OVG-Entscheid "Rechtsrock"-Veranstalter aus Nordsachsen darf Gaststättenerlaubnis behalten

05. Dezember 2023, 12:07 Uhr

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Ein Gastwirt und Ausrichter von Konzerten rechtsextremer Bands aus dem Torgauer Stadtteil Staupitz darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) seine Gewerbeerlaubnis vorläufig behalten. Wie das Gericht mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde des Mannes statt. Im Februar hatte ihm das Ordnungsamt des Landkreises Nordsachsen das Gewerbe untersagt. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Gastwirtes in dieser Sache ab, weshalb der Fall an das OVG ging.

Verfassungsschutz: Wiederholt verfassungsfeindliche Straftaten

Nach Darstellung des Oberverwaltungsgerichtes hatten in der Gaststätte zahlreiche Konzerte von Bands der rechtsextremen Szene stattgefunden. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden sei es dabei vielfach zu Straftaten wie "Sieg-Heil"-Rufen oder dem Zeigen des Hitlergrußes gekommen, ohne dass der Antragsteller in seiner Eigenschaft als Ordner oder Veranstalter eingeschritten sei, hieß es.

Das OVG machte jedoch geltend, dass Erkenntnisse über mögliche Straftaten bei den Konzerten, die in Behördenzeugnissen des Bundesamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz standen, weder von der Gaststättenaufsicht noch vom Gericht verwertet werden dürfen. Man orientiere sich dabei an Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Übermittlung und Verwendung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten aufgestellt habe.

OVG verweist auf Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz

Das sei nur zur Abwehr besonders schwerer Straftaten zulässig, nicht aber zur Abwehr der hier in Rede stehenden Straftaten. Das Gericht verwies zudem auf das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei in Sachsen.

MDR (lam)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 04. Dezember 2023 | 19:00 Uhr

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