sie müssen für die Ferienwohnung nicht zahlen. Weiter sehen wir in den Hinweisen der Kanzlerin für Deutschland eine Reisewarnung, die dazu führt, dass Individualreisen gem. §§ 313, 314 BGB nicht gekündigt werden können. (Wegfall der Geschäftsgrundlage).
  • Alfi: Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt heißt es abwarten und das Beste hoffen. Es tut gut jetzt eine Antwort zu haben.
  • Moderator: Das freut uns. Wir drücken die Daumen!
  • STEFFIXX1: Guten Abend. Meine Schwiegereltern haben eine Reise für Anfang April nach Mallorca gebucht. Am 2.4. soll es losgehen. Das Reisebüro ist nun geschlossen. Der Veranstalter hat in der App noch keine Absage erteilt. Wie kann man hier am besten vorgehen? Danke und VG Steffi
  • Ralf Reichertz: Ihre Schwiegereltern haben nach unserer Ansicht das Recht vom Vertrag ohne Stornokosten zurückzutreten. (§651h Abs. 3 BGB). (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762). Schreiben Sie den Reiseveranstalter nachweisbar an, und treten Sie zurück und verlangen die bereits gezahlten Kosten zurück.
  • manu0_0: Wir haben für Mai (24.5.) Urlaub in die Türkei gebucht. Kann ich jetzt kostenlos stornieren?
  • Simone Meisel: Eine nicht unbedingt gewünschte Antwort: Es kommt darauf an. Sie sollten auf jeden Fall Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und um Informationen bitten. Bis dato - abhängig vom Reiseveranstalter - werden die Zeiträume für eine kostenfreie Stornierung benannt. Es gilt auch den Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswertigen Amtes im Auge zu behalten. Entweder Sie gehen auf Sicherheit - dann vielleicht mit Stornokosten - oder Sie schauen, wie die Lage sich entwickelt.
  • Klausi : Wir haben über Ostern ein Wohnmobil gemietet und wollten in Deutschland bleiben aber jetzt machen die meisten Stellplätze zu und ich bin auch noch Risiko Person (Asthma und Diabetes) können wir von dem Vertrag zurückzutreten
  • Ralf Reichertz: Ich fürchte, dass die Reisewarnung hier nicht ausreichen wird. Sie können das Wohnmobil ja auch so nutzen, ohne in Urlaub fahren zu können. Fragen Sie beim Vermieter, oder schauen Sie, falls Sie über ein Portal gebucht haben, ob ggf. so eine Kündigung ohne oder nur mit wenig Stornokosten möglich ist.
  • dergutesven: Bundesweit sind die Schulen geschlossen worden. Am Samstag sollte unsere Bildungsreise nach Trier stattfinden. Ich bin Lehrer und wir haben die Reise abgesagt, da wir auch einen Ausflug nach Frankreich nicht antreten können und viele Einrichtungen in Trier geschlossen haben. Wer trägt die Kosten der nicht stattfindenden Bildungsreise?
  • Simone Meisel: Hier ist zwingend ein rechtskundiger Blick in den Vertrag notwendig. entscheidend für die Beantwortung ist auch, wann die Stornierung erfolgte. Das kann im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
  • Gabi: Guten Tag, wir haben eine Pauschalreise ab 13.4. nach Neapel gebucht. Können wir kostenfrei stornieren? MfG Gabi
  • Ralf Reichertz: Wenn ich mir die Warnung des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762) und direkt für Nepal (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nepal-node/nepalsicherheit/221216?isLocal=false&isPreview=false) ansehe, müßte es ausreichen. Aber ob dies am13.4.2020 noch gilt?. Nehmen Sie Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf, und lassen Sie sich bestätigen, dass die reise stattfindet und stornieren dann. Lehnen Sie Stornokosten ab
  • 06536: Alle geplanten Reisen bis Sommer sind abgesagt. Ab wann bzw. für wann kann ich eigentlich wieder was buchen?
