Verleumdungsprozess Gil Ofarim: Gericht lehnt Befangenheitsbeschwerden ab

14. Oktober 2022, 15:00 Uhr

Der Richter im Verleumdungsprozess gegen Gil Ofarim ist nicht befangen, das entschied das Oberlandesgericht Dresden am Freitag. Damit kann der Prozess gegen den Musiker nun am 24. Oktober starten. Ofarim hatte vor einem Jahr einem Leipziger Hotelmitarbeiter Antisemitismus vorgeworfen. Der wiederum hatte dagegen geklagt. Ofarim muss sich nun vor dem Landgericht Leipzig wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung verantworten.

Nachdem das Landgericht Leipzig im September eine Anklage gegen Musiker Gil Ofraim zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet hatte, warfen seine Verteidiger dem Vorsitzenden Richter Befangenheit vor. Am Freitag wies das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Beschwerden der Befangenheitsanträge rechtskräftig ab.

Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht mehr öffentlich geäußert.

Rechtsanwälte werfen Gericht "juristischen Taschenspielertrick" vor

Die Verteidiger des Musikers hatten den Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig als befangen abgelehnt. Das Landgericht hatte diese Anträge jedoch als unbegründet zurückgewiesen und das Hauptverfahren eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht rechtskräftig über das Ablehnungsgesuch entschieden worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah darin aber kein Problem. Die Verteidiger von Gil Ofarim teilten diese Einschätzung jedoch nicht. Sie warfen dem Landgericht Leipzig vor, sich eines "juristischen Taschenspielertricks" bedient zu haben. Die Anwälte haben angekündigt, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Ihr Ziel: Verhindern, dass das Landgericht Leipzig mündlich verhandelt. Demnach könne der Prozess zwar stattfinden, aber aufgrund der, laut Verteidigung, rechtswidrigen Anklagezulassung ein etwaiges Urteil gegen Gil Ofarim wieder aufgehoben werden.

MDR (kav), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 14. Oktober 2022 | 14:00 Uhr

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