Ein Weg wird durch ein Schild Privatgrundstück - betreten verboten abgesichert
Ab 2023 könnten solche Schilder in Sachsen öfter anzutreffen sein, befürchtet die Linke. Bildrechte: imago/McPHOTO

Landtagsdebatte Linke sieht öffentliche Wege in Gefahr

23. Juni 2021, 19:36 Uhr

Stellen Sie sich vor, eines Tages ist der kleine Schleichweg, auf dem Sie täglich mit dem Rad zur Arbeit fahren plötzlich gesperrt oder etwa der Trampelpfad, den Sie bisher immer für Spaziergänge mit dem Hund genutzt haben, nicht mehr passierbar. Ein Szenario das nach der Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes mancherorts Realität werden könnte.

Sachsens Gemeinden bekommen nicht mehr Zeit, um öffentliche Wege in ein Bestandsverzeichnis einzutragen. Der Landtag lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linksfraktion ab. Die bisherigen Fristen seien ausreichend, argumentierte SPD-Wirtschaftsminister Martin Dulig. Das Gesetz sieht vor, dass alle Wege, die bis Januar 2023 nicht in das öffentliche Straßenbestandsverzeichnis der Kommune eingetragen sind, als Privatwege gelten. Eigentümer müssen dann eine öffentliche Nutzung nicht mehr dulden.

10.000 Kilometer öffentlicher Weg könnten wegfallen

Die Linke im Sächsischen Landtag befürchtet deshalb, dass bis zu 10.000 Kilometer Weg für die öffentliche Nutzung verloren gehen könnten. Derzeit würden unzählige nicht als öffentlich verzeichnete Wander-, Reit- oder Radwege als kleine Verbindungswege genutzt, so Antje Feiks, Sprecherin für Tourismus und ländlichen Raum der Linksfraktion.

Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung im August 2019 bis Ende 2020 hatten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihrer Kommune Straßen und Wege zu melden, die öffentlich gewidmet werden sollen. Bis Ende 2022 müssen diese in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen werden, um auch weiterhin als öffentlich zu gelten.

Linke fordert Fristverlängerung

Aufgrund der hohen Belastung kleiner Kommunen und zusätzlicher Herausforderungen durch die Corona-Pandemie seien diese Fristen viel zu kurz, kritisierte Feiks. In einem Gesetzentwurf forderte die Linke deshalb die Frist zur Aufnahme für Wege in die Bestandsverzeichnisse bis 2029 zu verlängern und die Beweislast umzukehren. Demnach würde ein öffentliches Interesse schon dann bestehen, wenn Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag auf öffentliche Widmung stellen.

Wir wollen die Kommunen weder mehr belasten, noch wollen wir zusätzliche Wege hinzufügen. Sondern es geht uns einzig und allein darum, den Status quo zu erhalten.

Antje Feiks (Linke) Sprecherin für Tourismus und ländlichen Raum

AfD: Belastung für private Bürger steigt

Auch die AfD hält die Fristen für zu kurz. So würden private Bürger finanziell belastet, indem Unterhaltskosten mit der Gesetzesneuerung automatisch auf sie umgelegt würden. "Der unverhältnismäßigen kurzen Anzeigefrist von berechtigten Interesseninhabern muss durch eine Verlängerung abgeholfen werden," so Tobias Keller, verkehrspolitischer Sprecher der AfD. Eine Frist von fast zehn Jahren, wie sie die Linke plane, sei dafür jedoch zu lang. Ein Änderungsantrag der AfD sah eine Frist bis 2024 vor.

Zwei junge Frauen laufen im Winter im Wald.
Mit der Neuerung des Sächsischen Straßengesetzes gelten alle Wege, Plätze und Straßen als privat, die nicht bis Ende 2022 in das öffentliche Straßenbestandsverzeichnis einer Kommune aufgenommen wurden. Bildrechte: imago/Jochen Tack

SPD und Grüne sehen Nachsteuerungsbedarf

Nachsteuerungsbedarf bei der Eintragung von Wegen in das öffentliche Bestandsverzeichnis sieht auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. "Allerdings schießen die vorliegenden Initiativen nach wie vor über das Ziel hinaus", so der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Liebscher. Über eine angemessene Fristverlängerung sei die Koalition derzeit im Gespräch. Auch die SPD teilt diese Auffassung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Henning Homann, wies zudem auf die hohe finanzielle Belastung der Kommunen durch eine pauschale Genehmigung aller Widmungsanträge hin.

Die Kommune ist mit einer öffentlichen Widmung zuständig für Bau, Unterhalt und Betrieb dieser Straßen und Wege.

Henning Homann | stellv. SPD-Fraktionsvorsitzender

Rechtssicherheit durch Novellierung

"Die Bestandsverzeichnisfrist bis zum Jahr 2029 nach hinten zu verschieben, würde den Zielen der Novelle entgegenstehen", kritisierte auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU, Jan Hippold, den Gesetzesentwurf der Linken. Hippold bezweifelt zudem, dass eine Fristverlängerung den Aufgabendruck auf Kommunen minimieren würde. Darüber hinaus hätten Kommunen auch nach Ablauf der Frist die Möglichkeit, Wege öffentlich zu widmen. Sowohl CDU als auch Wirtschaftsminister Martin Dulig betonten, dass die Novellierung Rechtssicherheit schaffe. Dulig zufolge hätten Kommunen schon seit 1993 die Aufgabe, Straßenbestandsverzeichnisse zu erstellen. Viele hätten dies auch getan, so der SPD-Politiker.

Es geht also aktuell nur um eine Prüfung, ob irgendwo eine Straße vergessen wurde und noch einzutragen ist.

Martin Dulig (SPD) | Sächsischer Wirtschafts- und Verkehrsminister

Der Gesetzentwurf und Änderungsantrag der Linken sowie ein Änderungsantrag der AfD wurden vom Parlament mehrheitlich abgelehnt.

Quelle: MDR/js

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 23. Juni 2021 | 15:00 Uhr

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