  • Ralf Reichertz: Reiseangebote kommen von den Veranstaltern. Dies dürften aktuell sehr verunsichert sein. Und es ist momentan nicht abzusehen, wenn sich die Situation wieder normalisiert.
  • Vogtländer: Guten Abend, für kommende Woche wurde eine Reise für kubaner nach Deutschland gebucht. Das ist nun nicht mehr möglich. Wer muss die Flüge hin und nach 3 Monaten ( Max. Reisedauer) umbuchen? Wie wird das Visum betrachtet? Wo muss dieses ,,umgebucht" werden? Vielen dank
  • Ralf Reichertz: Ihre Freunde sollten Konatkt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen und klären wie es weiter geht. Hier dürfte dann auch kubanisches Recht gelten. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Visum sollte Kontakt mit der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Kuba aufgenommen werden.
  • Kinulie1: Was ist in einer Reiseversicherung der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?
  • Simone Meisel: Eine Reiseversicherung sollte nach Auffassung der Verbraucherschützer tatsächlich beides beinhalten: Reiserücktritt und Reiseabbruch. Bei einem Reiserücktritt geht es Gründe - die versicherungstechnisch abgesichert werden, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod in der Familie etc. (hier sollte zwingend in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden). Eine Reiseabbruchversicherung deckt Kosten, wenn nach Reisebeginn Umstände auftreten, die eine Weiterreise unmöglich machen.
  • 4711wj: Wir haben eine Reise ab dem 23.04.2020 gebucht. Nächste Woche sollen wir den Resbetrag überweisen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Restbetrag bezahlen muss. Wie soll ich mich verhalten? Der Reiseveranstalter möchte den Betrag haben laut telefonischer Rücksprache. Was passiert, wenn der Reiseveranstalter dabei insolvent geht?
  • Claudia Neumerkel: Das ist in der Tat ein Problem, wir können derzeit nur anraten, die Lage zu beobachten und für sich eine Entscheidung zu treffen, ob sie denn überhaupt am 23.04. verreisen möchten. Wenn Sie unsicher sind und abwarten wollen, müssen sie laut Vertrag den Restbetrag bezahlen. Als Buchender einer Pauschalreise sind Sie dennoch besser gestellt, Sie müssten einen Reiseischerungsschein ausgehändigt bekommen haben und sind so für den Falle einer Insolvenz abgesichert.
  • Fichtel: Vielen Dank auch von mir, der gesamte Chat ist sehr informativ. Ist er auch später im Netz noch nachlesbar, wenn ja, wo ?
  • Moderator: Ja, wir stellen den Chat später noch zum Nachlesen auf mdraktuell.de online.
  • Vogtländer: Danke
  • Moderator: :)
  • LeaG: Hallo, wir haben über ab in den Urlaub (Veranstalter Tui) eine Reise nach Ägypten ab 20.04. geplant. Haben am Sonntag den Antrag auf Stornierung geschickt und noch keine Rückmeldung erhalten. Laut tel. Aussage von Ab in den Urlaub sollen wir noch abwarten ob der Veranstalter storniert. Ab Freitag müssten wir jedoch 60% Stornokosten zahlen. Kann es passieren, dass wir die 60% unter diesen Umständen zahlen müssen?
  • Ralf Reichertz: Sie haben ja schon den Rücktritt erklärt. Der Zeitpunkt Ihres Schreibens wäre Grundlage für die Stornokosten. Aktuell - aufgrund der Warnung des Auswärtigen Amtes dürften aber keine Stornokosten auf Sie zukommen. Allerdings ist nicht ganz klar wie lange die hinweise gelten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762)
  • Inkrueger: Frage zur gebuchten Reise nach Teneriffa ab 3.4. , Veranstalter Schauinsland: nach mündlicher Auskunft ist eine kostenlose Stornierung nicht moeglich, stimmt das so?
  • Claudia Neumerkel: Derzeit schaut es schon so, dass Reisen zu Beginn April wohl eher nicht stattfinden können. Auch wenn der Veranstalter etwas anderes behauptet. Sie haben ein Recht zum kostenfreien Rücktritt.
