Die Sonne spiegelt sich in einem Fenster eines Wohnhochhauses.
Seit Mittwoch ist in Magdeburg der offizielle Mietspiegel in Kraft. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Mieten transparenter machen Mietspiegel in Magdeburg in Kraft getreten

01. Februar 2024, 12:23 Uhr

Seit Mittwoch können Mieterinnen und Mieter in Magdeburg ihre Mieten besser vergleichen. Der erste offizielle Mietspiegel in der Landeshauptstadt ist in Kraft getreten. Der Stadtrat hatte dies erst vor gut zwei Wochen beschlossen.

In Magdeburg ist am Mittwoch der erste sogenannte qualifizierte Mietspiegel in Kraft getreten. Damit soll eine Vergleichsmiete für ähnliche Wohnungen ablesbar werden. Laut dem Mieterverein werden die Mieten damit objektiver. Zakaria Said vom Mieterverein Magdeburg sagte MDR SACHSEN-ANHALT, bislang hätten Vermieter oft lediglich drei vergleichbare Wohnungen aufgezeigt. "Natürlich hat man das dann so gestaltet, dass man auch eher Wohnungen hatte, die dann deutlich teurer waren," sagte Said.

Durch den Mietsspiegel habe man nun ein Instrument, das sich deutlich objektiver der ortsüblichen Miete annähere. Man könne aufgrund der wissenschaftlichen Herangehensweise ziemlich eindeutig sagen, wie hoch die ortsübliche Miete sei. Für den Mieter sei das auch besser nachzuvollziehen, sagte der Rechtsanwalt. Dazu werden bestimmte Faktoren herangezogen – wie Lage, Baujahr, Sanierungsgrad und Ausstattung der Wohnung. Neuverträge und Mieterhöhungen dürfen die Vergleichsmiete nicht deutlich überschreiten.

Der Stadtrat von Magdeburg hatte den qualifizierten Mietspiegel am 18.01.2024 beschlossen. Grundlage war eine Befragung unter Vermietern. Rund 4.800 ausgefüllte Fragebögen wurden ausgewertet. Der Mietspiegel soll alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden.

Mietspiegel für große Städte verpflichtend

Ein qualifizierter Mietspiegel ist für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend. Er ist wissenschaftlich erstellt und vor Gericht gültig. Halle und Dessau-Roßlau hatten bereits seit einigen Jahren einen freiwilligen Mietspiegel. Am 1. Januar 2024 wurde in Halle ein qualifizierter Mietspiegel beschlossen. In Dessau-Roßlau ist der wissenschaftlich erstellte Mietspiegel noch in Arbeit.

MDR (Max Hensch, Karin Roxer, Sören Thümler, Mario Köhne); zuerst veröffentlicht: 19.Januar 2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 31. Januar 2024 | 17:00 Uhr

6 Kommentare

Micha R vor 45 Wochen

@ Feldmaus

Gewöhnlich arbeiten bei der Erstellung eines örtlichen Mietspiegel sowohl große örtliche kommunale und genossenschaftliche Vermieter wie auch die Jeweiligen Interessenvertreter zusammen. Das sind mieterseitig der jeweilige örtliche Mieterverein und auf Seiten der privaten Vermieter Haus und Grund. Zur Abbildung der jeweils ortsübliche Vergleichsmiete sind Mietspiegel längst ein bewährtes Instrument. Gerade in größeren Städten sind Mietspiegel wichtig insbesondere bei der Festlegung der Miethöhe bei Wiedervermietung von Wohnraum. Aber auch bei bei bereits länger bestehenden Mietverhältnissen kommen Mietspiegel im Falle von Mieterhöhungverlangen seitens der Vermieter eine besondere Bedeutung zu. Denn das Vorliegen eines örtlichen Mietspiegel verhindert vielfach bereits im Vorfeld massenhaft Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter. Ansonsten müßte der Streit über gesetzlichen Zulässigkeit der jeweils vereinbarten Nettokaltmiete immer erst in Zivilprozessen geklärt werden!

Feldmaus vor 45 Wochen

Mietspiegel.? Wie funktioniert das dann, werden dann die Mieten wie die Mieten zB in München verglichen und dann stellen die Vermieter fest, dass hier noch viel potenzial vorhanden ist und unsere Mieten steigen enorm. Oder???

Micha R vor 45 Wochen

@ DER Beobachter
"Wieso denn jetzt erst?"

Mit dem Mietspiegelreformgesetz (MsRG) vom 10.8.2021 gilt für Gemeinden mit über 50.000 Einwohner die Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels. Mit einer einer Übergangsvorschrift wurde festgelegt, das betreffende Kommunen, die erstmalig ein Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen haben, dies bis spätestens 01.012023 zu realisieren haben, Wobei das Gesetz folgende terminliche Ausnahme für betreffende Gemeinden in Erfüllung dieser Verpflichtung bei Erstellung und Veröffentlichung eines qualifizierten Mietspiegels zulässt: spätestens 01.012024.
Soweit, so klar!
Nur fragt sich, ob Magdeburg, das laut Aussage auf ihrer HP aufgrund eines Stadtratsbeschluss vom 27.01.2022 nach über 20 Jahren(!) wieder einen Mietspiegel bekommen sollte, trotz der Beschlussfassung vom 18.01.2024 zum und Inkrafttreten des qualifizierten Mietspiegels ab 30.012024 nun unter obige Terminvorgaben des Mietspiegelreformgesetz gebunden war oder nicht?

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