Justiz Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen "Polizeikessel" in Chemnitz 2018 ab

22. März 2024, 09:13 Uhr

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Klage gegen die Polizei Chemnitz und damit gegen den Freistaat Sachsen wegen eines Polizeieinsatzes am 1. September 2018 abgewiesen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin MDR SACHSEN. Der Klägerin würden die Gründe für die Abweisung schriftlich mitgeteilt. Sie könne einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen, hieß es.

Eine Frau Anfang 40 steht rechts neben einem jüngeren Mann auf einem Steg zu einem gläsernen Gebäude. Die beiden sind Mandantin und Anwalt auf dem weg ins Verwaltungsgericht Chemnitz.
Michèle Winkler (li.) und ihr Anwalt Christian Mucha wollen erst einmal die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und nachlesen, warum ihre Klage abgelehnt wurde. Bildrechte: Kathrin König

Klägerin bleibt dabei: "Freiheitsentzug war ungerechtfertigt"

Michèle Winkler hatte 2019 gegen die Polizei Chemnitz und damit den Freistaat als Dienstherrn geklagt. Nach ihrer Darstellung war sie als Unbeteiligte von Polizisten auf den Johannisplatz gedrängt und dort vier Stunden lang festgehalten worden. Das hielt sie auch am Dienstag bei einem Gerichtstermin erst fünfeinhalb Jahre nach den Vorgängen für rechtswidrig. Zur Klageabweisung danach sagte sie MDR SACHSEN: "Das hat mich jetzt nicht total überrascht."

Mit ihrem Anwalt wolle sie nun auf die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts warten. Diese werde erst in einigen Tagen zugestellt. "Wir schauen uns die Beurteilung an und entscheiden dann in Ruhe, wie es weitergeht", sagte Winkler.

Ich halte weiterhin daran fest, dass die Freiheitsentziehung so vieler Leute ungerechtfertigt war.

Michèle Winkler geriet am 1.9.2018 in einen Polizeikessel

Die Hintergründe zur Klage gegen den "Polizeikessel" lesen Sie hier:

MDR (kk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. März 2024 | 09:30 Uhr

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