  • Ralf Reichertz: Schreiben Sie TUI nachweisbar (Einwurfeinschreiben / Einschreiben / Fax) an, und verlangen Sie das Geld zurück. Sie können Ihre Kosten nach § 275 BGB (Unmöglichkeit) erstattet verlangen. Außerdem dürfte §§ 313, 314 BGB vorliegen.
  • Lifro89: Guten Abend, wir haben im letzen Jahr eine Reise nach Österreich (Salzburger Land ) gebucht. 28.3 - 4.4. Eigene Anreise in einem 4 Sterne Familienhotel. Nun ist das Reisen untersagt und die Reise kann nicht angetreten werden. Allerdings erreiche ich den Veranstalter (TUI) nicht. Muss ich jetzt etwas in die Wege leiten oder heißt es einfach abwarten? Ich Frage davon aus, dass ich das volle Geld zurück bekomme.
  • Ralf Reichertz: Schreiben Sie TUI nachweisbar (Einwurfeinschreiben / Einschreiben / Fax) an, und verlangen Sie das Geld zurück. Sie können Ihre Kosten nach § 275 BGB (Unmöglichkeit) erstattet verlangen. Außerdem dürfte §§ 313, 314 BGB vorliegen.
  • Druscha: Unsere gebuchte Reise nach Dänemark am 13.04. Soll lt. Veranstalter Polster und Pohl stattfinden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass noch Reisebusse reingelassen werden. Können wir diese Reise kostenlos stornieren?
  • Simone Meisel: Hier sollten Sie sicherheitshalber nochmal beim Veranstalter nachfragen. Die Gegebenheiten ändern sich täglich. Dänemark hat nach meinem Kenntnisstand am 14.03 für einen Monat seine Grenzen geschlossen.
  • cubeconny: Guten Tag, ich habe für Ende Juni eine Radreise (Alpe-Adria) gebucht, welche in Salzburg startet und durch Italien führt. Es ist eine Pauschalreise über einen Anbieter für Radreisende. Kann ich jetzt stornieren und habe ich Anspruch auf meine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Viele Grüße von Cornelia Schober
  • Claudia Neumerkel: etwas schwieriger zu beantworten, da die reise erst Juni stattfinden soll. Es ist leider unklar, ob die Reise durchgeführt werden kann. Wenn Sie jetzt stornieren möchten, tun sie das, sofern sicher herausstellt, dass die Reise dann doch abgesagt wird, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung. Sofern die Reise geändert wird, einzelne Bestandteile ausgetauscht werden und Sie nicht einverstandenen sind, können Sie dann auch kostenfrei kündigen.
  • Lisa: Wir haben über den Anbieter Beauty24 einen Hotelaufenthalt im Hotel Elbresidenz in Bad Schandau gebucht. Beginn am 06.04.2020, können wir diesen Termin nun umbuchen, da von touristischen Reisen innerhalb Deutschlands abgeraten wird. Die Reise ist bereits vollständig bezahlt und laut AGB keine Stornierung kostenfrei möglich. Aber wir haben diese Reise Anfang Dezember gebucht, da gab es in Deutschland noch kein Corona. Frage: Können wir kostenfrei den Hotelaufenthalt umbuchen?.
  • Ralf Reichertz: Nehmen Sie Kontakt mit dem Hotel auf, ob eine behördliche Anweisung existiert, dass Touristen nicht aufgenommen werden dürfen. Dann läge Unmöglichkeit vor (§275 BGB) und Sie müßten nicht bezahlen. Sonst bin ich der Ansicht, dass aufgrund der Hinweise der Kanzlerin für Reisen innerhlb Deutschland, bei Hotelbuchungen §§ 313, 314 BGB vorliegt.
