Björn Höcke
Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage gegen Björn Höcke erhoben. Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael Reichel

Verfassungswidrige NS-Parole Staatsanwaltschaft Halle erhebt weitere Anklage gegen Höcke

03. April 2024, 16:54 Uhr

Erneut ist Thüringens AfD-Chef Björn Höcke im Visier der Staatsanwaltschaft. Er wird verdächtigt, auf einer Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) "Alles für Deutschland!" verwendet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hat am Landgericht eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke erhoben. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation verwendet zu haben.

Höcke sei hinreichend verdächtig, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" auf einer Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 erneut verwendet zu haben. Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

Schon das zweite Verfahren gegen Höcke

Der AfD-Politiker äußerte sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den neuen Vorwürfen. Gegen Höcke läuft bereits ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Halle, weil er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt die verbotene Parole ebenfalls bereits genutzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, beide Verfahren zu verbinden. Der Prozess soll Mitte April starten.

Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.

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