Aus dem Gerichtssaal Vorfall bei Corona-Demo in Erfurt: Rentner angeklagt, Polizist als Zeuge

14. November 2022, 09:02 Uhr

Ein Rentner steht in Erfurt vor Gericht. Der Tatvorwurf: Angriff auf Vollstreckungsbeamte während einer Corona-Demo. Dabei sei er dem Polizisten doch nur ausgewichen, sagt der Mann.

Der Fall, der jetzt vor dem Erfurter Amtsgericht verhandelt wurde, hat sich laut Anklage im Januar 2022 zugetragen. An einem Abend in der Erfurter Innenstadt, anlässlich eines sogenannten Corona-Spaziergangs. Die Krankenhäuser waren am Limit, es galten strenge Corona-Regeln, Menschenansammlungen waren verboten, zur Kundgebung musste man Maske tragen.

Polizeibeamte waren eingesetzt, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Als eine Gruppe von Polizisten einen Mann verfolgte, der einen ihrer Kollegen getreten hatte, hinderte ihn der Angeklagte daran. So sagt es die Anklage.

Er habe an jenem Abend seine Enkelin nach Hause gebracht und sei dann noch ein bisschen herumgeschlendert, sagt der Angeklagte. Menschenansammlungen habe er nicht erkennen können. Und wäre er dem herannahenden Polizeibeamten nicht ausgewichen, hätte der ihn umgerannt, sagt der Angeklagte.

Der Beamte hätte ihn dann vorwurfsvoll angesprochen, auch weil er, der Angeklagte, keine Maske trug. Er habe dann sein Attest gezeigt, der Beamte hätte das von einem anwesenden Arzt kontrollieren lassen. Der habe es als echt erkannt. Und nach einem Platzverweis habe er dann gehen können, sagt der Angeklagte.

Der Polizeibeamte war aus Hessen angereist. Sein Zug sei an jenem Abend in Erfurt eingesetzt gewesen, sagt er im Zeugenstand. Es seien noch 200 bis 300 Menschen in Erfurt unterwegs gewesen, an einer Haltestelle sei es dann zu einer kleineren Auseinandersetzung gekommen, ein Mann hätte einen seiner Kollegen getreten und sei dann weggerannt.

Über Funk hätten sie den Auftrag bekommen, den Verdächtigen zu verfolgen und seine Personalien festzustellen. Er sei mit einer Handvoll Kollegen losgerannt, sagt der Zeuge, und plötzlich habe sich ihm ein Mann genähert - und in den Weg gestellt. Gezielt, sagt der Polizist, und außerdem habe der Mann auch noch was gesagt. Nämlich, dass er es nicht gut findet, dass Polizeibeamte unschuldigen Bürgern hinterherrennen.

Attest zur Befreiung von Maskenpflicht

Der Angeklagte schüttelt vorsichtig mit dem Kopf, der Zeuge erzählt weiter. Wie er den Mann belehrte, auf den Angriff, aber auch auf die fehlende Maske. Der habe zum ersten Vorwurf geschwiegen - und zum zweiten ein Maskenbefreiungsattest gezeigt. Weil er laut Polizist aber sichtbar aufgeregt gewesen sei und gezittert habe, habe dieser ihn zur Kontrolle des Attests zum Polizeiarzt gebracht. Das Attest sei in Ordnung gewesen, wegen des Angriffs habe es einen Platzverweis gegeben - und die entsprechende Anzeige, so der Zeuge.

Auch wenn die Einsicht beim Angeklagten nicht übermäßig groß ist - das Verfahren wird eingestellt. Dass er das erste Mal vor Gericht steht, kommt ihm dabei zu Gute. Und weil auch seine Rente nicht übermäßig hoch ist, liegt die Geldbuße bei 100 Euro. Das geht nur, weil alle - Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagter - zustimmen.

MDR (ch/mm)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | De Vormittag | 14. November 2022 | 09:40 Uhr

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