Möglichkeit zur Zulassung Ausländische Ärzte dürfen vorerst ohne Zulassung in Thüringer Praxen arbeiten
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02. Oktober 2024, 07:34 Uhr
In Thüringen dürfen Ärzte aus dem nichteuropäischen Ausland künftig als Assistenten in Praxen arbeiten. Der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung, Matthias Streit, verwies im MDR auf einen entsprechenden Beschluss seiner Organisation. Demnach müssen sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in ihrem Heimtland besitzen und eine Arbeitserlaubnis vom Landesverwaltungsamt in Weimar vorweisen. Innerhalb von zwei Jahren könnten die Assistenzärzte dann eine Zulassung in Deutschland erhalten.
- Laut der Kassenärztlichen Vereinigung profitieren Patienten, Arztpraxen und auch die ausländischen Fachkräfte selbst von den neuen Regelungen.
- Dem Patientenbeauftragten des Bundes sieht eine Möglichkeit Patientinnen und Patienten schneller und umfassender zu versorgen.
- Die Assistenzärzte werden von zugelassenen Kollegen beaufsichtigt und angeleitet, um die Versorgungsqualität sicherzustellen.
In vielen Thüringer Praxen heiß ersehnt: Ärztinnen und Ärzte aus dem nicht-europäischen Ausland, die als Assistenzärztinnen und -ärzte arbeiten dürfen. Das ist in Thüringen durch einen Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung ab sofort möglich, erklärt Pressesprecher Matthias Streit.
In zwei Jahren zur Approbation
"Es gibt ein paar Voraussetzungen dafür, dass das klappt. Die eine ist natürlich, dass sie eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Also in ihrem Heimatland oder in anderen Ländern die einschlägige Ausbildung oder potenziell auch Erfahrung vorweisen. Und wichtig ist auch, dass sie eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs besitzen. Die gibt es vom Thüringer Landesverwaltungsamt", so Streit.
Die Fachkräfte aus dem Ausland sollen so in bis zu zwei Jahren die Möglichkeit haben, eine deutsche Approbation – also eine offizielle Anerkennung durch die Krankenkassen – zu erlangen.
Win-Win-Win-Situation
Immer wieder kamen Anfragen an die Kassenärztlichen Vereinigung aus der Thüringer Ärzteschaft, wie es Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland ermöglicht werden könnte, auch ohne die Approbation in Praxen angestellt zu werden, beschreibt Streit.
Für Patienten und Praxisbetreibende sei das nun eine Win-Win Situation. "Das bedeutet für die Patienten eine Ergänzung für die Behandlung und die Versorgung im Moment. Und zum anderen bedeutet es natürlich für die Ärzte, die hierher kommen, erst mal die Möglichkeit, dass sie wieder praktizieren dürfen und nicht in ganz fachfremden Berufen tätig sein müssen."
Patientenbeauftragter: begrüßenswerte Initiative
In Rheinland-Pfalz wird das System für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland seit zwei Monaten erprobt. Die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz habe bereits die ersten Genehmigungen für Anstellungen in Arztpraxen erteilen können, heißt es auf Nachfrage von MDR AKTUELL.
Der Patientenbeauftragte des Bundes, Stefan Schwartze, erklärt weiter: "Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen muss gewährleisten, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Tätigkeit nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin ausüben. Wenn dies sichergestellt ist, sind solche Initiativen absolut zu begrüßen. Sie tragen letztlich dazu bei, dass Patientinnen und Patienten überall im Land schneller und umfassender versorgt werden können."
Qualität der medizinischen Versorgung ist gesichert
Matthias Streit von der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen erklärt, wie die ausländischen Ärztinnen und Ärzte im Praxisalltag die deutschen Standards erlernen: "Die Tätigkeit ist schon gewissen Regularien unterworfen. Nämlich, dass die Personen beaufsichtigt sein sollen und eine Anleitung und eine Verantwortung eines approbierten Arztes gegeben ist. Das heißt, die Qualität der Versorgung muss natürlich gesichert werden."
Streit hofft für die Gesundheitsversorgung in Thüringen, dass sich die ausländischen Assistenzärztinnen und -ärzte in Thüringen wohlfühlen und verwurzeln, um den Praxisbetreibenden und Patienten langfristig erhalten zu bleiben.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. Oktober 2024 | 06:10 Uhr
danielw vor 2 Tagen
Leider fehlen im Artikel zwei wichtige Informationen:
1) Um die Berufserlaubniss zu bekommen, muss der Arzt/die Ärztin die Fachsprachprüfung bestanden haben. Das ist Deutsch auf Niveau C1 für Medizinische Fachsprache.
2) Dass er/sie eine Zweijährige Berufserlaubnis bekommen kann ist nichts neues. Gibt es in anderen Bundesländer schon längst. Problem ist, dass danach sehr oft der Approbationsverfahren noch nicht fertig ist, und der Arzt/die Ärztin nicht mehr arbeiten darf.
All dies sollte aber in Thüringen leider nicht viel bedeuten, da ausländische Ärzte/Ärztinnen das Bundesland nach den letzten Wahlergebnisse noch stärker vermeiden werden. Bin gespannt wie diese Fachkräfte demnächst "selbst gemacht werden".
Eddi58 vor 2 Tagen
@Ilse
„Ich denke, die Ärzte werden Sie dort schon verstehen.“
In der Psychiatrie und Psychotherapie ist das gesprochene Wort, neben Medikamenten, das Mittel der Wahl.
Was dieser Fakt mit mir zu tun haben soll, wird Ihr Geheimnis bleiben?!🤔
jaenicke vor 2 Tagen
Das heißt ja nicht, dass der Arzt die ganze Zeit neben seinem Assistenten steht. Trotzdem ist es natürlich ein Aufwand, aber der ist immer noch geringer, als wenn er alles selbst macht. Und im Laufe der Zeit weiß der Arzt dann ja auch, was sein Assistent kann und wo er selbst noch genauer schauen muss.