  • schweden: guten abend, ich war von samstag, 14.3. bis planmäßig samstag,21.3. bei einem fastenseminar auf hiddensee. am montag, 16.3. gab es die bürgermeisterliche anordnung die insel schnellstmöglich zu verlassen. dies habe ich getan. habe ich ein recht auf kostenerstattung? das seminar wurde weder vom veranstalter noch von mir abgebrochen. die polizei kontrolliert seit gestern die abreise. danke und viele grüße
  • Ralf Reichertz: Ja, Sie können die Kosten für die nicht in Anspruch genommen Leistungen im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt und dem Seminar erstattet verlangen. Grundlage ist § 275 BGB.
  • Thomas: Hallo, in Stichworten: Familienkurzurlaub ab 11.04. 5 Tage Separat gelegene Unterkunft im höheren Preissegment in Deutschland. Vermieter fordert die Hälfte des Reisepreises bei aktueller Kündigung des Vertrages. Wie sind die Kostenregelungen? Danke für eine Antwort.
  • Claudia Neumerkel: Andere Rechtslage, da hier Beherbergungsvertrag. Individuelle Prüfung der AGB und Stornoklauseln wäre angezeigt, generell kann er aber Schadensersatz verlangen, wenn das Reisen um Ostern innerhalb Deutschlands möglich sein wird, wenn nicht, sollte man sich mit dem Vermieter versuchen zu einigen, ein Vergleich ist angezeigt (ist der Vermieter privat?)
  • Sam_Fisher: Hallo, hab eine individuelle Reise nach Ruhe über Ostern geplant. Die Flüge über Ryanair, Unterkunft über Booking. Kann ich stornieren, oder wie kann ich stornieren?
  • Simone Meisel: Nach unserem Kenntnisstand werden auch Nur-Flüge und Nur-Hotelaufenthalte in Absprache mit den jeweiligen Vertragspartnern auch kostenfrei storniert. Schauen Sie unter www.holidaycheck.de welche Regelungen verschiedene Reiseveranstaltung bereits getroffen haben, ggf. ist Ihrer dabei. Ansonsten müssen Sie jeweils beim Vertragspartner nachfragen.
  • AndreWe: Ich habe beim ADAC ein Mietwagen im Glasgow gebucht, für ab 03.05. kann ich kostenfrei stornieren, danke
  • Ralf Reichertz: Ich denke, dass Sie den Mietwagenvertrag nicht kostenlos stornieren können. der Mietwagen könnte ja theoretisch genutzt werden, selbst falls Sie nicht nach Glasgow kommen. Außerdem ist aktuell nicht klar, wie die Situation im Mai sein wird
  • bruno: Wir haben Karten bei Eventim für eine Veranstaltung mit Stefan Mross, „Immer wieder sonntags“ gekauft, die jetzt ersatzlos aufgrund von Corona gestrichen wurde. Ist Eventim verpflichtet die Betrag für die Karten auszuzahlen und wenn ja, bitte die gesetzliche Grundlage benennen. Dankeschön für Ihre Bemühungen.
  • Ralf Reichertz: Keine Leistung - kein Geld. Sie können Ihr Geld erstattet verlangen. Dies müßte Eventim organisieren. Falls das nicht geschieht, sollten Sie mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.
  • Carmoussa: Ich habe über das Internet in dänemark ein Ferienhaus gebucht. Heute bekam ich ohne Begründung, dass der Mietvertrag storniert wurde. Ich selbst wollte nicht zu 100% stornieren. Jetzt sind stornogebühren von 80% laut dänischem recht und deren mietbestimmungen. Ist jetzt alles verloren?
  • Simone Meisel: Etwas unlogisch... Aber ich kenne das dänische Recht nicht. Hier sollten Sie tatsächlich einen Rechtsanwalt drüber schauen lassen.
  • kborn: Trifft eine Stornierungsmöglichkeit auch für Pauschalreisen ein, die erst Ende Mai 2020 stattfinden soll. Vielen Dank.
