Polizisten rennen 2018 am Rande der Demonstration von AfD und dem ausländerfeindlichen Bündnis Pegida, der sich auch die Teilnehmer der Kundgebung der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Chemnitz angeschlossen haben, zu einem Einsatz.
Polizisten auf dem Weg zu einem Einsatz am 1. September 2018 in der Innenstadt in Chemnitz (Archivfoto). Bildrechte: picture alliance/dpa | Ralf Hirschberger

Verwaltungsgericht Klage gegen "Polizeikessel" in Chemnitz 2018 noch nicht entschieden

19. März 2024, 17:50 Uhr

Ausschreitungen, Übergriffe auf vermeintliche Migranten, Nazi-Demos und Gegendemos nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Mann in Chemnitz liegen fünfeinhalb Jahre zurück. Doch die Chemnitzer Justizbehörden arbeiten die Vorgänge erst jetzt auf. Am Dienstag entschuldigte sich ein Verwaltungsrichter für die lange Verfahrensverzögerung bei einer Klägerin. Die hat Sachsen wegen eines sogenannten Polizeikessels verklagt, in den sie am 1. September 2018 geraten war.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat am Dienstag noch nicht entschieden, ob eine Polizeimaßnahme am 1. September 2018 rechtswidrig war oder nicht. Gegen die Polizei Chemnitz und damit den Freistaat als Dienstherrn hatte Michèle Winkler 2019 geklagt. Nach ihrer Darstellung war sie als Unbeteiligte von Polizisten auf den Johannisplatz gedrängt und dort vier Stunden lang festgehalten worden. Das hält sie auch fünfeinhalb Jahre danach für rechtswidrig.

Mir geht es nicht nur um mich, sondern auch darum, dass die Freiheitsentziehung so vieler anderer Leute ungerechtfertigt war.

Michèle Winkler Klägerin

Eine Frau sitzt an einem Tisch neben einem Anwalt. Es ist Michselle Winkler aus Nordrhein-Westfalen neben ihrem Anwalt Christian Mucha aus Leipzig.
Michèle Winkler (li.) wartete am Dienstag im Gerichtssaal neben ihrem Anwalt Christian Mucha (re.) auf die Verwaltungsrichter. Bildrechte: Kathrin König

Richter nennt Verfahrensverzögerung für "unentschuldbar"

Zu Beginn der Verhandlung entschuldigte sich der Vorsitzende Richter Thomas Ranft bei der Klägerin für die lange Verfahrensverzögerung, die im Grunde unentschuldbar sei. "Dass sich das so lange verzögert hat, tut mir persönlich leid." Aber die anwesenden Richter im Saal könnten nichts dafür. Alle seien erst kürzer als ein Jahr in Chemnitz tätig.

Weil sich drei Jahre nach Winklers Klage nichts in der Sache rührte, hatte ihr Anwalt eine Verzögerungsrüge erhoben. "Dann ist auch ein Jahr lang nichts passiert", merkte der Anwalt an. Richter Ranft nannte als Gründe Überlastung des Verwaltungsgerichts wegen vieler Asylverfahren und "anderer Priorisierung" seiner Vorgänger.

Beklagten-Plätze bleiben leer

Und: Der Richter bedauerte auch, dass weder die Polizei Chemnitz noch ein Vertreter des Freistaats zur Verhandlung am Dienstag erschienen war. "Das ist schade, dass wir nicht in ein Rechtsgespräch treten können", sagte er. Die Klägerin fand's "verwunderlich".

Rückblick zum Anlass der Klage

Im Spätsommer 2018 war Chemnitz nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Deutsch-Kubaner in Aufruhr. Rechtsextremisten von Pro Chemnitz, Pegida, die AfD und besorgte Bürger demonstrierten an dem Tag bei einem als "Trauermarsch" betitelten Protestzug. Bis zu 8.000 Menschen liefen mit.

Am selben Tag gab es linken und bürgerlichen Gegenprotest unter dem Motto "Herz statt Hetze" mit rund 4.000 Demonstrierenden, darunter auch Michèle Winkler. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 1.800 Beamten, Wasserwerfern, Räumpanzern und Reiterstaffel im Einsatz. Eine Chronologie der Ereignisse finden Sie hier.

Am Rande der Demos der politischen Lager war es zu Sachbeschädigungen, Angriffen auf Polizeibedienstete und einer Sitzblockade gekommen, teilte das sächsische Innenministerium vor dem Prozesstermin MDR SACHSEN mit. Von diesen Vorfällen habe Michèle Winkler nichts mitbekommen, als sie sich allein nach der linken Demo in der Innenstadt umsehen wollte - aus Neugier, wie sie im Gericht sagte.

