Doch Mord? BGH kassiert Urteil zum gewaltsamen Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen

11. Juli 2022, 14:08 Uhr

Bei der Tötung eines Hoteliers aus der Börde durch zwei junge Männer könnte es sich doch um einen Mord gehandelt haben. Das Magdeburger Landgericht hatte 2021 auf Totschlag entschieden. Auf Beschluss des BGH wird das Urteil nun überprüft.

Der Prozess um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen im Landkreis Börde muss teilweise neu aufgerollt werden. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, wurde das Urteil vom September 2021 aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss damit nun erneut prüfen, ob in dem Fall nicht Totschlag, sondern möglicherweise sogar Mord vorliegt, wie die Familie des Opfers argumentiert. Als Nebenkläger hatten die Angehörigen Revision gegen das erste Urteil eingelegt. Der BGH entschied nun zu ihren Gunsten.

Mehrjährige Haftstrafen für die beiden Angeklagten

Im Herbst 2021 waren die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verhängte gegen einen 21-Jährigen eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, ein 22-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die beiden jungen Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 den Hotelier in Osterweddingen zu Tode geprügelt.

Am Abend des 15. Oktober hatten die beiden Angeklagten laut Gericht zu Abend gegessen und ausgiebig Alkohol getrunken. Anschließend fuhren sie nach Magdeburg, wo sie in einer Bar weiterzechten. Am frühen Morgen des 16. Oktober fuhren sie zurück nach Osterweddingen, wo sie ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels parkten. Nachdem sie ausstiegen, traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.

Staatsanwaltschaft war von ursprünglicher Mordanklage abgerückt

Der Hotelier stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff und schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Das Opfer erlitt dabei unter anderem eine Hirn-Schwellung, übergab sich und erstickte an seinem Erbrochenen. Bei beiden Angeklagten wurde ein hoher Blut-Alkoholspiegel festgestellt.

Angeklagt waren die beiden Männer ursprünglich wegen Mordes. Doch die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer davon abgerückt. Die Familie des Hoteliers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, blieb bei ihrem Mord-Vorwurf.

dpa, MDR (Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. Juli 2022 | 14:00 Uhr

3 Kommentare

MDR-Team am 11.07.2022

Danke für Ihren Beitrag. Wir möchten eine sachbezogene und konstruktive Diskussion zu aktuellen Themen ermöglichen. Bitte beachten Sie deshalb, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts in diesem Fall nicht vom Gericht infrage gestellt wird und somit nicht zentraler Gegenstand des Artikels ist.

Maria A. am 11.07.2022

Hier kann man, leider wieder mal, resigniert mit den Schultern zucken. Kein Wunder, dass viel zu viele junge Menschen straffällig werden oder es schon geworden sind. Bis 21 gilt man in Deutschland als Heranwachsender und fällt unter das Jugendstrafrecht. Wobei man andererseits mit 18 erwachsen genug ist, um "den Bund fürs Leben" einzugehen. Und in gewissen Bundesländern mittlerweile den 16jährigen so viel Reife und Verantwortungsvermögen zugetraut wird, die Regierung dieses Landes zu wählen. In dem Zusammenhang wäre wirklich interessant, wie die Justiz in anderen EU-Ländern mit jungen Menschen verfährt, die unter 21 aus welchen Gründen auch immer Totschläger oder Mörder geworden sind. Ob für die auch so lange das Jugendstrafrecht gilt?

Arbeitende Rentnerin am 11.07.2022

Kann man nur hoffen, dass der Familie des Opfers wenigstens Gerechtigkeit widerfährt, so lächerliche Strafen für das Töten eines Menschen ohne jeglichen Grund, verstehe ich sowieso nicht, wirkt auch kaum abschreckend.

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