  • Claudia Neumerkel: Es kann durchaus sein, dass sich die Lage bis Ende Mai nicht sonderlich entspannen wird, kommt darauf, wohin die Reise gehen soll und wie sich die Lage am Reiseort entwickelt und ob mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Sofern Sie jetzt bereits canceln möchten, steht nichts im Wege, da der Veranstalter bereits die Anzahlung hat, müsste man sich ggfls. Ende Mai um die Rückzahlung streiten, sofern sich die Lage nicht entspannen wird.
  • Tomman: Hallo, wir haben eine Reise nach Ägypten gebucht, Start ist der 01.04.20 kann ich jetzt kostenlos stornieren oder muss ich noch warten? Mein Reisebüro bzw. Veranstalter meldet sich nicht.
  • Ralf Reichertz: Die Reisehinweise reichen für mich aus, um ein au?ergewöhnliuches Ereignis anzunehmen. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762) (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/aegyptensicherheit/212622). Schreiben Sie nachweisbar an den Reiseveranstalter (per fax oder Einschreiben). Verlangen Sie Klarstellung und treten Sie zurück und und teilen mit, dass keine Stornokosten anfallen.
  • Stefan: Hallo, folgende Frage: wir haben für August eine Reise nach Kreta über TUI gebucht, die Anzahlung ist bereits erfolgt. Wie sollen wir uns verhalten, die Reise jetzt stornieren oder abwarten ob sie doch noch stattfindet?
  • Ralf Reichertz: Sie müßten noch abwarten, da nicht klar ist, wie die Situation im August ist.
  • rosannachris: Guten abend wir wollen im juli Nach österreich urlaub machen, ist es sinnvoll da hinzufahren oder ist es besser den urlaub zu stornieren
  • Ralf Reichertz: Aktuell ist nicht klar, wie sich die Situation bis Juni entwickeln wird. Sie sollten noch abwarten. Sonst riskieren Sie Stornokosten bis zu ca. 25 %.
  • Moderator: Ein Online-Tipp zwischendurch: Die Corona-Krise stellt uns vor besondere Herausforderungen. Um die Situation etwas zu erleichtern und zu zeigen, wie wichtig Zusammenhalt jetzt ist, hat der MDR mit #miteinanderstark ein neues Angebot online gestellt: mdr.de/miteinander-stark-in-corona-zeiten
  • Gudrun: Ich habe jetzt nicht alle Fragen gelesen. Wir haben über Sonnenklar TV für Juni eine Kreuzfahrt nach Norwegen gebucht. Eine Anzahlung ist erfolgt. Bekomme ich diese Anzahlung nur zurück, wenn MSC die Reise absagt, oder kann ich stornieren?
  • Simone Meisel: Natürlich können Sie jederzeit vor Reisebeginn stornieren, allerdings müssen Sie ggf. mit Stornokosten rechnen. Wie es im Mai aussehen wird, weiß niemand. Sie können auch abwarten, bis der Reiseveranstalter kündigt. Dann wäre Sie kostenfrei raus. Das ist eine Abwägung, die Sie mit sich und Ihrer Familie ausmachen müssen.
  • Sarah0410: Guten Abend und vielen Dank das Sie uns Bürger mit unseren Fragen nicht alleine lassen. Mein Mann und ich haben vom 21-28.april eine Reise in die Türkei gebucht (Pauschalreise) wie ist jetzt die Lage, da ja nun ein Einreiseverbot besteht. Außerdem haben wir über die Ostertage eine Reise nach Oberwiesenthal gebucht, welche wir aber noch nicht bezahlt haben. Wie sollen wir uns da verhalten? Auf einen Anruf von dem gebuchten Hotel warten oder einfach nicht hinfahren? Vielen Dank im Voraus
  • Claudia Neumerkel: Bzgl. des Türkeiurlaubes gilt es leider noch ein wenig abzuwarten, auch wenn zu vermuten ist, dass die Reise entweder nicht oder nur mit Beeinträchtigungen stattfinden kann. Die Lage kann keiner vorhersehen. Sofern sich auch in Bis Anfang April nichts ändert, können Sie kostenfrei zurücktreten. Bzgl. des Hotels in Deutschland sieht es anders aus, Sie können sich mit dem Hotel in Verbindung setzen, um Unklarheiten zu beseitigen, die offene Kommunikation ist der bessere Weg.