Teilnehmer der Kundgebung des Bündnisses Chemnitz Nazifrei unter dem Motto «Herz statt Hetze» halten Schilder und eine Flagge der EU hoch.
Rund 4.000 Menschen demonstrierten am 1.9.2018 gegen rechte Hetze und Vereinnahmung der Stadt durch Rechtsextreme. Teilnehmer dieser Demo wurden später von Rechten angegriffen, andere kamen in eine Polizeimaßnahme, die nun verwaltungsrechtlich bewertet wird. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

Von Polizisten auf Johannisplatz geschoben

Die damals 35 Jahre alte gebürtige Erzgebirgerin sei von heranlaufenden, behelmten Polizisten mit rund 350 Personen auf dem Johannisplatz in einen "Polizeikessel" gekommen. "Sie haben nichts gesagt und mich und viele andere, die auch lose herum standen, auf den Platz gedrängt."

Ich stand nah an einer Wand. Ich kannte dort keinen und hatte ziemliche Angst.

Michèle Winkler Betroffene einer Polizeimaßnahme

War der Kessel gerechtfertigt oder nicht?

Nach 19 Uhr teilte die Polizei per Durchsage den Eingekesselten mit, dass man sie wegen Landfriedensbruchs festhalte. Mit der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von da an bis zum Ende gegen 22 Uhr muss sich das Amtsgericht Chemnitz befassen, weil da die Strafprozessordnung greift. Die Kernfrage in Saal 3 des Verwaltungsgerichts lautete nunmehr: Hat das 2018 geltende Sächsische Polizeigesetz die Ingewahrsamnahme so vieler Menschen von 18 bis 19 Uhr gerechtfertigt oder nicht?

Ja, sagt die Polizei, weil sie die Versammlungsfreiheit gewährleisten musste und Straftaten verhindern sollte. Laut Innenministerium hielt die Polizei die Menschen als "gewaltbereite Personen im Bereich des Stadthallenparkes/Roter Turm an, nachdem es im Vorfeld aus dieser Gruppe heraus zu Angriffen auf Polizeibedienstete und zu Sachbeschädigungen gekommen war".

Der Gewahrsam war nicht notwendig und nicht in Ordnung.

Christian Mucha Fachanwalt für Straf- und Verwaltungsrecht

Nein, sagt Michèle Winklers Anwalt. Der Leipziger Experte für Straf- und Versammlungsrecht, Christian Mucha, findet das Vorgehen überzogen. Er zweifelte vor Gericht die Verhältnismäßigkeit an. Seiner Meinung nach habe es keine "spezifischen Straftaten von den Leuten gegeben, die man in den Kessel reingeschoben hat".

Zahlreiche Grundgesetzbücher stehen auf der Bahnhofstraße in der Nähe der Kundgebung des Bündnisses Chemnitz Nazifrei unter dem Motto «Herz statt Hetze».
War der Polizeieinsatz am 1.9.2018 gegen Menschen auf dem Johannisplatz in Chemnitz rechtens? Das wurde am Dienstag vom Verwaltungsgericht noch nicht juristisch beurteilt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

Klägerseite will hessischen Polizisten hören

Mucha stellte einen Beweisantrag, einen Bereitschaftspolizisten aus Hessen als Zeugen zu laden. Der Anwalt zitierte aus Akten, wonach der Beamte bereits zu Protokoll gab, seine Einheit habe zwar eine Sperre hin um Johannisplatz gezogen, aber gedacht, die Menschen könnten den Platz auf der anderen Seite wieder verlassen. Die hessischen Beamten hätten den Menschen auf dem Platz keine konkreten Straftaten zuordnen können.

Heißt für den Anwalt: Die Ansage der sächsischen Polizei, es habe Straftaten gegeben, war viel zu unspezifisch, um 350 Leute festzuhalten. Vielmehr erscheine es so, dass die Polizei in unübersichtlicher Lage an dem Tag "Ordnung schaffen wollte und eine Gruppe, die ihr suspekt vorkam, aufhielt". Aber: "Auch in schwierigen Situationen, darf der Staat die Grundrechte nicht missbrauchen. Daran muss sich ein Rechtsstaat messen lassen."

Neuer Termin oder Klageabweisung? So geht's weiter

Nach 90 Minuten beendete Richter Ranft den Termin. Entweder er werde Post verschicken, in der die Abweisung der Klage steht oder er werde ab Mitte April zum neuen Termin nach Chemnitz einladen.

Eine Frau Anfang 40 steht rechts neben einem jüngeren Mann auf einem Steg zu einem gläsernen Gebäude. Die beiden sind Mandantin und Anwalt auf dem weg ins Verwaltungsgericht Chemnitz.
Ob Klägerin Michèle Winkler (li.) für einen weiteren Gerichtstermin nochmals in ihre alte Heimat aus Nordrhein-Westfalen anreisen wird, will sie sich noch überlegen. Bildrechte: Kathrin König

MDR (kk)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. März 2024 | 09:30 Uhr

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