Rotes Aushängeschild "Wohnung zu vermieten" vor einem Mietshaus.
Sachsens will mit zwei novellierten Richtlinien Sozialwohnungen fördern. Bildrechte: imago/CHROMORANGE

Richtlinien Sachsen will Schaffung und Erhalt sozialen Wohnraums fördern

27. April 2021, 17:25 Uhr

In Sachsen soll die Schaffung von sogenannten mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum künftig breiter unterstützt werden. Dazu hat das Kabinett am Dienstag zwei novellierte Förderrichtlinien beschlossen. "Nachdem wir bereits im März die überarbeitete Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beschlossen haben, steht mit den heutigen Beschlüssen des Kabinetts auch die zweite Säule der sozialen Wohnraumförderung in Sachsen", erklärte Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt.

Mit den beiden Förderrichtlinien werde "die bisherige Mietwohnungsförderung in den Großstädten Leipzig und Dresden verbessert und erweitert sowie eine neue Fördermöglichkeit für modernisierungsbedürftige Mietwohnungen außerhalb der beiden Großstädte geschaffen", zeigte sich der CDU-Politiker überzeugt. Davon sollen Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sowohl in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt als auch auf dem von Leerstand geprägten Land profitieren, hieß es.

Sanierungsstau bei niedrigem Mietniveau

Schmidt verwies auf die 2.475 in den Städten Dresden und Leipzig geförderten neuen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung seit 2017. Mit der nun beschlossenen "Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum" werde künftig in allen anderen sächsischen Städten und Gemeinden ebenfalls die Schaffung von Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen gefördert.

"Konkret sollen mit dieser neuen Mietwohnraumförderung Wohnungseigentümer, die aufgrund niedriger Mieten keine Modernisierungsmaßnahmen an ihren Mietwohnungen finanzieren können, unterstützt werden, damit die Mieten auch nach erfolgter Modernisierung für die bisherigen Mieter bezahlbar bleiben", so die Pläne des Regionalentwicklungsministeriums. Welche Modernisierungsmaßnahmen konkret ergriffen werden müssen, werde durch die Richtlinie nicht vorgegeben.

Voraussetzungen für die Förderung Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung nach der neuen Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum sind, dass die geplante Maßnahme einen gewissen Mindestumfang hat (Ausgaben von 200 Euro pro Quadratmeter), die Mieten für eine eigenfinanzierte Modernisierung zu gering sind (Nettokaltmiete unter 4,90 Euro je Quadratmeter) und das beantragte Projekt den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht.

Die Modernisierung kann mit einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal aber mit 400 Euro pro Quadratmeter und einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (mindestens 50.000 Euro) gefördert werden. Die so geförderte Wohnung unterliegt danach für 15 Jahre einer Belegungsbindung. Die Miete darf nach der Modernisierung nicht höher als 6,50 Euro pro Quadratmeter betragen. Wer Mietwohnungen mit dieser staatlichen Unterstützung modernisieren möchte, kann - so das Ministerium - seinen Antrag an die Sächsische Aufbaubank richten.

Die Schaffung von Wohnraum ist ein zentrales Instrument gegen steigende Mieten, besser als jeder staatliche Eingriff in Mietverträge.

Thomas Schmidt Staatsminister für Regionalentwicklung

Land stockt Bundesmittel auf

Für die soziale Wohnraumförderung stelle der Bund dem Freistaat jährlich rund 50 Millionen Euro zur Verfügung, hieß es. Diese Mittel stocke Sachsen mit Landesmitteln auf, sodass im Ergebnis in den Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 74 Millionen Euro für die Förderung nach den beiden Richtlinien bereitstünden, rechnete der Minister vor.

Linksfraktion wünscht sich Nachbesserungen

Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag kann der Förderung durchaus Positives abgewinnen, sieht aber weitere Möglichkeiten für Förderungen sozialen Wohnraums: "Die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau sollten vor allem nicht profitorientierten Wohnungsanbietern zugutekommen, also kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kooperativen Wohnprojekten, damit nicht länger privatwirtschaftliche Gewinne staatlich subventioniert werden", so die Linken.

Auch der Erwerb von Baugrundstücken und Grundstücken mit Bestandsgebäuden sollte nach ihrer Einschätzung förderfähig sein. "Vor allem aber muss die Sozialbindung der Mieten von derzeit 15 auf mindestens 25 Jahre verlängert und eine dauerhafte Bindung geprüft werden", so die Linksfraktion.

Quelle: MDR/lam

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 27.04.2021 | 17:00 Uhr in den Nachrichten

2 Kommentare

AlexLeipzig am 28.04.2021

Für Menschen, die sich keine teure Wohnung leisten können. Ansonsten fragen Sie mal Ihre Suchmaschine, was das Wort "sozial" bedeutet...

Atheist am 27.04.2021

Fragt sich für wen sind diese Wohnungen geplant?

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