  • Siggi: Ich habe eine Busreise ab 03.05. gebucht an den Lage Maggiore. Das Auswärtige Amt hat jedoch eine Reisewarnung für Italien ausgesprochen. Der Reiseveranstalter sagt aber zum derzeitigen Zeitpunkt die Reise nicht ab. Was soll ich tun? Selbst stornieren und die Stornogebühren zahlen?
  • Ralf Reichertz: Es ist momentan nicht klar, wie lange die Hinweise gelten. Auch ist nicht klar, wie die Situation in Italien sich bis Mai entwickeln wird. Sie müssen überlegen, ob Sie jetzt vom vertrag zurücktreten, und ggf. Stornokosten riskieren (ca. 20-25 %) oder abwarten, ob die warnunegn aufrecht erhalten bleiben. Dann könnten Sie ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten.
  • karin: Meine Tochter ist seit November in Neuseeland, der Rückflug ist für 30.4.gebucht. Wird sie nach Deutschland einreisen können? Oder sollte sie versuchen, vorzeitig zurück zu kehren?
  • Ralf Reichertz: Nehmen Sie Kontakt mit dem Auswärtigen Amt auf. Aktuell laufen Rückholaktionen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
  • Andreas: Hallo, wir haben eine Ferienwohnung auf der Insel Sylt über den Vermieter gebucht und auch schon komplett bezahlt. Da ein Anreise nicht möglich ist, (Insel ist für Touristen gesperrt) habe ich das Recht, das bereits gezahlte Geld wieder zu bekommen?
  • Simone Meisel: Kurz und schmerzlos: Ja. Setzen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
  • Chris_t76: Hallo. Wir haben eine Pauschalreise nach Holland zur Tulpenblüte gebucht. Auf der Homepage des Veranstalters wurde bereits geschrieben, das alle Reisne bis zum 30.4. Nicht durchgeführt werden. Eine Anzahlung wurde bereits gezahlt. Die letzte Rate sollte am 27.03. Bezahlt werden. Müssen/Sollten wir die letzte Rate zahlen? Wir würden das per E-MAIL aber dem Reisebüro unser Vorhaben mitteilen.
  • Claudia Neumerkel: Kommt auch hier darauf an, wann genau die Reise stattfindet soll- Tulpenblüte?
  • Lisa90: Hallo, Wir hatten einen Urlaub gebucht am 14.03. nach Ägypten. Am Flughafen warnten uns Flughafenmitarbeiter, uns gut zu überlegen mit unseren 4-jährigen Kind überhaupt den Flug anzutreten, da die Einreise nicht mehr garantiert werden könne. Wir haben uns dann noch am Gate entschieden die Reise nicht anzutreten, da wir nun doch Angst hatten dann womöglich in Ägypten in Quarantäne zu stecken. Nach aktueller Lage wohl auch die richtige Entscheidung. Können wir auf evtl. Entschädigung hoffen?
  • Ralf Reichertz: Ein Rücktritt vom Vertrag ohne Stornokosten war wohl auch schon am 14.03. möglich aufgrund der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Ägypten. Verlangen Sie die Reisekosten vom Reiseveranstalter zurück. Grundlage wäre § 651h Abs. 3 BGB.
  • Moderator: Unser Chat nähert sich dem Ende. Leider werden wir nicht mehr alle Fragen beantworten können. Es sind einfach zu viele. In vielen Fällen dürfte das Chatprotokoll weiterhelfen. Dort finden Sie vielleicht eine Antwort auf eine Frage, die Ihrer ähnelt.
  • sven: Guten Abend, ich habe eine Nur Flug Buchung bei Lufthansa für den 20.03. in die Karibik. Habe ich das richtig verstanden, dass ich ein Recht auf kostenloses Storno habe oder muss ich mich mit einer Umbuchung zufrieden geben?
  • Claudia Neumerkel: Ja, sie haben das Recht- wenn der Flug nicht angeboten wird oder eine (weltweite) Reisewarnung besteht. Mit einer Umbuchungsmöglichkeit müssen sie sich dann nicht zufrieden geben. Auch nicht mit einem Gutschein.
  • Sven-S. : Es sind ja nicht nur Reisen betroffen, sondern auch Veranstaltungen. Bei uns ist ein Konzert verschoben worden und am neuen Termin können wir nicht. Wir wollten bei Eventim die Karten zurückgeben und stornieren. Leider verweigert Eventim die Stornierung und die Erstattung. Ist das rechten?
  • Ralf Reichertz: Nein, Sie können die Kosten erstattet verlangen. Keine Leistung kein Geld. Auf eine Verlegung müssen Sie sich nicht einlassen. Falls Eventim blockt, sollten Sie zusätzlich Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen.
  • PeRo53: Wir haben eine Kreuzfahrt Metropolen der Nordsee vom 18.04. - 25.04.2020 über einen Reiseveranstalter gebucht. Aktuelle Informationen von Aida Cruises gehen von der Durchführung der Reise wie geplant aus. Das heißt, dass dies offensichtlich auch die einschlägigen Landgänge betrifft, was angesichts der aktuellen Entwicklungen völlig unrealistisch erscheint. Bis spätestens übermorgen ist nun die Restzahlung des Reisepreises fällig. Wie sollen wir uns verhalten? Danke
  • Simone Meisel: Sie haben natürlich Recht, die Landgänge werden auf keinen Fall stattfinden und es steht auch die Frage, ob Sie überhaupt auf das Kreuzfahrtschiff kommen. Versuchen Sie, die Angelegenheit mit dem Veranstalter zu klären. Ggf. war dieser angesichts der sich ständig verändernden Gegebenheiten nicht auf dem Laufenden. Insoweit sollte auch keine Restzahlung erfolgen.
  • Frau S.: Vielen Dank für Ihre Auskünfte und einen schönen Abend Bleiben Sie alle gesund und vernünftig:)
  • Moderator: Danke, machen wir :)
  • mimomaus: Hallo, ich habe eine Ferienwohnung auf dem In Prerow gebucht, Reisezeitraum ab heute ,nun konnte ich nicht anreisen aufgrund der Reiseverfügungen. Wie verhält es sich mit den Kosten?
  • Claudia Neumerkel: Sie müssen nichts zahlen, erhalten evtl. Anzahlungen (theor.) zurück. Objektiv ist die Nutzbarkeit der Wohnung nicht möglich und auch nicht geboten.
  • Gabriele: Wir,mein Mann und ich,haben eine Rundreise Irland-England-Schottland (Flug nach Dublin dann Busrundreeise)gebucht und auch schon angezahlt.Beginn 09.06.20. Durch die weltweise Reisewarnung (heute durch unseren Außenminister)möchten wir stornieren. Ist das jetzt möglich? Bekommen wir unser Geld zurück? Danke für Ihre Antwort.
  • Ralf Reichertz: Leider kann man momentan nicht sagen, wie die Situation im Juni sein wird. Stornieren Sie jetzt, riskieren Sie Stornokosten in Höhe von ca. 20-25 5. Sollten die Situation im Juni identisch sein, könnten Sie ohne Stornokosten vom vertrag zurücktreten. Sie sollten etwas warten.
  • solo: Wir haben im August Urlaub in Italien bei Venedig gebucht auf einen Campingplatz. Der Reiseanbieter roan möchte zum jetzigen Zeitpunkt die Reise nicht Stornieren.Kann ich die Reise kostenlos stornieren.
  • Claudia Neumerkel: Momentan haben Sie (noch) kein Recht auf eine kostenfreie Storno.
  • pschu: Hallo und guten Abend, wir haben bei einem privaten Anbieter in Niedersachsen ab dem 04.04. ein Ferienhaus gebucht und auch schon bezahlt. Heute habe ich den Vermieter angeschrieben und wollte die Buchung rückgängig machen und um Erstattung der Kosten gebeten. Er hat das abgelehnt und auf eine evtl. Umbuchung hingewiesen. Das ist für uns jedoch nicht so einfach möglich, da die Bundesländer in denen unsere Kinder wohnen völlig andere Ferienzeiten haben. Was können wir tun?
  • Ralf Reichertz: Sie sollten klären, ob ggf. eine behördliche Anweisung vorliegt, keine Touristen aufzunehmen. dann liegt §275 BGB vor, und Sie müssen nichts zahlen. Sonst greift unserer Ansicht nach §§ 313, 314 BGb, und sies gilt auch für private Ferienhausbetreiber.
  • Neumann: Guten Abend wir wollen Ende April eine busreise nach Holland für 4 tage unternehmen mit sat reisen. Hat man eine Chance davon zurück zu treten auf Grund der Warnungen für das Ausland? Danke für ihre Auskunft.
  • Simone Meisel: Wie bereits mehrfach geschrieben kann jeder Reisende vor Reiseantritt vom vertrag zurück treten, ggf. mit Zahlung von Stornokosten. Wie die Lage Ende April sein wird, weiß niemand. Warten Sie ab, ggf. muss die Reise abgesagt werden und Sie sind kostenfrei raus. Das müssen Sie für sich entscheiden.
  • 123bk: Habe ich die Aussage richtig verstanden, dass eine Busreise nach Südtirol nach der heutigen Reisewarnung kostenlos storniert werden kann, wenn diese Mitte April stattfinden soll?
  • Claudia Neumerkel: Dies ist zu vermuten, da sich eine so schnelle Entspannung der Lage wohl leider nicht einstellen wird. Demzufolge können Sie kostenfrei stornieren.
  • Ruzam: Hallo zusammen, ich habe eine Reise auf die Malediven gebucht, welche am 2. Mai startet. Ab wann kann ich die Reise kostenlos stornieren. Der Reiseanbieter sagte hierzu, dass noch genug Zeit sei und im Mai das schon alles ruhiger sein könnte, was ich persönlich aber nicht glaube.
  • Ralf Reichertz: Beobachten Sie die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes und prüfen Sie, wie lange diese dauern. Reichen die Warnhinweise in die Urlaubszeit, können Sie kostenlos stornieren.
  • Moderator: Der Chat ist zu Ende. Haben Sie vielen Dank fürs Mitmachen! Es war heute so viel los, dass leider nicht alle Fragen beantwortet werden konnten.
  • Moderator: Ganz besonders bedanke ich mich bei Frau Meisel, Frau Neumerkel und Herrn Reichertz für die vielen, vielen Antworten. Ich denke, das hat einigen heute geholfen.
  • Lotte: Unser Sohn ist ein komplettes Schuljahr ( bis einschließlich 30.6.2020) an Highscool in Canada. Muß er zurück kommen oder sollte bzw. kann er dort bleiben. Wir wollen eigentlich am 25.6.20 nach Winnipeg fliegen, eine Rundreise machen und gemeinsam am 12.7.20 ab Vancouver zurückfliegen.
  • Simone Meisel: Das müssen Sie in Canada, ggf. bei der dortigen Deutschen Botschaft erfragen.
  • Moderator: Übrigens: Auch die Verbraucherzentralen bieten Beratungen an. Im Moment wegen Corona nicht persönlich, aber per E-Mail.
  • Moderator: Diesen Chat können Sie in Kürze unter mdraktuell.de noch einmal nachlesen.
  • Moderator: Der nächste Chat findet am Donnerstag bei "Hauptsache Gesund" statt, dann zu gesundheitlichen Fragen zum Thema.
  • Moderator: Bleiben Sie gesund und haben Sie nun einen schönen Abend und eine gute Nacht!
  • Ralf Reichertz: Eine gute Nacht auch aus Thüringen!
  • Onni64: Das wünsche ich Ihnen auch